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WEKO-20170710-3bb0ee

Hoch- und Tiefbauleistungen Engadin I: Verfügung der Kammer für Teilverfügungen der Wettbewerbskommission vom 10.7.2017

Rubrum

Inhaltsverzeichnis

A Verfahren.........uusss2u4000nnnnnnnnnnnnnnnnnnn

B Erwägungen .....nuneessnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn

B.1 Gegenstand der vorliegenden Verfüg! B.3 Voraussetzungen der Verfahrenseins

B.3.2.1 Vorbringen der |...].....................-- B.3.2.2 Kein Nachweis eines wettbewerbs

B.3.3.2 Kein Nachweis eines wettbewerbs Cc Kosten 2... .eceeceeceeceecseceeceeceeeeeeeeneeeeeees

D Dispositiv .............::cceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

22-00019/COO.2101.111.3.324634

A Verfahren

1. Das Sekretariat der Wettbewerbskon 30. Oktober 2012 im Einvernehmen mit eine mission (nachfolgend: WEKO) gegen 19 im che — unter anderem gegen die [...] und Mar tungen Graubünden nach Art. 27 ff. KG (ve Untersuchungseröffnungsschreiben an die | 20122).

2. Dem Sekretariat lagen aufgrund der H massliche Wettbewerbsabreden in der Bau lich der Märkte für Hoch-, Tief- und Strasse dacht, dass sich im Unterengadin Vertrete hatten, insbesondere um bei Ausschreibung dinieren und allenfalls die Bauprojekte bzw.

3. Am 22. April 2013 dehnte das Sekre Graubünden im Einvernehmen mit einem M gesamten Kanton Graubünden und in persi aus (vgl. SHAB vom 28. Mai 2013, Nr. 100°

4. Mit Eingabe vom 11. Juni 2015 an da Verfahren gegen sie unverzüglich einzustell

5. Mit Schreiben vom 19. Juni 2015 en verfahrensabschliessenden Verfügungen in retariat, sondern die WEKO zuständig sei. [ Sekretariat beantrage nach Art. 30 Abs. 1 K Untersuchung im konkreten Fall abzuschlies indes die Beurteilung voraus, ob tatsächli oder nicht. Die bereits erfolgten Ermittlunge noch nicht erlauben. Vielmehr seien hierzu ' Sekretariat legte dem Schreiben vom 19. Ju [...] um Beantwortung der darin gestellten F

6. Mit Eingabe vom 13. Juli 2015 reichte ı 19. Juni 2015 ein. Zudem stellte sie erneut züglich einzustellen sei.®

T. Daraufhin teilte das Sekretariat der [.. nun die Antworten der [...] auswerten werde tungen Graubünden weitere Ermittlungsn werde das Sekretariat bei der WEKO zum c ren gegen die [...] abzuschliessen sei. Falls Verfahren gegen die [...] vorab einzustellen retariat den entsprechenden Antrag der WE Die Parteien könnten zum Antrag des Sekre

! Act. 1.025. 2 Act. 1.002-1.022. 3 Act. 1.080. * Act. 1.264.

5 Zum Ganzen Act. 1.266.

6 Act. 1.269.

mission (nachfolgend: Sekretariat) eröffnete am m Mitglied des Präsidiums der Wettbewerbskom- | Unterengadin tätige Unternehmen der Baubrancus Wetzel — die Untersuchung 22-0433: Bauleisjl. SHAB vom 13. November 2012, Nr. 221' und >arteien vom 30. Oktober 2012 und 5. November

inweise eines Informanten Anhaltspunkte für mutbranche im Unterengadin vor, namentlich bezügnbau sowie Kies und Beton. Es bestand der Verr verschiedener Bauunternehmen abgesprochen en die Angebote bzw. Angebotssummen zu koor- Kunden und Kundinnen aufzuteilen.

tariat die Untersuchung 22-0433: Bauleistungen tglied des Präsidiums in örtlicher Hinsicht auf den inlicher Hinsicht auf sieben weitere Unternehmen ).

