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WEKO-20250903-385777

Zusammenschlussvorhaben Baloise / Helvetia: Stellungnahme der WEKO vom 3. September 2025

Rubrum

BB Cchweizericche F

Inhaltsverzeichnis A Sachverhalt ............:::::::ceseeeeeeeeeeeeeee A.1 Kurzbeschreibung des Zusammensct A.2 Kurzbeschreibung der beteiligten Unt A.3 Fusionskontrollrechtliche Meldungen A.4 Vorphase 0 zum Zusammenschlussv A.5 Die Ergebnisse der Fragebogenrunde B.1.1 Unternehmen ............::::::sceeeeeee eee B.1.2 Unternehmenszusammenschluss. B.5 Beurteilung des Zusammenschlussvo B.5.1 Relevante Märkte ........................-

B.5.1.3 Relevante Märkte soweit nicht auc VKU ooo ceceecceeeceeeceeeceeceeeeeeeeeeeee

B Erwagungen

B.1 Geltungsbereich

B.5.1.3.1. Markt für Rückversicherungen . B.5.1.3.2. Markt für Underwriting- und Maı B.5.1.3.5. Markt für die Vermittlung von Ve B.5.1.3.6. Weitere Tätigkeiten der beteiligt B.5.1.3.7. Übrige Tätigkeiten der beteiligte B.5.2 Relevante Märkte und voraussicht!

betroffenen Märkten ....................- B.5.2.1 Markt für Kollektiv-Lebensversiche B.5.2.2 Markt für Transportversicherungen B.5.2.3 Markt für Feuer-, Elementar- und ¢ B.5.2.4 Zum behaupteten Markt für «Tech B.5.3 Ergebnis............uussssssnnennnn nennen nennen

llussvorhabens ..................444444444444HRRRR nennen nenn 3 im Überblick .....u.aaeennneeenennnnnnenenennennnnnnnen 8 cee eee eee eee eee eee 10 unknnnnssssnnnnsspennpennnnssnnnnnnnnrennnnnssnnnnnnnrr rn 10 unsnnnnssssnnnnnnpennpennnnnsnnnnnnnnrennnnnsnnnnnnnnnnrrnnnnnnnnnnnn 10 eee eeeeccaaeeeeeeeeeeeeceeaaeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeaeeeeeeeeeseeeenaaees 10 eee eceecaeeeeeeeeeeeeeeeececaaeeeeeeeeeeeeeeeiiaeeeeeeeeeseeennaaees 10 rhabens im Rahmen der vorläufigen Prüfung .. 12 unknnnnssssnnnnnrpennnnssnnnsnnnnnnnrennnnnssnnnnnnnrernnnnnnnnnnn 13 unsnnnnssssnnnnnnpennnnssnnnnnnnnnrennnnsnsnnsnnnnnnnnrrrnnnnnnnnnnnn 13 unsnnnnssssnnnnnsrennnnssnnnnnnnnnennpennnnnssnnnnnnnnrrrnnnnnnnnnnn 15 h «betroffene Märkte» i. S. v. Art. 11 Abs. 1 lit. d unkssennnnnssnsnnnnnnrernnnnssnnnnnnnnrennnnnnsnnnnnnnnnrnnnrrennnen 15 vagementdienstleistungen für Erst- und

SPSICNEPUNGEN........ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeetetes 24 en Unternehmen und ihre Märkte ....................- 25 iche Stellung in vom Zusammenschluss

eect ee ececaaeeeeeeeeeeeeeecaaeeeeeeeeeeeeeeeeeeeceeeeeeeeeeseeeenaaees 30 Ibrige Sachversicherungen ............... m > 40

Sachverhalt

A.1 Kurzbeschreibung des Zus;

1. Am 4. August 2025 hat die Wettbewe: schlussvorhaben zwischen den zwei un: («Baloise») und Helvetia Holding AG («Helv men»). Danach beabsichtigen Baloise und Equals»). Das Zusammenschlussvorhaben zer Fusionsgesetz' strukturiert, bei der Balc gesamthaft auf Helvetia Ubertragen werden. von Baloise 1.0119 neu auszugebende Helv haltnis»). Das Umtauschverhältnis ist im F Aktienkursschwankungen. Das fusionierte L Holding AG ändern und seinen Hauptsitz nz

2. Die Verwaltungsräte der beteiligten U onsvertrag genehmigt und unterzeichnet. A chen Generalversammlungen auf Antrag dı Fusion und den Fusionsvertrag genehmigt. °

3. Baloise und Helvetia verbinden mit it vergleichbaren Strategien und komplement Versicherungsprodukten und Finanzdienstle teiligten Unternehmen biete der Zusammens die Möglichkeit, erhebliche Skalen- und ' dadurch zusätzliche Wachstumschancen, e rungen erwartet. Darüber hinaus existiere ei delung der Kräfte. Aus ihrer überschneiden liessen sich Synergiepotenziale erschliesset sowohl regional als auch hinsichtlich ihres P biete damit die Chance, durch Cross-Selling lisieren.4

A.2 Kurzbeschreibung der betei Geschaftstatigkeiten

4. Die Baloise Holding AG mit Sitz in B schem Recht, deren Aktien an der SIX Swis der Baloise-Gruppe.

5. Die Baloise-Gruppe ist ein Schweizer die Baloise-Gruppe Uber die Baloise Leben rungsdienstleistungen in den Bereichen Le Baloise Asset Management AG verwaltet si

1 Bundesgesetz vom 3.10.2003 über Fusion, Sp: (Fusionsgesetz, FusG; 221.301).

? Meldung für das Zusammenschlussvorhaben E 4.8.2025 (zit. «Meldung»), Rz 16 ff.

3 Meldung (Fn 2), Rz 18 und ihre Beilage 7 (Fus

4 Meldung (Fn 2), Rz 20 ff.

ammenschlussvorhabens

roskommission die Meldung uber ein Zusammenabhangigen Unternehmen Baloise Holding AG etia») erhalten (gemeinsam: «beteiligte Unterneh- Helvetia eine Fusion unter Gleichen («Merger of wird als Absorptionsfusion gemass dem Schweiise aufgelöst und alle ihre Aktiven und Passiven Als Fusionsentschädigung erhalten die Aktionäre etia-Aktien für jede Baloise-Aktie («Umtauschverusionsvertrag festgelegt und ist unabhängig von Jnternehmen wird seine Firma in Helvetia Baloise ich Basel verlegen.?

nternehmen haben am 21. April 2025 einen Fusim 23. Mai 2025 haben die beiden ausserordentliss jeweiligen Verwaltungsrates insbesondere die

irem geplanten Zusammenschluss das Ziel, ihre aren Stärken zu einem umfassenden Angebot an sistungen zusammenzubringen. Gemäss den bechluss aufgrund des grösseren Pramienvolumens Verbundeffekte zu erzielen. Mittelfristig würden in verbessertes Risikoprofil sowie Kosteneinspan deutliches Wertsteigerungspotenzial durch Bünden Präsenz in der Schweiz und in Deutschland 1. Zudem ergänzten sich die beiden Unternehmen roduktportfolios. Das Zusammenschlussvorhaben ‚-Aktivitäten zusätzliche Umsatzsynergien zu realigten Unternehmen und ihrer

asel ist eine Aktiengesellschaft nach schweizeris Exchange kotiert sind. Sie ist die Konzernmutter

Versicherungskonglomerat. In der Schweiz bietet AG und die Baloise Versicherung AG Versiche- »bens- und Nicht-Lebensversicherungen an. Die awohl konzernintern als auch für externe Kunden

altung, Umwandlung und Vermögensübertragung saloise/Helvetia gemäss Art. 9 Abs. 1 KG vom

ionsvertrag vom 21.4.2025).

