SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 39/2021
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 39/2021 Titel Aufrechterhaltung der Befreiung von der Emissionsgebühr für «Too-Big-To- Fail»-Anleihen mit Inkraftsetzung am 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026 Kategorie Handel und Produkte
Autorisiert durch Alain Picard, Head Products Rebecca Stasolla, Head Change Delivery
Seiten 2
Datum 08.12.2021 Information
Inhalt dieser Mitteilung:
– Befreiung von der Emissionsgebühr für «Too-Big-To-Fail»-Anleihen für weitere fünf Jahre ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026 – Veröffentlichung der Gebührenordnung zum Handelsreglement mit Inkraftsetzung am 1. Januar 2022
Die Schweizer Börse freut sich, die Emittenten und Teilnehmer über die Aufrechterhaltung der Befreiung von der Emissionsgebühr für «Too-Big-To-Fail»-Anleihen für weitere fünf Jahre zu informieren.
Emissionsgebühr Seit dem 1. Januar 2017 wird unter bestimmten Voraussetzungen für die Ausgabe von Wandlungskapital und Schuldinstrumente inländischer Schuldner zur Verlusttragung bei Insolvenzmassnahmen im Sinne von Art. 126 ff. der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Wertpapierhäuser, keine Emissionsgebühr erhoben (SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 09/2017).
SIX Swiss Exchange AG erhält die Befreiung von der Emissionsgebühr für «Too-Big-To-Fail»-Anleihen für weitere fünf Jahre, ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026, aufrecht.
Handelsregularien Die Aufrechterhaltung der Befreiung von der Emissionsgebühr für «Too-Big-To-Fail»-Anleihen wirkt sich auf die folgende Wegleitung von SIX Swiss Exchange AG aus, die entsprechend angepasst wurde:
– Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG – Gebührenordnung zum Handelsreglement Die angepasste Wegleitung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ist ab sofort unter folgendem Link publiziert: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/trading- Eine detaillierte Auflistung der Anpassungen in der Wegleitung finden Sie unter folgendem Link: https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html
Die Schweizer Börse ist bestrebt, die Gebührenmodelle laufend weiterzuentwickeln und den Marktbedürfnissen anzupassen.
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SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 39/2021 08.12.2021
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