s Sekretariat stellte die [...] den Antrag, dass das en sei.*

viderte das Sekretariat, dass fur den Erlass von Untersuchungen nach Art. 27 ff. KG nicht das Sek- )ies gelte auch für die Verfahrenseinstellung. Das

G bei der WEKO, wie eine wettbewerbsrechtliche

sen sei. Ein solcher Antrag des Sekretariats setze ch unzulässige Wettbewerbsverstösse vorliegen n würden diese Beurteilung in Bezug auf die [...] weitere Sachverhaltsabklärungen notwendig. Das ni 2015 einen Fragenkatalog bei und ersuchte die ragen bis zum 13. Juli 2015.°

die [...] ihre Antworten auf den Fragenkatalog vom den Antrag, dass das Verfahren gegen sie unver-

.] mit Schreiben vom 6. August 2015 mit, dass es . Sodann würden im Verfahren 22-0433: Bauleisvassnahmen durchgeführt werden. Schliesslich jegebenen Zeitpunkt beantragen, wie das Verfah- ; das Sekretariat zum Schluss gelange, dass das sei, könne die [...] damit rechnen, dass das Sek- KO in den nächsten Monaten unterbreiten werde. tariats schriftlich Stellung nehmen (Art. 30 Abs. 2

KG). Sollte aufgrund der Beurteilung des schluss der gesamten Untersuchung ausscl formieren.’

8. Die [...] wiederholte in der Folge mehr

9. Mit Schreiben vom 23. November : 22-0433: Bauleistungen Graubünden im Ein WEKO auf weitere Unternehmen aus.°

10. Mit Zwischenverfügung vom 23. Novel einem Mitglied des Präsidiums der WEKO a tungen Engadin | mit Wirkung per sofort vor zu trennen.'? Im (getrennten) Verfahren 22- folgende Unternehmen Partei: die Alfred La die [...], Chur, die Fabio Bau GmbH, Scuol, sche Baumeisterverband (GBV), die Imprais rio GmbH in Liquidation, Valsot, die Koch A Marcus Wetzel, Scuol, die René Hohenegg: Sosa gera SA, Zernez, die Uina SA, Scuol,

11. Am 7. Juni 2016 stellte das Sekretaria einem gesicherten Server der Bundesbehör

12. Mit Schreiben vom 11. August 2016 ir welche Unternehmen Selbstanzeige einger sprechenden Selbstanzeigedossiers einges cus Wetzel verlangten daraufhin Einsicht in

13. Am 29. März 2017 stellte das Sekret: an die WEKO zur Stellungnahme zu. Die P:

B Erwägungen

B.1 Gegenstand der vorliegend:

14. Die vorliegende Verfügung der Kamm einen das Begehren der [...], dass das Verfa von Amtes wegen geprüft, ob das Verfahre Untersuchungsadressaten Marcus Wetzel e

15. Nicht Gegenstand bildet die Frage, wi leistungen Engadin | gegenüber den Ubriger

7 Act. 1.271.

8 Act. 1.336 und 1.393.

° Act. 1.502-1.545.

10 Act. 1.502-1.545.

11° Act. 1.104 (22-0458).

12 Act. 1.117-1.128 (22-0458).

13 Vgl. Act. 1.134.

Sekretariats eine Verfahrenseinstellung vor Abneiden, werde das Sekretariat die [...] darüber infach ihren Antrag auf Verfahrenseinstellung.®

2015 dehnte das Sekretariat die Untersuchung vernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums der

nber 2015 ordnete das Sekretariat zusammen mit n, das Verfahren 22-0458: Hoch- und Tiefbauleisn Verfahren 22-0433: Bauleistungen Graubünden )458: Hoch- und Tiefbauleistungen Engadin | sind urent AG, Valsot, die Bezzola Denoth AG, Scuol, die Foffa Conrad AG, Zernez, der Graubündneria da fabrica Margadant, Zernez, die Impraisa Ma-

G Ramosch, Valsot, die Lazzarini AG, Samedan,

ar Sarl, Zernez, die Rusena-Betun SA, Valsot, die sowie die Zeblas Bau AG Samnaun, Samnaun.

t den Verfahrensparteien die Verfahrensakten auf den zur Einsicht bereit.''