Vermögenswerte. Im Rahmen ihrer Anlages rem in Immobilien. Die Baloise-Gruppe ist z! leisterin tätig. Darüber hinaus hält sie [...] | ausserhalb der vorerwähnten Kerntätigkeits

"= Drei Linden Immobilien AG: Der Ge der Veräusserung von Verwertungsli pothekargeschäft der Baloise, sowie der primären Immobilienstrategie de

= Houzy AG («Houzy»): Die Baloise-C besteht im Betrieb und der Verma Wohneigentümer sowie in der Vermi

"= Movu AG: Der Gesellschaftszweck b form zum Zwecke der Vermittlung vc

"= Parcandi AG («Parcandi»): Baloise zweck im Betrieb und der Vermarkt von Parkplätzen besteht.”

6. Neben dem Hauptmarkt Schweiz verfi kontrollierte Tochtergesellschaften in Belgi xemburg, Polen, den Niederlanden und im \

7. Die zur Baloise-Gruppe gehörenden C Liste der Konzerngesellschaften im Geschä

8. Die Helvetia Holding AG mit Sitz in S zerischem Recht, deren Aktien an der SIX | mutter der Helvetia-Gruppe.

5 Vgl. «www.houzy.ch» (19.8.2025).

8 Das operative Geschäft der FRIDAY Insurance kauft. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat der F Insurance S. A. zugestimmt.

9 Vgl. zum Ganzen: Abschnitt A.2 bis Rz 7: Meld struktur Baloise-Gruppe) und 2 (Geschaftsberict

trategie investiert die Baloise-Gruppe unter andeudem über die Baloise Bank AG als Finanzdienst- und konsolidierte Beteiligungen an Unternehmen bereiche, namentlich:

sellschaftszweck besteht im Erwerb, Halten und egenschaften, insbesondere solchen aus dem Hyvon Liegenschaften zu Anlagezwecken, die nicht r Baloise entsprechen.

Sruppe verfügt über [...]. Der Gesellschaftszweck rktung einer Plattform im Immobilienbereich für ttlung damit verbundener Dienstleistungen. °

esteht im Betrieb und der Vermarktung einer Plattyn Umzugsdienstleistungen.®

halt [...] an der Parcandi, deren Gesellschaftsung einer Plattform zum Zwecke der Vermittlung

igt die Baloise-Gruppe uber Niederlassungen und en, Deutschland, Frankreich®, Liechtenstein, Lu- /ereinigten Königreich.

sesellschaften ergeben sich aus der vollständigen ftsbericht der Baloise-Gruppe 2024.°

t. Gallen ist eine Aktiengesellschaft nach schwei- Swiss Exchange kotiert sind. Sie ist die Konzern-

S.A. wurde der Allianz Direct Versicherungs-AG verxückgabe der Versicherungsbewilligung der FRIDAY

ung (Fn 2), Rz 2 ff. und ihre Beilagen 1 (Konzernit Baloise-Gruppe 2024).

9. Die Helvetia-Gruppe ist eine Schweize Helvetia-Gruppe über die Helvetia Schweiz: die Helvetia Schweizerische Versicherungs: den Bereichen Lebens- und Nicht-Lebensve vermittelt zudem über verschiedene Grupy karkredite über die Plattform der MoneyPa nagement AG verwaltet sowohl konzerninte Die Helvetia-Gruppe ist ferner mit verschiec (Vermietung und Verkauf von Geschäfts- ur portals, Vermittlung damit zusammenhäng: [...] und konsolidierte Beteiligungen an Unt che, namentlich:

"= Emeda AG: Gemeinsam [...] der Me dizinischen und pharmazeutischen \ gezentren.'"

= Europäische Reiseversicherung ER sche Versicherungsgesellschaft AG besteht im Vertrieb und in der Vern und Haustierversicherungen sowie v

" Finovo AG: Der Geschaftszweck be: tionelle Investoren wie Versicherung

« Helvetia Consulta AG: Der Geschäfts externen Beratungsdienstleistungen

" Helvetia Consulting AG: Der Gesch: und externen Beratungsdienstleistur neral Management und Projektmana

" Helvetia | Funds Europe und Helvet um zwei vollkonsolidierte Anlagefon sche und amerikanische Aktien enth

" Helvetia Service AG: Der Geschäftsz von versicherungsfremden Geschäf von Software sowie digitalen Service

" Helvetic Warranty GmbH: Der Gescr derten Objektversicherungen (für Hz Bereich Embedded Insurance. Das Händler für Elektronikgeräte), die ih Produkte anbieten wollen (sog. B2B:

10 Vgl. «moneypark.ch» (19.8.2025).

11 Vgl. «emeda.ch» (19.8.2025).

13 Vgl. «moneypark.ch/finovo/home» (19.8.2025).

r Versicherungs-Gruppe. In der Schweiz bietet die srische Lebensversicherungsgesellschaft AG und Jesellschaft AG Versicherungsdienstleistungen in rsicherungen für Private und Unternehmen an. Sie jengesellschaften Versicherungen und Hypotherk AG («MoneyPark»).'° Die Helvetia Asset Marn als auch für externe Kunden Vermögenswerte. lenen Gesellschaften im Immobiliengeschäft tätig id Wohnliegenschaften, Betrieb eines Immobilienander Dienstleistungen). Darüber hinaus hält sie ernehmen ausserhalb dieser Kerntätigkeitsbereidicall AG. Der Geschäftszweck besteht in der me- /ersorgung von Bewohnern von Alters- und Pfle-

V (Zweigniederlassung der Helvetia Schweizeri- ): Der Geschäftszweck der Zweigniederlassung ittlung von Reise-, Unfall-, Kranken-, Geschäftson Assistance Leistungen. '2

steht in der Hypothekarbewirtschaftung für instituen, Pensionskassen und Anlagestiftungen."?

zweck besteht in der Erbringung von internen und mit Fokus auf das BVG-Geschäft.'*

aftszweck besteht in der Erbringung von internen igen mit Kernkompetenzen in den Bereichen Gela | Funds North America: Dabei handelt es sich ds nach schweizerischem Recht, welche europäialten und von Helvetia gemanagt werden.

weck besteht in der Erbringung und Bereitstellung ten wie Administrierung, Marketing, Entwicklung s und Dienstleistungen.

