SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 15/2025

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 15/2025 Anpassung der Gebühren für die Kotierung und damit verbundener Corporate Actions von Beteiligungsrechten per 1. September 2025

Kategorie Handel und Produkte

Autorisiert durch Valeria Ceccarelli Rolf Broekhuizen

Seiten 3

Datum 31.07.2025 Information

Inhalt dieser Mitteilung:

– Anpassung der Grundgebühr für Kotierungsgesuche von Beteiligungsrechten

– Anpassung der variablen Gebühren für die Kotierung neuer Beteiligungsrechte

– Anpassung der Zusatzgebühr für Neuemittenten von Beteiligungsrechten

– Anpassung der Zusatzgebühr für weitere Effekten

– Anpassung der Pauschalgebühr für Aktionärs- und Mitarbeiteroptionen

– Einführung einer Gebühr für die Bearbeitung eines Dekotierungsgesuchs von Beteiligungsrechten

Anpassung der Grundgebühr für Kotierungsgesuche von Beteiligungsrechten SIX Swiss Exchange AG hebt die Grundgebühr für Kotierungsgesuche von Beteiligungsrechten von CHF 3’000 auf CHF 6’000 an (Ziff. 2.1.1 der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement).

Anpassung der variablen Gebühren für die Kotierung von Beteiligungsrechten SIX Swiss Exchange AG passt die variablen Gebühren für die Kotierung von Beteiligungsrechten an (Ziff. 2.1.2 der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement).

Für einen Neuemittenten, d.h. einen Emittenten, der bisher noch keine Beteiligungsrechte an SIX Swiss Exchange AG kotiert hat, gilt die folgende progressive Gebührenordnung in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung:

– Eine variable Gebühr von CHF 10 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung von bis zu CHF 500 Millionen – Eine variable Gebühr von CHF 15 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung zwischen CHF 500 Millionen und CHF 2,5 Milliarden – Eine variable Gebühr von CHF 20 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung zwischen CHF 2,5 Milliarden und CHF 5,0 Milliarden – Eine variable Gebühr von CHF 25 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung von über CHF 5,0 Milliarden

Für Kapitalerhöhungen gilt die folgende progressive Gebührenordnung:

– Eine variable Gebühr von CHF 10 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung von bis zu CHF 500 Millionen

SIX Swiss Exchange AG T +41 58 399 5454 Pfingstweidstrasse 110 www.six-group.com Postfach CH-8021 Zürich

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 15/2025 31.07.2025

– Eine variable Gebühr von CHF 12 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung von über CHF 500 Millionen

Bitte beachten Sie, dass sich die variablen Gebühren für Neuemittenten auf maximal CHF 400’000 belaufen. Bei Kapitalerhöhungen beträgt die Gebühr maximal CHF 60’000.

Anpassung der Zusatzgebühr für Neuemittenten von Beteiligungsrechten SIX Swiss Exchange AG passt die einmalige Zusatzgebühr für Neuemittenten von Beteiligungsrechten an (Ziff. 2.1.3 der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement). Handelt es sich um die Kotierung von Beteiligungsrechten eines Emittenten, welcher bisher keine Beteiligungsrechte an SIX Swiss Exchange kotiert hatte, wird eine einmalige Zusatzgebühr wie folgt erhoben:

– eine einmalige Zusatzgebühr von CHF 15’000 bei einer Marktkapitalisierung von bis zu CHF 500 Millionen – eine einmalige Zusatzgebühr von CHF 20’000 bei einer Marktkapitalisierung von über CHF 500 Millionen

Anpassung der Zusatzgebühr für weitere Effekten SIX Swiss Exchange AG hebt die Zusatzgebühr für einen Gesuch, in welchem gleichzeitig die Kotierung von mehreren Effekten beantragt wird, von CHF 2’000 auf CHF 5’000 an (Ziff. 2.1.5 der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement).

Anpassung der Pauschalgebühr für Aktionärs- und Mitarbeiteroptionen SIX Swiss Exchange AG hebt die Pauschalgebühr für die Kotierung der Aktionärsoptionen im Zusammenhang mit einem Rückkauf oder der Ausgabe von Effekten durch den Emittenten von CHF 3’000 auf CHF 6’000 an (Ziff. 2.1.10 der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement).

SIX Swiss Exchange AG hebt die Pauschalgebühr für die Kotierung der Mitarbeiteroptionen vom Emittenten von CHF 3’000 auf CHF 6’000 an (Ziff. 2.1.10 der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement).

Einführung einer Gebühr für die Bearbeitung eines Dekotierungsgesuchs von Beteiligungsrechten Für die Bearbeitung eines Dekotierungsgesuchs wird eine Grundgebühr von CHF 10’000 erhoben (Ziff. 8.1 der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement).

Zusammenfassung der Anpassungen

Beteiligungsrechte allgemein Bisher Ab 1. September 2025

Grundgebühr für das Kotierungsgesuch CHF 3’000 CHF 6’000

Variable Gebühr (Neuemittenten) CHF 10 pro CHF 1 Million CHF 10 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung von bis zu CHF 500 Millionen CHF 15 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung zwischen CHF 500 Millionen und CHF 2,5 Milliarden CHF 20 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung zwischen CHF 2,5 Milliarden und CHF 5 Milliarden CHF 25 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung von über CHF 5 Milliarden

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 15/2025 31.07.2025

Beteiligungsrechte allgemein Bisher Ab 1. September 2025

Variable Gebühr (Kapitalerhöhungen) CHF 10 pro CHF 1 Million CHF 10 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung von bis zu CHF 500 Millionen CHF 12 pro CHF 1 Million bei einer Marktkapitalisierung von über CHF 500 Millionen

Obergrenze auf die Variable Gebühr CHF 110’000 CHF 400’000 (Neuemittenten)

Obergrenze auf die Variable Gebühr CHF 50’000 CHF 60’000 (Kapitalerhöhungen)

Zusatzgebühr für neue Aktienemittenten CHF 10’000 CHF 15’000 bei einer Marktkapitalisierung von bis zu CHF 500 Millionen CHF 20’000 bei einer Marktkapitalisierung von über CHF 500 Millionen

Zusatzgebühr für weitere Effekte CHF 2’000 CHF 5’000

Pauschalgebühr für Aktionärs- und CHF 3’000 CHF 6’000 Mitarbeiteroptionen

Dekotierung Keine CHF 10’000

Kotierungsreglement Die Anpassung der Kotierungsgebühren hat Änderungen der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement von SIX Swiss Exchange AG zur Folge. Die revidierte Gebührenordnung zum Kotierungsreglement tritt am 1. September 2025 in Kraft und ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/trading-

Eine ausführliche Historie der Anpassungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html

SIX Swiss Exchange AG ist bestrebt, die Gebührenmodelle laufend weiterzuentwickeln und den Marktbedürfnissen anzupassen.

Für Fragen steht Ihnen Primary Markets gerne zur Verfügung:

Telefon: +41 58 399 22 45

E-Mail: primarymarkets@six-group.com

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