formierte das Sekretariat die Verfahrensparteien, sicht haben. Weiter informierte es, wie in die entehen werden kann.'? Weder die [...]'? noch Mardie Selbstanzeigedossiers.

ariat der [...] sowie Marcus Wetzel seinen Antrag ırteien verzichteten auf eine Stellungnahme.

en Verfügung

er für Teilverfügungen der WEKO behandelt zum Ihren gegen sie einzustellen sei. Andererseits wird n infolge der bisherigen Ermittlungen gegen den inzustellen ist.

e die Untersuchung 22-0458: Hoch- und Tiefbau- 1 Untersuchungsadressaten abzuschliessen ist.

B.2 Zuständigkeit

16. Die Einstellung der Untersuchung stel Sie ist daher als Endverfügung zu qualifizier sen (Art. 18 Abs. 3 KG). Dies gilt auch, wenr einzelnen Untersuchungsadressaten erfolge besteht für diesen Fall nicht. Die WEKO ist ordnungen zu erlassen. Innerhalb der WEK lung in der Kompetenz der Kammer für Teil

B.3 Voraussetzungen der Verfal

B.3.1 Im Allgemeinen

17. Die Voraussetzungen der Verfahrens: gelt. Aus der Natur und dem Zweck kartellr eine Untersuchung dann mit einer Einstellu Verhalten entweder kartellrechtlich unbede massnahmen durch das Sekretariat kein Ka sen werden kann.

18. Zieht das Sekretariat in einem konkre einstellung zu beantragen, ist dem Grundsz Kontext des Kartellrechts wird damit zum Al Antrag an die WEKO im Zweifel nicht auf e fehlende Beweisbarkeit eines Kartellrechts\ hörde (Art. 23 Abs. 1 KG) ist das Sekretaris befinden. Vielmehr ist es der WEKO überlas: rechtliche Streitpunkte Klarheit zu schaffen,

B.3.2 In Bezug auf die [...]

B.3.2.1 Vorbringen der [...]

19. [...] bringt zur Begründung ihres Antra dass überhaupt kein genügender Anfangsve worten vom 13. Juli 2015 auf den Fragebog lichen Bedenken Anlass. Bei der [...] handle ressaten — nicht um eine Bauunternehmui welche die [...] einnehme, könne sie gar ni Abrede sein. Im Übrigen werde sie sich jegli zen.

B.3.2.2 Kein Nachweis eines wettbewertk

20. Das Sekretariat eröffnete die vorlieger sidenten der WEKO am 30. Oktober 2012 g das unter anderem im Unterengadin tätig ist

14 Art. 19 Abs. 2 Bst. a des Geschaftsreglem: (SR 251.1).

15 Vgl. zur ähnlichen Rolle der Untersuchungs! bung Urteil des BGer 1B_253/2011 vom 13.

It eine verfahrensabschliessende Anordnung dar. en. Endverfügungen sind von der WEKO zu erlas- 1 die Einstellung — wie vorliegend — nur gegenüber n soll. Eine abweichende Zuständigkeitsregelung daher zuständig, die vorliegend beantragten An- O liegt der Entscheid über eine teilweise Einstel- ‚erfügungen.'*

hrenseinstellung

sinstellung sind im Kartellrecht nicht explizit gereechtlicher Untersuchungen folgt, dass die WEKO ngsverfügung abschliesst, wenn das untersuchte nklich ist oder nach durchgeführten Ermittlungsrtellverstoss nachgewiesen wird oder nachgewieten Fall in Erwägung, der WEKO die Verfahrenstz „in dubio pro duriore“ Rechnung zu tragen. Im ısdruck gebracht, dass das Sekretariat in seinem ine Unbedenklichkeit eines Verhaltens oder eine ‚erstosses schliessen soll. Als Untersuchungsbeat nicht dazu berufen, über Recht und Unrecht zu sen, mit ihrem Entscheid über beweismässige und gerade auch in Zweifelsfällen.'®

Js auf Verfahrenseinstellung im Wesentlichen vor, rdacht gegen sie vorgelegen habe. Auch ihre Anten des Sekretariats gäben zu keinen kartellrecht- > es sich — anders als bei anderen Verfahrensad- 1g, sondern um [...]. Mit der besonderen Rolle, cht Beteiligte an einer wie auch immer gearteten cher Auferlegung von Verfahrenskosten widersetswidrigen Verhaltens

ide Untersuchung im Einvernehmen mit dem Präegen die [...]. Bei der [...] handelt es sich um [...],

ents der Wettbewerbskommission vom 15. Juni 2015

behörden in Straffällen in Bezug auf die Anklageerhe- 7.2011, E. 2.1.