äftszweck besteht im Vertrieb von massgeschneiindys, Elektronikgeräte, Möbel, Hörgeräte etc.) im Angebot richtet sich an Unternehmen (wie z. B. ren Kunden eine Versicherung für die gekauften 2C-Bereich).'®

html (19.8.2025).

"= Medicall AG: Der Geschaftszweck k technischen Assistance-Dienstleistu Personennotruf-Dienstleistungen. '”

«= Smartlife Care AG: Der Geschaftszw für Seniorinnen und Senioren. '®

" smile.direct Versicherungen (Zweigr cherungsgesellschaft AG): Der Gesc lung von Auto-, Haushalts-, Motorrac

= Traveo AG: Der Geschäftszweck be teren Dienstleistungen für Geschäfts

10. Neben dem Hauptmarkt Schweiz verfi Tochtergesellschaften in Deutschland, Italie Belgien, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysi reich.

11. Die zu der Helvetia-Gruppe gehörend digen Liste der Konzerngesellschaften im G

A.3 Fusionskontrollrechtliche N

12. Zusätzlich zur Schweiz wurde das Zu: sowie in Ägypten, im Königreich Saudi-Arak

13. Am 4. August 2025 hat die EU-Komm gung fur den geplanten Zusammenschluss ı

14. Die ägyptische Wettbewerbsbehörde | keit verneint. Die Wettbewerbsbehörde im K freigegeben. Die Freigabe in der Türkei stet

A.4A Vorphase 0 zum Zusammen erleichterte Meldung

15. Am 16. April 2025 nahmen die beteilic retariat auf und ersuchten es um ein Treffen

16. Am 28. April 2025 haben die beteiligt: schlussvorhaben präsentiert sowie mit ihm dung besprochen.

18 Vgl. «smartlife-care.ch» (19.8.2025).

19 Vgl. «www.smile-insurances.com/ch/main/de/t

20 Vgl. «www.traveo.ch/angebot) (19.8.2025).

21 Vgl. zum Ganzen: Abschnitt A.2 ab Rz 8: Mel struktur Helvetia-Gruppe) und 4 (Geschäftsberic

22 «competition-cases.ec.europa.eu/cases/M.12C

yesteht in der Erbringung von medizinischen und ngen, medizinischen Dienstleistungen sowie von

eck besteht in der Erbringung von Notruflösungen

iederlassung der Helvetia Schweizerische Versihäftszweck besteht im Vertrieb und in der Vermitt- -, Reise-, Rechtsschutz-, Todesfall- und Krankensteht in der Erbringung von Assistance- und weireisende.”°

gt die Helvetia-Gruppe über Niederlassungen und 2n, Spanien und Andorra, Österreich, Frankreich, a, Singapur, den USA und im Vereinigten Königen Gesellschaften ergeben sich aus der vollstäneschäftsbericht der Helvetia-Gruppe 2024.?'

leldungen in weiteren Jurisdiktionen

sammenschlussvorhaben bei der EU-Kommission ien (KSA) und in der Türkei gemeldet.

ission den beteiligten Unternehmen die Genehmiarteilt.22

vat mit Entscheid vom 9. Juli 2025 ihre Zustandig- SA hat den Zusammenschluss am 3. August 2025 it noch aus.

schlussvorfahren und Antrag auf

jten Unternehmen erstmals Kontakt mit dem Sekam 28. April 2025.

an Unternehmen dem Sekretariat ihr Zusammendie Parameter einer möglichen erleichterten Meliome.htmb (19.8.2025).

lung (Fn 2), Rz 8 ff. und ihre Beilagen 3 (Konzernht Helvetia-Gruppe 2024). 03, (19.8.2025).

17. Im Rahmen des Treffens empfahl das Vorphase O zum eigentlichen Zusammen reichen — so könne dieser, ggfs. in mehrere keit geprüft sowie gleichzeitig beurteilt und e terte Meldung möglich wäre. Zusätzlicl Unternehmen über seine Absicht, die («FINMA»), Geschäftsbereich Versicherung schlussvorhaben und der Versicherungsbre lung auszutauschen. Überdies machte es ( dass es angezeigt sein könnte, bereits in di und Branchenverbände zu versenden.

18. Am 14. Mai 2025 reichten die beteiligte dungsentwurf ein.

19. Am 27. Mai 2025 fand der Austausch

20. Am 4. Juni 2025 teilte das Sekretariai dungsentwurf nicht vollständig ist. Zudem ba bereits in dieser Vorphase 0 Fragebogen ar den zu dürfen. Inhaltlich erläuterte das Sek sätzlichen Informationen zur Marktabgrenzu rechtlichen Beurteilung des Zusammens: vollständige Meldung vorliegt.

21. Am 30. Juni 2025 reichten die beteili gänzten, zweiten Meldungsentwurf ein.

22. Am 8. Juli 2025 teilte das Sekretaria zweiten Meldungsentwurf als weitgehend vc zu gewissen Versicherungszweigen, -branc

23. Am 17. Juli 2025 reichten die beteilic ein.

24. Am 22. Juli 2025 teilte das Sekretariz erleichterte Meldung auf der Grundlage de vollständig betrachtet wurde, einreichen kör

25. Am 24. Juli 2025 versandte das Sekre grosse Versicherungsunternehmen (Allian [Schweiz] Holding AG, Schweizerische Mc Vaudoise Assurances Holding SA und Zuric chenverbande (ASIP — Schweizerischer Pe scher Versicherungsverband [«SVV»] und S ten haben bis zum 13. August 2025 zu ( wurden anschliessend weitere, ergänzende langt.

26. Wahrend der ganzen Vorphase 0 bis fanden zusätzlich diverse mündliche Auste Präzisierungen zwischen dem Sekretariat | auch mit Dritten, statt.

