Meldereglement
(SDX-RR)

Reglement der Meldestelle SDX Trading AG

Meldereglement, MR vom 26. Januar 2024 Datum des Inkrafttretens: 10. Juni 2024

Sensitivity: C2 Internal

10. Juni 2024

1 Aktienmarkt

Die Börse publiziert Abschlüsse ausserhalb des Auftragsbuchs (on-exchange/off-order-book und offexchange):

  • umgehend nachdem die Teilnehmer den Abschluss gemeldet haben; oder

  • verzögert, wenn die Teilnehmer eine verzögerte Publikation beantragt haben.

Eine verzögerte Publikation kann beantragt werden, wenn folgende Bestimmungen kumulativ erfüllt sind: a) der Abschluss erfolgt ausserhalb des Auftragsbuchs (on-exchange/off-order-book und offexchange); b) das erforderliche Mindestvolumen des Abschlusses entspricht dem durchschnittlichen Tagesumsatz (DTU) der entsprechenden Effekte.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die verzögerte Publikation als Funktion des DTU.

Durchschnittlicher Tagesumsatz Erforderliches Mindestvolumen Zeitpunkt der Publikation nach (DTU) in CHF des Abschlusses, welches für der Transaktion eine verzögerte Publikation qualifiziert

> 100 Millionen 10‘000‘000 60 Minuten 20'000‘000 120 Minuten 35‘000‘000 Am Ende des Handelstages

50 – 100 Millionen 7‘000‘000 60 Minuten 15'000‘000 120 Minuten 25‘000‘000 Am Ende des Handelstages

25 – 50 Millionen 5‘000‘000 60 Minuten 10'000‘000 120 Minuten 12‘000‘000 Am Ende des Handelstages

5 – 25 Millionen 2‘500‘000 60 Minuten 4'000‘000 120 Minuten 5‘000‘000 Am Ende des Handelstages

1 – 5 Millionen 450‘000 60 Minuten 750‘000 120 Minuten 1‘000‘000 Am Ende des Handelstages

500‘000 – 1 Million 75‘000 60 Minuten 150‘000 120 Minuten 225‘000 Am Ende des Handelstages

100‘000 – 500‘000 30‘000 60 Minuten 80‘000 120 Minuten

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120‘000 Am Ende des Handelstages

50‘000 – 100‘000 15‘000 60 Minuten 30‘000 120 Minuten 50‘000 Am Ende des Handelstages

< 50‘000 7‘500 60 Minuten 15‘000 120 Minuten 25‘000 Am Ende des nächsten Handelstages

Die Börse publiziert den massgebenden DTU pro Effekte zusammen mit den Stammdaten und auf der Webseite der Börse: www.sdx.com

2 Anleihenmarkt

Die Börse publiziert Abschlüsse ausserhalb des Auftragsbuchs (on-exchange/off-order-book und offexchange):

  • umgehend nachdem die Teilnehmer den Abschluss gemeldet haben ; oder

  • verzögert, wenn die Teilnehmer eine verzögerte Publikation beantragt haben.

Eine verzögerte Publikation kann beantragt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

2.1 Illiquide Effekten

Der Teilnehmer kann eine Verzögerung der Publikation bis zum nächsten Handelstag um 7:00 Uhr CET beantragen, wenn folgende Bestimmungen kumulativ erfüllt sind: a) der Abschluss erfolgt ausserhalb des Auftragsbuchs (on-exchange/off-order-book und offexchange); und b) für die Effekte besteht kein liquider Markt.

Es besteht für eine Effekte kein liquider Markt, wenn die nachfolgenden Kriterien nicht kumulativ erfüllt sind:

Durchschnittlicher Nominalwert der Abschlüsse pro < CHF 100'000 resp. dem äquivalenten Betrag für Effek- Handelstag während eines Kalenderjahres ten in einer ausländischen Nominalwährung.

Durchschnittliche Anzahl Abschlüsse pro Handelstag < 15 während eines Kalenderjahres

Durchschnittliche Anzahl Handelstage an denen ge- < 80% handelt wurde während eines Kalenderjahres

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Emissionsgrösse während eines Kalenderjahres a) für Staatsanleihen < CHF 1 Milliarde resp. dem äquivalenten Betrag für Effekten in einer ausländischen Nominalwährung; oder

b) für andere Anleihen < CHF 500 Millionen resp. dem äquivalenten Betrag für Effekten in einer ausländischen Nominalwährung.

Für neu ausgegebene Effekten, auf welchen keine Daten über drei Monate vorhanden sind, besteht kein liquider Markt, wenn die Emissionsgrösse für Staatsanleihen kleiner als CHF 1 Milliarde und für andere Anleihen kleiner als CHF 500 Millionen (resp. dem äquivalenten Betrag für Effekten in einer ausländischen Nominalwährung) ist.

Die Börse publiziert die Liquiditätsangabe pro Effekte zusammen mit den Stammdaten.

2.2 Abschlüsse mit grossen Volumen (LIS Threshold)

Der Teilnehmer kann die verzögerte Publikation beantragen, wenn folgende Bestimmungen kumulativ erfüllt sind: a) der Abschluss erfolgt ausserhalb des Auftragsbuchs (on-exchange/off-order-book und offexchange); b) für die Effekte besteht ein liquider Markt; c) das erforderliche Mindestvolumen des Abschlusses entspricht dem Wert für Abschlüsse mit grossem Volumen (LIS Threshold) der entsprechenden Effekte.

Das erforderliche Mindestvolumen des Abschlusses für Abschlüsse mit grossem Volumen (LIS Threshold) entspricht dem 90. Perzentil des Handelsumsatzes an der Börse der entsprechenden liquiden Effekte während eines Kalenderjahres und ist jeweils auf die nächsten CHF 100'000 abgerundet.

Die Börse publiziert den Wert für Abschlüsse mit grossem Volumen (LIS Threshold) pro Effekte in den Stammdaten.

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