21. Der Anfangsverdacht gegen die [...] : manten. Dieser teilte dem Sekretariat vor di gadin ein langjähriges, gut organisiertes un standen habe. [...].

22. Nach den Angaben des Informanten | nungsleiter eine zentrale Rolle wahrgenom Sitzung eingeladen, an welchen die im Bau ternehmen verteilt worden seien. Zudem hi Vorversammlungen mit Bauunternehmen ge geteilt und die Preise der Bauunternehme

seien [A. | und [B. | tätig gewese

23. Das Sekretariat führte in der Unter: Engadin | eine Vielzahl von Einvernahmen r Unternehmen durch. Zudem reichten verscl durch diverse schriftliche Eingaben und mur hinaus veranlasste das Sekretariat im Rahr rensparteien Hausdurchsuchungen. Dabei k ten in Papierform und in elektronischer Forn

24. Die Sichtung und Auswertung der anlı ten physischen und elektronischen Dokume Die Analyse der Urkunden (Art. 12 Bst. a Vw einer Form in ein Kartell im Unterengadin in\ Stützung eines Kartells erhielt. Insbesonder: darauf schliessen lassen, dass die [...] an \ ternehmen oder Kommunikationshandlunge Telefongesprächen oder per E-Mail) teilge werbswidrige Abreden getroffen wurden. U tergrund der Bekanntgabe von Interessente Submissionsverfahren. Im Vordergrund si [B. |, [...], der Hew AG Bauunternehmu bung des Projekts „6.07.017 KW Tasnan". I Juli 2015 auf den Fragebogen des Sekretar die Hew AG Bauunternehmung Chur beim Interesse bekundete und die [...] um Über interessierten Baumeistern eine Offerte für ı zu können. Weiter führte die [...] aus, dass befrist Interessentenlisten an Unternehmer allem um Baustoffhersteller und andere Zu [...] bekräftigte, dass sie nie wettbewerbsve sondere habe sie nie Bauunternehmen die anderer Bauunternehmungen vor Ablauf dei

25. Diese Ausführungen der [...] erachtet stande, welche Zweifel daran begründen, sii Sekretariats erstellt, dass die Bekanntgabe

16° Act. 111.0.047. 17 Act. 1.267 und 1.268.

jründete namentlich in den Angaben eines Inforar Untersuchungseröffnung mit, dass im Unterend bestens vernetztes Kartell der Baubranche be-

1atten innerhalb des Kartells sogenannte Berechmen. Diese hätten jeweils anfangs Jahr zu einer jahr zu erwarteten Bauprojekte unter den Bauunatten die Berechnungsleiter im Laufe des Jahres leitet. Dabei seien die konkreten Bauprojekte zun abgesprochen worden. Als Berechnungsleiter

n. [...].

suchung 22-0458: Hoch- und Tiefbauleistungen nit Parteien, Zeugen und mutmasslich betroffenen iedene Unternehmen Selbstanzeigen ein, die sie \dliche Aussagen zu Protokoll ergänzten. Darüber nen der Untersuchung bei verschiedenen Verfahonnte das Sekretariat eine Vielzahl von Dokumenn als Beweismittel sicherstellen.