Sekretariat den beteiligten Unternehmen, in einer schlussverfahren einen Meldungsentwurf einzun Schritten, auf seine grundsätzliche Vollständigntschieden werden, ob und inwieweit eine erleich- Nn informierte das Sekretariat die beteiligten

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA en, zu kontaktieren, um sich zu dem Zusammeninche im Allgemeinen sowie deren Marktentwicklie beteiligten Unternehmen darauf aufmerksam, eser Vorphase 0 Fragebogen an Marktteilnehmer

ın Unternehmen dem Sekretariat ihren ersten Melzwischen der FINMA und dem Sekretariat statt.

| den beteiligten Unternehmen mit, dass der Meltes die beteiligten Unternehmen um Zustimmung, | Marktteilnehmer und Branchenverbände versenretariat den beteiligten Unternehmen, welche zung und den Marktanteilen sowie der wettbewerbschlussvorhabens erforderlich sind, damit eine

gten Unternehmen einen überarbeiteten und ert den beteiligten Unternehmen mit, dass es den Iiständig erachtet, es aber weiterer Informationen hen und -sparten bedarf.

jten Unternehmen ihren dritten Meldungsentwurf

it den beteiligten Unternehmen mit, dass sie ihre s dritten Meldungsentwurf, der als grundsätzlich

tariat insgesamt elf Auskunftsbegehren an sieben z Suisse, AXA Versicherungen AG, Generali biliar Versicherungsgesellschaft, Swiss Life AG, h Versicherungs-Gesellschaft AG) und vier Brannsionskassenverband, inter-pension, Schweizeriwiss Insurance Brokers Association). Alle Befrag- Jen Fragebogen Stellung genommen. Teilweise und detailliertere Auskünfte von Befragten einverzur Einreichung der Meldung am 4. August 2025 usche zu offenen Fragen und sachverhaltlichen ınd den beteiligten Unternehmen, teilweise aber

27. Den beteiligten Unternehmen wurde s Vorphase 0 auch dazu dient, die Praxis der ten zu überprüfen.

A.5 Die Ergebnisse der Fragebc

28. Mit den am 24. Juli 2025 versandten | grosse Versicherungsunternehmen, welche kurrenz stehen, und vier grosse Branchev schlusses auf das Marktumfeld und den We

29. Alle Befragten weisen aus Gesamtm: schluss zweier Hauptakteure im Versicherur widerspiegelt und die Marktkonzentration v Lebens- und Nicht-Lebensversicherungsge Versicherungsmarkt aufsteige, erwarten all keine signifikant negativen Auswirkungen al Gesamtmarkt. Insbesondere sehen sie nich möglichkeit und -freiheit der Versicherungsı schen Versicherungsmarktes eingeschränkt! lautet, dass der Versicherungsmarkt trotz « und fragmentiert bleibt — es bleibt bei einer \ denen Versicherungszweigen, -branchen ut starke Wettbewerber, welche sich in den \ und -sparten auf Augenhöhe mit dem fusioni ten — so z. B. der SVV - geht sogar davon: intensivieren wird: Durch den Zusammensc der insbesondere näher zu den Marktführer leben aufschliesse, was den Wettbewerbsdi cherungsunternehmen erhöhe. Der SVV bet weiterer starker, international tätiger Versic Versicherungsstandort Schweiz stärke.

30. Es liegt auf der Hand, dass dieser Z Marktmacht des fusionierten Unternehmens sen Versicherungsbranchen und -sparten — Märkten im Sinne des Kartellgesetzes”® - s ten im Ergebnis davon aus, dass das fusioı Marktdominanz erreicht. Einige Befragte we schluss nicht zu einer marktbeherrschende Versicherungszweigen Leben und Nichtlebe

31. Dennoch vermerken einige Befragte a tuelle Auswirkungen in einigen wenigen, s Diese sollten aus wettbewerblicher Sicht : Marktanteile (Marktanteilsaddition) sorgfaltic zum einen von einem der befragten Versiche ben den bereits starken auf dem Markt posi wichtiger Akteur bei den Schadenversicher mensversicherungen und standardisierten R

23 Bundesgesetz vom 6.10.1995 Uber Kartelle ur setz, KG; SR 251).

eitens des Sekretariats offengelegt, dass ihm die Wettbewerbskommission zu Versicherungsmärk-

‚genrunde im Überblick

alf Auskunftsbegehren hat das Sekretariat sieben mit den beteiligten Unternehmen in direkter Konerbände zu den Auswirkungen des Zusammenttbewerb befragt (s. Rz 25).

arktperspektive darauf hin, dass der Zusammen- 1gsgeschäft die stattfindende Marktkonsolidierung arstärkt. Obwohl das fusionierte Unternehmen im schäft gesamthaft zur Nummer 2 im Schweizer e Befragten als Folge des Zusammenschlusses uf das Marktumfeld und den Wettbewerb auf dem t, dass deswegen das Produktangebot, die Wahlnehmer oder die Innovationskraft des schweizeri- ' würden. Der übergreifende Tenor der Befragten Jes Zusammenschlusses insgesamt diversifiziert /ielzahl von etablierten Anbietern in den verschieid -sparten. Darunter befinden sich verschiedene erschiedenen Versicherungszweigen, -branchen erten Unternehmen bewegen. Ein Teil der Befragus, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb 'hluss entstehe ein neuer, starker Wettbewerber, n in den Versicherungszweigen Leben und Nichtruck auf alle dort etablierten und führenden Versiont zudem, dass durch den Zusammenschluss ein herer mit Sitz in der Schweiz entstehe, was den

usammenschluss die Marktanteile und damit die ; auf dem Gesamtmarkt spürbar erhöht, in gewis- und somit unter Umständen auch auf relevanten ogar deutlich. Nichtsdestotrotz gehen alle Befragiierte Unternehmen dadurch keine übergreifende iisen explizit darauf hin, dass dieser ZusammennN Stellung des fusionierten Unternehmens in den n führe.

uch, dass der Zusammenschluss merkliche, punkpezifischen Versicherungssparten haben dürfte. zufolge dort begründeter, höherer gemeinsamer ) beurteilt und weiter beobachtet werden. So wird rungsunternehmen darauf hingewiesen, dass netionierten Versicherungsgruppen nun ein weiterer ungen entsteht, der insbesondere bei Unternehisiken über einen bedeutenden kumulierten Anteil

1d andere Wettbewerbsbeschrankungen (Kartellgeam Markt verfüge. Zum anderen erwähnen im Zusammenhang mit Sach- und Schaden\ sicherungen» und «Technische Versicherur noch stärker Marktplayer werde. Darauf ist | men.

32. Neben den vorgenannten Schadenve lektiv-Lebensversicherung» spezifisches Th dieser Versicherungssparte lag der Fokus rungsmodellen «Vollversicherung» und «tei ten auf die erfolgende Marktkonzentration dass nur noch wenige Versicherungsunter diese Anzahl mit dem Zusammenschluss w hin, dass nachfrageseitig ein klarer Trend c teilautonomen Lösungen bestehe. Dieser s der Marktrealität und -dynamik und das Zus beeinflusse diesen Wandel aus wettbewerk fusionierten mit den beteiligten Unternehm: cherungsmodellen, aber selbst bei einer isi die Befragten der Meinung, dass der wirksa den Zahl an etablierten Anbietern auch dor! in den nachfolgenden Erwägungen zurückz!

33. Aus einer langfristigen Gesamtmarktp dass die fortschreitende Marktkonzentratic grossen Versicherungsunternehmen führe. nicht in demselben Mass von Synergien, Sk Effizienzen profitieren. Die Marktteilnehmer täten könnten eine aggressive Preispolitik ve gewinnen. Die Fusion könnte auch zu eine: und Vermittlern führen, welche einen Akteut strategisch besser gewappnet gelte. Dies k sondere bei Ausschreibungen, an den Rand segmenten einschränken. Aber auch diese als für sie «überschaubar bleibend» bezeict

34. Kurz zusammengefasst: Die Befragte teiligten Unternehmen weder kurzfristig no: eine grundlegende Beeinträchtigung des wir fahr der Wettbewerbsbeseitigung.

35. Die Wettbewerbsbehörden werden die die generelle Tendenz der Marktkonsolidiert sicherungsbranche dennoch aufmerksam schlusskontrolle, so auch hier, steht aber pri gen eines konkreten Zusammenschlusses : Diese beinhaltet sowohl die Beurteilung sei ner) Märkte als auch eine Gesamtmarktbetr baren Marktentwicklung in den direkt auf d Zusammenhang Rz 50 ff. unten, wo diese wird.).

einige der befragten Versicherungsunternehmen ‚ersicherungen die beiden Sparten «Transportverigen», in denen das fusionierte Unternehmen ein in den nachfolgenden Erwägungen zurückzukomrsicherungen war die Versicherungssparte «Kolema der Fragebogen des Sekretariats. Innerhalb vor allem auf Marktauskünften zu den Versicheautonome Lösung». Auch hier haben die Befrag- und -konsolidierung hingewiesen. Sie betonten, nehmen Vollversicherungsmodelle anbieten und eiter abnimmt. Sie weisen allerdings auch darauf ler Abkehr von Vollversicherungsmodellen hin zu strukturelle Wandel sei grundsätzlicher Ausdruck sammenschlussvorhaben sei auch Teil davon. Es licher Sicht aber dennoch nicht wesentlich. Zwar sn zwei bedeutende Anbieterinnen von Vollversi- Jlierten Betrachtung dieses Marktsegments, sind me Wettbewerb dank einer weiterhin ausreichent nicht wesentlich beeinträchtigt werde. Darauf ist ıkommen.

erspektive weist ein Teil der Befragten darauf hin, n zu einer verstärkten Preissetzungsmacht von

Kleinere und mittlere Marktteilnehmer könnten aleneffekten, Kosteneinsparungen und sonstigen mit grösseren Zeichnungs- und Bindungskapazirfolgen, um Marktanteile zu konsolidieren oder zu r Zentralisierung der Partnerschaften mit Brokern “bevorzugen Könnte, der als finanziell solider und önnte andere Versicherungsunternehmen, insbedrängen und ihren Zugang zu bestimmten Marktlangfristen Bedenken werden von den Befragten inet.

n erwarten durch den Zusammenschluss der bech mittelfristig und letztlich auch kaum langfristig ksamen Wettbewerbs und schon gar nicht die Ge-

> in Rz 31-33 oben geäusserten Bedenken sowie ing und Marktkonzentration in der Schweizer Verweiterbeobachten. Im Rahmen der Zusammenmar die Beurteilung der unmittelbaren Auswirkunauf die Wettbewerbsverhaltnisse im Vordergrund. ner Auswirkungen hinsichtlich einzelner (betroffeachtung sowie eine Einschatzung der voraussehie Entscheidung folgenden Jahren (S. in diesem sr gesetzgeberische Gedanke weiter ausgeführt

Erwägungen

B.1 Geltungsbereich

36. Das Kartellgesetz gilt für Unternehmer oder andere Wettbewerbsabreden treffen, N zusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).

B.1.1 Unternehmen

37. Als Unternehmen gelten sämtliche Na tungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig Abs. 1P KG). Die am Zusammenschluss bi men zu qualifizieren.

B.1.2 Unternehmenszusammenschlus:

38. Bei der vorliegenden Fusion unter Gl sorptionsfusion gemäss dem FusG, bei der ven gesamthaft auf Helvetia übertragen we Zusammenschluss im Sinne von Art. 4 Abs.

B.2 Vorbehaltene Vorschriften

39. In den hier zu beurteilenden Märkten zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 K macht.

B.3 Meldepflicht

40. Die beteiligten Unternehmen erzielten einnahmen (Art. 9 Abs. 3 KG) von insgesan

Weltweiter Umsatz der be

Unternehmen

Baloise

Helvetia

Total

24 Verordnung vom 17.6.1996 über die Kontrolle 251.4).

1 des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- Aarktmacht ausüben oder sich an Unternehmenschfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleisvon ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 steiligten Unternehmen sind als solche Unterneh- eichen («Merger of Equals»), strukturiert als Ab- Baloise aufgelöst und alle ihre Aktiven und Passirden (s. oben Rz 1 ff.), handelt es sich um einen 3 KG und Art. 1 und 2 VKU%.

gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht G wurde von den Parteien auch nicht geltend geim Geschäftsjahr 2024 weltweite Bruttopramienit mehr als 2 Milliarden Franken:

teiligten Unternehmen

Weltweite Bruttoprämieneinnahmen in Mio. CHF

8'604

11'553

20'157

von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU;

41. Der Grenzwert von Art. 9 Abs. 1lit.a bereits auf Basis der Bruttopramieneinnahr kann auf die Ausweisung von Umsätzen aus tet werden. Die beteiligten Unternehmen er. toprämieneinnahmen von je mehr als 100 NM

Umsatz der beteiligten Ur

Unternehmen

Baloise

Helvetia

Total

42. Der Grenzwert von Art. 9 Abs. 1lit.b bereits auf Basis der Bruttopramieneinnahr kann auf die Ausweisung von Umsatzen au tigkeiten verzichtet werden.

43. Das Zusammenschlussvorhaben unte VKU der Meldepflicht.

B.4 Erleichterte Meldung

44. Die beteiligten Unternehmen und das : menschlusses Einzelheiten des Inhalts der \ kann die beteiligten Unternehmen dabei vo oder Unterlagen nach Art. 11 Abs. 1 und 2 \ für die Prüfung des Falles nicht notwendig zur Vorlage von zusätzlichen Angaben und

45. Inder Vorphase 0 haben das Sekretar erleichterten Meldung festgelegt. Einerseits Wettbewerbskommission zu Versicherungsr Wettbewerbsbehörden bereits aus früheren ten die Ermittlungen des Sekretariats in der \ nur Wettbewerbsverhältnisse im Versicheru Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen, w ausgehen, sind aus Gesamt- und Einzelm: sammenhang mit diesen Tätigkeiten hat da Einfluss auf die Wettbewerbsverhältnisse.