asslich der Hausdurchsuchungen beschlagnahmnte wurde im Juli 2015 (vorläufig) abgeschlossen. VG) ergab keine Hinweise, dass die [...] in irgend- /olviert gewesen ist oder direkte Zahlungen für die > liegen dem Sekretariat keine Unterlagen vor, die ‘orversammlungen, sonstigen Treffen von Bauun- :n in anderer Form (zum Beispiel anlässlich von nommen hat, bei denen möglicherweise wettbeklar waren lediglich die Bedeutung und der Hinnlisten der [...] an Bauunternehmen im Laufe von and dabei die E-Mail von [B. ], [...], an Chur, vom 13. August 2012.'° Dabei übermittelte ıng Chur eine Interessentenliste für die Ausschrei- Jie [...] konnte jedoch in ihren Antworten vom 13. ats vom 19. Juni 2015'7 glaubhaft darlegen, dass fraglichen Bauprojekt nur an den Belagsarbeiten mittlung der Interessentenliste ersuchte, um den die Belagsarbeiten als Unterakkordantin abgeben sie zwar in weiteren Fällen vor Ablauf der Einga- | abgegeben habe. Dabei habe es sich aber vor lieferanten von Bauunternehmen gehandelt. Die rzerrende Auskünfte an Dritte erteilt habe. Insbe- Eingabesummen oder Preiselemente in Offerten r Eingabefrist bekanntgegeben.

das Sekretariat als glaubhaft. Hinweise oder Um- 1d nicht ersichtlich. Damit ist nach Auffassung des von Interessentenlisten durch die [...] an Bauunternehmen nicht im Zusammenhang mit de werbswidrigen Abreden erfolgte. Vielmehr üblichen und zulässigen Tätigkeit eines [...]

26. Auch verschiedene Aussagen von ein\ lasten die [...]. So äusserte sich etwa [A.__ 2012, dass die Baumeister, Architekten und ren) noch zusammengearbeitet hätten. [...].

27. Weiter gab [C. |, Foffa Conrad A Vorversammlungen in der Regel keine Vel Dies wäre lediglich theoretisch möglich ge\ oder Fragen bezüglich Termine zu beantwo am 18. August 2015 aus, dass an den Vorve und der jeweilige Sitzungsleiter teilgenomm teren Personen anwesend gewesen.”° Schli gung von [B. ], [.-.], vom 1. Novembe Verhalten resultierten.

28. Im Lichte dieser Beweislage hat sich « Dass die [...] an kartellrechtswidrigen Verh 22-0458: Hoch- und Tiefbauleistungen Enc kann ihr nicht nachgewiesen werden. Vielm dass sie nicht an diesen allfälligen Kartellrec Verfahren gegen die [...] einzustellen.

B.3.3 In Bezug auf Marcus Wetzel

B.3.3.1 Vorbringen von Marcus Wetzel

29. Das Sekretariat lud Marcus Wetzel mi Bezug auf ihn potenziell belastende Beweisn zu äussern, und liess ihm einen entspreche vom 23. September 2015?° gab Marcus Wet: an einzelprojektbezogenen allenfalls kartell sen zu sein und davon auch keine Kenntnis

B.3.3.2 Kein Nachweis eines wettbewertk

30. Das Sekretariat eröffnete die vorlieger sidenten am 30. Oktober 2012 gegen Marc im Unterengadin domiziliertes Bauunternehr den Bereichen Umbau, Hochbau, Verputzar

31. Wie bei der [...] beruhte der Anfangsv Angaben des Informanten. Dieser erwähnte

18 Act. IV.004, Zeilen 54-56.

19 Act. IX.C.050, Zeilen 128 bis 131. 20 Act. IX.C.049, Zeile 163 f.

21° Act. IV.011.

22 Act. 1.356 und 1.357.

23 Act. 1.384.

24 Act. 1.384, Seite 1.

r Stützung oder Förderung von allfälligen wettbeerscheinen diese Handlungen als Ausfluss einer

‚ernommenen Personen und Selbstanzeigern ent- __]in der Zeugeneinvernahme vom 31. Oktober '8 Diese Aussagen deuten darauf hin, [...].