46. Im Versicherungsgeschäft tangiert da: versicherungsgeschäft, hingegen kaum das fallversicherungen und Krankenzusatzversii auch tätig, spielen aber in diesen beiden V« gewichtigen Rolle im übrigen Erstversicher diesen Sparten und den in diesen Sparten g grenzten unterschiedlichen relevanten Märk

KG ist damit überschritten. Weil dieser Grenzwert ıen der beteiligten Unternehmen überschritten ist, 5 ihren versicherungsfremden Tätigkeiten verzichzielten im Geschäftsjahr 2024 schweizweite Brutillionen Franken:

ternehmen in der Schweiz

Schweizweite Bruttoprämieneinnahmen in Mio. CHF

3'785

4'938 8'723

KG ist damit überschritten. Weil dieser Grenzwert 1en der beteiligten Unternehmen überschritten ist, s ihren schweizweiten versicherungsfremden Tärliegt gemäss Art. 9 Abs. 1 und 3 KGi. V. m. Art. 6

Sekretariat können vor der Meldung eines Zusam- Neldung einvernehmlich festlegen. Das Sekretariat n der Pflicht zur Vorlage von einzelnen Angaben /KU befreien, wenn es der Ansicht ist, dass diese sind (Art. 12 VKU). Vorbehalten bleibt die Pflicht Unterlagen nach Art. 15 VKU.

iat und die beteiligten Unternehmen den Inhalt der besteht eine langjährige und etablierte Praxis der närkten und die beteiligten Unternehmen sind den Zusammenschlüssen bekannt. Andererseits zeig- /orphase 0, dass der Zusammenschluss praktisch ngsgeschäft näher tangiert. Die meisten anderen elche über den Kernbereich ihrer Aktivitäten hinarktsicht von untergeordneter Bedeutung. Im Zus Zusammenschlussvorhaben keinen merklichen

5 Zusammenschlussvorhaben vor allem das Erst-

Rückversicherungsgeschäft. Im Geschäft für Un- ;herungen sind die beteiligten Unternehmen zwar srsicherungssparten — und im Gegensatz zu ihrer ungsgeschäft — eine nur untergeordnete Rolle in emäss Praxis der Wettbewerbskommission abgeten.

47. Vor diesem Hintergrund hat das Sek dass insbesondere der Versicherungsbereic der Versicherungszweig Leben (Tod oder rungszweig Nichtleben das Schadenversich: Weiter sind die Bereiche Versicherungsver Asset Management und Immobilien in der N hingegen nur ubersichtsweise zu erwahnen

B.5 Beurteilung des Zusammen vorläufigen Prüfung

48. Meldepflichtige Zusammenschlüsse u bewerbskommission, sofern sich in einer \ punkte ergeben, dass sie eine marktbehe (Art. 10 Abs. 1 KG).

49. Um zu beurteilen, ob Anhaltspunkte d: eine marktbeherrschende Stellung begründe Märkte abzugrenzen. In einem zweiten Schi ten Unternehmen auf diesen Märkten durch

50. In grundsätzlicher Hinsicht ist zum Zw Folgendes anzumerken:

51. Die (Teil-)Untersagung oder die Zulas gungen und Auflagen setzt gemäss Art. 10 menschluss kausal entstandene oder verst und damit kumulativ die Gefahr der Beseitigt bestehen bei der wettbewerbsrechtlichen 2 raussetzungen als bei der Verhaltenskontr Art. 7 Abs. 1 KG. Ergibt dieser qualifizierte I setzungen erfüllt sind, ist unter Wahrung de Mittel zu wählen, welches das wettbewerbii teien soll so wenig wie möglich, aber dennoc bewerbs nötig eingegriffen werden. ?°

52. Der Gesetzgeber formulierte damit be\ menschlusstatbestände. Zusammenschlüss tion auf dem betreffenden Markt nicht gene von Art. 10 KG eine dynamische Betrachtu werbssituation im Zeitpunkt der Beurteilung lung in den auf die Entscheidung folgenden vorhaben zur Beseitigung des Wettbewerbs anhand des potenziellen Wettbewerbs zu e samen Wettbewerbs nur in seltenen Fällen

53. Die Auswirkungen eines Zusammen (s. Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU) gesondert unte vorgehen der Wettbewerbskommission, be

25 Vgl. zum Ganzen: BGE 133 Il 104 E. 6.3 und 25 Vgl. zum Ganzen: Botschaft zu einem Bundes schränkungen vom 23.12.1994, BBI. 1995 | 584

retariat für eine erleichterte Meldung festgelegt, sh Erstversicherungsgeschaft und darin vor allem Invalidität und Altersvorsorge) und im Versicheerungsgeschäft eingehender zu beschreiben sind. mittlung, Hypotheken und ihre Fremdvermittlung, leldung darzustellen. Alle übrigen Tätigkeiten sind

schlussvorhabens im Rahmen der

nterliegen der vertieften Prüfung durch die Wett- ‚orläufigen Prüfung (Art. 32 Abs. 1 KG) Anhaltsrrschende Stellung begründen oder verstärken

afür bestehen, dass durch den Zusammenschluss t oder verstärkt wird, sind zunächst die relevanten ‘itt wird die Veränderung der Stellung der beteiligden Zusammenschluss beurteilt.

eck des Zusammenschlussverfahrens ergänzend

sung eines Zusammenschlusses nur unter Bedin- Abs. 2 KG voraus, dass i) die durch den Zusamärkte marktbeherrschende Stellung ii) zusätzlich Ing wirksamen Wettbewerbs mit sich bringt. Mithin usammenschlusskontrolle strengere Eingriffsvoolle marktbeherrschender Unternehmen gemäss Narktbeherrschungstest, dass die Eingriffsvorauss Verhältnismässigkeitsgrundsatzes das mildeste che Problem löst. In die Privatautonomie der Parsh so viel wie für den Schutz des wirksamen Wettwusst eine hohe Interventionsschwelle für Zusam- e sollen nur im Falle einer sehr hohen Konzentra- >hmigt werden. Weiter verlangt die Formulierung ingsweise. Massgeblich ist nicht nur die Wettbe- , sondern auch die voraussehbare Marktentwick- Jahren. Die Prufung, ob das Zusammenschlussführt, hat neben dem aktuellen Wettbewerb auch rfolgen. Tatsächlich dürfte eine Beseitigung wirkhinreichend voraussehbar sein.?®

schlusses müssen für jeden betroffenen Markt rsucht werden. Es ist daher gepflegtes Standardi Zusammenschlusstatbeständen zunächst eine

FE. 9.2.2 m. w. H., Swissgrid. gesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbe- («Botschaft 1994»).

Einzelmarktprüfung vorzunehmen. Darüber tung erforderlich, welche die positiven und ı lichen Märkten gegeneinander abwägt sow ternehmen im internationalen Wettbewerb Abs. 4 KG). So kann etwa die Erhaltung der | eine gewisse Unternehmensgrösse erforde für schweizerische Verhältnisse unter Umst

B.5.1 Relevante Märkte

B.5.1.1 Einleitende Bemerkungen

54. Das Sekretariat nahm die Vorphase | hende Praxis der Wettbewerbskommission : fen, ob sie noch aktuell oder an inzwischen

55. Diese Praxis unterscheidet das Vers rungsbereichen Erstversicherung und Ruck\ sich weiter in die Versicherungszweige Let cherungszweige werden, sofern eine weite cherungsbranchen und/oder Versicherungs zweigen, -branchen oder -sparten lassen s sachliche Märkte ausmachen, wie es darin Dies bemisst sich danach, ob die einzelnen Risiko derart in ihren Eigenschaften, Prämie dass sie aus Sicht der Marktgegenseite kau

56. Aus Praktikabilitätsgründen wurde c «nach versichertem Risiko» bisher allerding wurden teilweise weitergefasste Marktabgı weise) unterschiedliche Versicherungsrisike bisherige Vorgehen ist der öffentlich verfügt sche Segmentierung und die dortigen Angat rungsgesellschaften eine belastbare Grunc eine «best guess»-Schatzung von Marktant beteiligten Unternehmen zu ihren Marktante den objektiv nachvollzogen werden. Darübe gegebenheiten, sei es auf Angebots- und/o cherungsgeschäft für angezeigt erscheinen relevanten Markt zusammenzufassen, selbs bar sind.

57. Vor diesem Hintergrund hat das Sekre der Versicherungszweige Leben und Nicht oder -sparten) teilweise eine feinere Unter FINMA-Versicherer-Report vorgegeben. Au nehmen dann die Schätzung ihrer Marktante

27 Botschaft 1994 (Fn 26), 586.

28 Vgl. statt anderer: RPW 2014/3, 543 Rz 19, H rungsgesellschaft AG.

29 «www.vrep.finma.ch/reports/de/navigation/CA’

hinaus ist aber auch eine Gesamtmarktbetrach- 1egativen Auswirkungen auf verschiedenen sachie die Marktentwicklung und die Stellung der Unberücksichtigt (Art. 10 Abs. 2 lit. b und Art. 10 <onkurrenzfahigkeit auf dem internationalen Markt rlich machen, durch die das Unternehmen einen inden kritischen Konzentrationsgrad erreicht.2’

0 auch zum Anlass, die seit längerer Zeit bestezu den Versicherungsmärkten danach zu überprüveränderte Marktumstände anzupassen ist.

icherungsgeschäft zunächst nach den Versicheyersicherung. Ersterer Versicherungsbereich lässt yen und Nichtleben gliedern. Diese beiden Versire Unterteilung angezeigt ist, zusätzlich in Versissparten unterteilt. Innerhalb von Versicherungsich alsdann grundsätzlich so viele verschiedene Versicherungen für unterschiedliche Risiken gibt. Versicherungsprodukte sich je nach versichertem n und Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden, m als Substitute betrachtet werden können. ®

ieser grundsätzlichen Marktabgrenzungs-Praxis Js nicht in voller Konsequenz gefolgt, sondern es enzungen vorgenommen, die damit (möglicher- 2n umfassen können. Der Hauptgrund für dieses are FINMA-Versicherer-Report?°, dessen statistiyen von Prämienvolumina der einzelnen Versichelage für die genaue Berechnung oder immerhin eilen bereithält. Darauf basierende Angaben von ilen können alsdann von den Wettbewerbsbehörr hinaus können es aber auch spezifische Marktder Nachfrageseite, und Marktusanzen im Versilassen, mehrere Versicherungsprodukte in einem st wenn diese im engeren Sinne nicht substituierstariat von den beteiligten Unternehmen innerhalb leben (und den dortigen Versicherungsbranchen teilung verlangt als durch die Segmentierung im if dieser Grundlage sollten die beteiligten Unter- ‘ile und die ihrer wichtigsten Konkurrenten vornehelvetia Holding AG/Schweizerische National-Versiche-

71) (19.8.2025).

men sowie weitere Informationen zu ihrer je cherte Risiko und der wettbewerblichen Situ: teiligten Unternehmen war dazu freigestell versicherten Risiken jeweils keinen eigenen

58. Referenzen für diese feinere Unterteil FINMA-Versicherer-Report einerseits der Ar informationen, die der SVV auf seiner Web| (inkl. Statistiken, Graphiken und Kennzahler

59. Der daraus gewonnene Erkenntnisgev den Erwägungen ein. In grundsätzlicher Hin bewerbsbehörden zu Versicherungsmärkte führten Unterteilung des Versicherun Prüfungskaskade nichts geändert (s. oben F grenzung offengelassen wird, weil dieser Zu Marktabgrenzung unbedenklich erscheint, k rung. Es ist aber ein Hinweis darauf, dass ir gepflegte Praxis zur Marktabgrenzung im Ve terschiedliche, nicht substituierbare Vers Gründe einem gemeinsamen sachlichen M: terfragt wird. Gleiches gilt erst recht in Bez aber letztlich nicht umgesetzte engere oder zu einer anderen Einschätzung der grund schlusses führen würden.

60. Wettbewerbs- und Marktverhältnisse s Konstanten und branchenspezifische Usan Gleichzeitig ist dem Bedürfnis der Marktteil gen. Vor diesem Hintergrund gilt trotz vorst fung der Praxis der Wettbewerbskommissioı der Marktabgrenzungspraxis nur dann erwo fürsprechen. Bestehen hingegen triftige Gri weiten Marktabgrenzungspraxis der Wettbe bestehender Marktusanzen oder strukturelle Nachfrageseite — umso weniger erscheint e enger abgegrenzten relevanten Märkten anı

61. Bereits die bisherige Praxis zu sachli relevanten Märkten. Nachfolgend werden n sprochen, in welchen der gemeinsame Scl 20 % oder mehr beträgt oder der Schweize men 30 % oder mehr beträgt (sogenannte «t Schwellen nicht erreicht werden, kann vor ausgegangen werden. In der Regel erübrigt levanten Märkte gemäss ständiger Praxis, diesem Zusammenschlussverfahren nicht in Unternehmen gemeinsame Marktanteile vo anteil aufweisen, werden sogleich nur kurz ı cherungssparten zusammengefasst dargest

30 Verordnung vom 9.11.2005 über die Beaufsicl sichtsverordnung, AVO; SR 961.011).

weiliger Marktstellung mit Bezug auf dieses versiation nach Zusammenschluss einreichen. Den be- , darzulegen, weshalb diese (feiner unterteilten) sachlichen (Teil-)Markt darstellen.

ung nach versichertem Risiko waren neben dem hang 1 zur AVO* und andererseits die Branchen- Jage oder seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt

1).