G, am 18. August 2015 zu Protokoll, dass an den treter der Bauherrschaft teilgenommen hatten."? vesen, um gewisse technische Fragen zu klären rten. Auch [D. ], Bezzola Denoth AG, sagte rsammlungen nur Vertreter der Bauunternehmen en hätten. Nach seiner Kenntnis seien keine weiesslich ist zu erwähnen, dass auch aus der Befrar 20122' keine Hinweise auf kartellrechtswidriges

Jer Anfangsverdacht gegen die [...] nicht erhartet. altensweisen, die im Rahmen der Untersuchung yadin | untersucht wurden, beteiligt gewesen ist, ehr ist nach Auffassung des Sekretariats erstellt, ‚htsverstössen beteiligt gewesen ist. Damit ist das

t Schreiben vom 21. September 2015 ein, sich in nittel und gegen ihn gerichtete Verdachtsmomente nden Fragebogen zukommen. ?? In den Antworten rel sinngemäss an, weder an systematischen noch rechtswidrigen Verhaltensweisen beteiligt gewezu haben.

swidrigen Verhaltens

de Untersuchung im Einvernehmen mit dem Präus Wetzel. Die Einzelfirma Marcus Wetzel ist ein nen. Nach eigenen Angaben ist Marcus Wetzel in beiten sowie Kundenarbeiten tatig.”4

erdacht gegen Marcus Wetzel namentlich auf den gegenüber dem Sekretariat, dass Marcus Wetzel

als kleines Unternehmen in einem langjähric tell in der Baubranche mitmache. Weiter stüi zel auf die handschriftliche Liste ,Bauobjekt Dokument ist auch eine Spalte mit Marcus W seien solche Listen jeweils zu Jahresbeginr Leitung des Berechnungsleiters erstellt wor nehmen zuzuteilen.

32. Die bisherigen Ermittlungen (vgl. daz Marcus Wetzel nicht, im Gegenteil: Die An: chergestellten Urkunden ergab keine weitet Form in ein Kartell im Unterengadin involvie mente vor, die darauf hindeuten, dass Marc sammlungen und dergleichen teilnahm, die widrigen Abreden einberufen wurden. Ebe Wetzel in anderer Form (zum Beispiel per E wettbewerbswidrigen Absprachen beteiligte

33. Dass Marcus Wetzel nicht an Vorvers sondere [C. ], Foffa Conrad AG und I[I fragungen vom 18. August 2015.7 Diese [C. ] als auch [D. | andere Bauur bezichtigen. Ein Grund, weshalb sie gerade lich. Keine Auskunft über die Teilnahme vi konnte dagegen [E. ] anlässlich der Be

34. Schliesslich sind auch die eigenen Ar Wetzel verneinte in seinen Antworten vom 2 retariats vom 21. September 2015, dass ein anwesend gewesen sei, als die Liste „Baupı Liste habe er nie gesehen.?® Dies erscheint Spalte bei Marcus Wetzel im Unterschied zt treffend einzelne Bauprojekte eingetragen. \ lungen im Unterengadin teilgenommen zu | rechnungsverfahren nicht bekannt. Sodann von Kontakten mit anderen Bauunternehme trägen bekanntgegeben oder Eingabesumrr

35. Angesichts dieser Beweislage muss d derlegt betrachtet werden. Ihm können kein wiesen werden, die im Rahmen der Unter Engadin | untersucht wurden. Vielmehr ist Marcus Wetzel keine Kartellrechtsverstösse gen ihn einzustellen.

25 Act. IV.001.

2° Act. IX.C.050, Zeilen 107-109; Act. IX.C.04§ 27 Act. IX.B.23, Zeile 104 f.

28 Act. 1.384, Seite 2.

22-00019/COO.2101.111.3.324634

jen, gut organisierten und bestens vernetzten Karizte sich der Anfangsverdacht gegen Marcus Wet- 2 TBA 2006" [25-0035 11/8].2° Auf dem fraglichen /etzel vorhanden. Nach Angaben des Informanten 1 an einer Sitzung der Bauunternehmen unter der den, um die zu erwartenden Aufträge den Unteru Rz 23) erhärteten den Anfangsverdacht gegen alyse der anlässlich der Hausdurchsuchungen si- "en Hinweise, dass Marcus Wetzel in irgendeiner rt gewesen ist. Insbesondere liegen keine Dokuus Wetzel an systematischen Treffen wie Vorver- » möglicherweise zum Zwecke von wettbewerbsnso wenig gibt es Hinweise, dass sich Marcus --Mail oder anlässlich von Telefongesprachen) an

ammlungen teilgenommen hat, bestätigten insbe- ). ], Bezzola Denoth AG, anlässlich der Be- Aussagen erscheinen glaubhaft, zumal sowohl ternehmen der Teilnahme an Vorversammlungen Marcus Wetzel entlasten sollten, ist nicht ersichton Marcus Wetzel an Vorversammlungen geben fragung der Lazzarini AG vom 19. August 2015.77

gaben von Marcus Wetzel zu erwähnen. Marcus 3. September 2015 auf den Fragebogen des Sek- Vertreter des Einzelunternehmens Marcus Wetzel ojekte TBA 2006" erstellt worden sei. Eine solche glaubhaft. In der entsprechenden Liste sind in der ı den anderen Bauunternehmen keine Kreuze be- Veiter gibt Marcus Wetzel an, nie an Vorversamm- 1aben. Auch sei ihm die Funktionsweise von Be- | schliesst Marcus Wetzel aus, dass im Rahmen ın unter seiner Beteiligung Interessen an Bauaufen besprochen worden seien.

er Anfangsverdacht gegen Marcus Wetzel als wi- > kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen nachgesuchung 22-0458: Hoch- und Tiefbauleistungen nach Auffassung des Sekretariats erstellt, dass begangen hat. Damit ist das Verfahren auch ge-

), Zeile 175 f.

C Kosten

36. Nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung vo tellgesetz (Gebührenverordnung KG, GebVwaltungsverfahren verursacht hat.

37. Die Gebührenpflicht entfällt für Unterr die zu Beginn bestehenden Anhaltspunkte | sem Grund eingestellt wird.?°

38. Nachdem das gegen die [...] und Mar zustellen ist, entfällt für diese Unternehmen kosten aufzuerlegen. Die auf diese Unterneh des Bundes. Eine Parteientschädigung ist ir

22 BGE 128 Il 247, 257 f. E. 6.1 e contrario (: Abs. 2 Bst. b und c GebV-KG.

% BGE 132 II 47, 62 E. 5.2.

m 25. Februar 1998 über die Gebühren zum Kar- ‘KG; SR 251.2) ist gebührenpflichtig, wer das Verehmen, die ein Verfahren verursacht haben, sich edoch nicht erhärten und das Verfahren aus diecus Wetzel eröffnete Verfahren ohne Folgen eindie Gebührenpflicht. Ihnen sind keine Verfahrensmen fallenden Verfahrenskosten gehen zu Lasten n erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren nicht zu

- RPW 2002/3, 546 f.), BKW FMB Energie AG; Art. 3

D Dispositiv

Aufgrund des Sachverhalts und der vorange Teilverfügungen der Wettbewerbskommissi

1. Die Untersuchung 22-0458: Hoch- ur die [...] und Marcus Wetzel eingestellt

2. Der [...] und Marcus Wetzel werden ke den Verfahrenskosten gehen zu Laste

3. Die Verfügung ist zu eröffnen an:

- L.] vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Bernhard C. Lauterburg, Prager Dr

- Marcus Wetzel, Pradella 527, 7550

4. Die Verfügung geht in Kopie zur Kenn

- die übrigen Verfahrensparteien

Wettbewerbskommission

Prof. Dr. Vincent Martenet Präsident

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Ta richt, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerd Begehren, deren Begründung mit Angabe d Die angefochtene Verfügung und die Bewe Partei in Händen hat, beizulegen.

:henden Erwägungen verfügt die Kammer für on (Art. 30 Abs. 1 KG):

id Tiefbauleistungen Engadin | wird in Bezug auf

ine Verfahrenskosten auferlegt. Die auf sie fallenn der Staatskasse.

Dr. Philipp Zurkinden und Rechtsanwalt eifuss AG, Schweizerhof-Passage 7, 3001 Bern

Scuol

tnis an:

Dr. Rafael Corazza Direktor

gen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsge- e erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die er Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. ismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Legge federale sui cartelli e altre limitazioni della concorrenza, Art. 18, Art. 23, Art. 27 e Art. 30 — letto nella versione del 1 dicembre 2014; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2022 e 1 luglio 2023.