vinn fliesst — insoweit relevant — in die nachfolgensicht wird aber an der bisherigen Praxis der Wettn festgehalten, insbesondere wird an der eingegsgeschafts und der damit verbundenen kz 55). Soweit nachfolgend die definitive Marktab- ısammenschluss auch unter hypothetisch engster edeutet dies sachlogisch noch keine Praxisände- | künftigen Zusammenschlussvorhaben die bisher srsicherungsgeschaft — insbesondere dort, wo unicherungsrisiken ohne weiterhin überzeugende ırkt zugeordnet werden — zunehmend kritisch hinug auf nachfolgend bereits konkreter erwogene, angepasste Marktabgrenzungen, weil diese nicht sätzlichen Unbedenklichkeit dieses Zusammenind im steten Wandel. Dennoch bestehen gewisse zen, die über längere Zeiträume Bestand haben. nehmer nach Rechtssicherheit Rechnung zu traehender Hinweise auf eine fortlaufende Überprü- ı zu Versicherungsmärkten, dass eine Anpassung gen wird, wenn wesentliche sachliche Gründe dainde, auch künftig bei der bisher gepflegten, teils »werbsbehörden zu bleiben — so bspw. aufgrund r Marktgegebenheiten auf der Angebots- und/oder ine Praxisänderung hin zu sachlich und räumlich Jezeigt.

chen Versicherungsmärkten führt zu zahlreichen ur diejenigen relevanten Märkte eingehender benweizer Marktanteil der beteiligten Unternehmen r Marktanteil von einem der beteiligten Unternehjetroffene Märkte», vgl. Abschnitt B.5.2). Wo diese | der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ‚sich dann eine nähere Prüfung. Alle anderen rebei denen die Überprüfung ihrer Abgrenzung in 1 Vordergrund steht und in welchen die beteiligten n unter 20 % oder einzeln nicht über 30 % Markt- Ind teils nach Versicherungsbranchen oder Versiellt (Abschnitt B.5.1.3).

tigung von privaten Versicherungsunternehmen (Auf-

62. Zu den nachfolgenden Marktanteilsbeı ternehmen ist zu ergänzen, dass das Sekret nen Marktanteilsberechnungen oder -schätz Prämienvolumina im FINMA-Versicherer-R den dürfen. Die Tätigkeiten der Captives un zuziehen, bevor Marktanteilsberechnunge Versicherer-Reports vorgenommen werden.

B.5.1.2 Rechtliche Grundlagen

63. Der sachliche Markt umfasst alle War hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vc bar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 lit. a

64. Derräumliche Markt umfasst das Geb lichen Markt umfassenden Waren oder Leist VKU).

65. Die Beurteilung der Substituierbarkeit vom konkreten Untersuchungsgegenstand, siko, auszugehen.

B.5.1.3 Relevante Märkte soweit nicht at lit. d VKU

66. Im Sinne der Rz 55 und 61 oben were erwähnt, bei denen das Zusammenschluss Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU führt. Insoweit kann eingestuft werden, ohne dass die relevanter auf die Wettbewerbsverhältnisse auf diesen

67. Praxisgemäss — und wie schon erwa auf oberster Ebene nach den Versicherunc rung. Davon unterscheidet und grenzt sie « nagementdienstleistungen ab. Die Produkt schiedliche Ziele und sind auf unterschiedl sowohl auf der Anbieter- als auch auf der N;

68. Erstversicherungen werden weiter in und Nicht-Lebensversicherungen unterteilt. | kommission einen Markt fur die Vermittlung

B.5.1.3.1. Markt fur Ruckversicherunger

69. Ein Rückversicherer hilft dem Erstvers entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen. | einer weiteren Unterteilung des sachlich re

31 RPW 2023/2, 381 Rz 21, Blackstone Inc./Res Rz 38, Berkshire Hathway/Munich Re/Global Ae 32 RPW 2024/1, 196 Rz 14, Stiftung Visana Plus Rz 18, Raiffeisen/Mobiliar, RPW 2008/2, 262 f. F

echnungen oder -schätzungen der beteiligten Unariat von diesen verlangte, dass ihre ausgewieseungen nicht durch Captive-Versicherungen, deren 2port auch ausgewiesen werden, verfälscht werd ihre entsprechenden Prämienvolumina sind abn oder -schätzungen auf Basis des FINMAen oder Leistungen, die von der Marktgegenseite rgesehenen Verwendungszwecks als substituier- VKU).

jet, in welchem die Marktgegenseite die den sachungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 lit. b

erfolgt aus Sicht der Marktgegenseite. Dabei ist hier grundsätzlich vom konkret versicherten Ri-

ıch «betroffene Märkte» i. S. v. Art. 11 Abs. 1

len unter diesem Abschnitt die relevanten Märkte vorhaben zu keinen betroffenen Märkten gemäss das Zusammenschlussvorhaben als unbedenklich | Märkte ausführlich zu beschreiben sind und/oder Märkten näher einzugehen ist.

hnt — unterscheidet die Wettbewerbskommission jsbereichen Erstversicherung und Ruckversicheinen separaten Markt für Underwriting- und Ma- e innerhalb dieser Unterteilung verfolgen unteriche Marktgegenparteien ausgerichtet, womit sie achfrageseite nicht substituierbar sind.*"

die Versicherungszweige Lebensversicherungen Davon unterscheidet und grenzt die Wettbewerbsvon Versicherungsprodukten ab.”?

icherer, die aufgrund von Versicherungsvertragen Die Wettbewerbskommission hat die Frage nach levanten Marktes für Rückversicherungen in die

olution Life Group Holdings Ltd.; RPW 2008/3, 469 rospace.

/Atupri Gesundheitsversicherung; RPW 2021/1, 271 xz 25 ff., Swiss Life/AWD.

Bereiche Leben und Nichtleben bisher offe offengelassen werden.

70. Den räumlichen Markt grenzt die Wett

71. Die geschätzten Marktanteile von Balc sicherungen für das Geschäftsjahr 2023 lag

72. Das Zusammenschlussvorhaben führ gen zu keinem betroffenen Markt und hat | nisse in diesem Markt und somit auch nicht

B.5.1.3.2. Markt für Underwriting- und M Rückversicherer

73. Baloise bietet keine Underwriting- un: cherer an und Helvetia tut es nur in sehr ge grenzten Markt schätzt Helvetia ihren Markt

74. Vor diesem Hintergrund ist dieser Me nur ist der Marktanteil der Helvetia [...], son« ben auch keine Marktanteilsaddition statt, w wirkungen auf die Wettbewerbsverhältniss Schweiz hat. Es ist insoweit unbedenklich.

B.5.1.3.3. Lebensversicherungen

75. Im Erstversicherungszweig Leben, zu xisgemäss und anhand der Systematik des Versicherungssparten Einzel-Lebensversict gen und Kollektiv-Lebensversicherungen | werden in räumlicher Hinsicht national abge

76. Die Darstellung der Versicherungsspé hinten, da je nach Marktanteilsberechnung steht (Abschnitt B.5.2.1).

a. Markt für Einzel-Lebensversic

77. In der Versicherungssparte für Einzel sachlichen Markt bildet, der räumlich nation Helvetia tatig.°° Die beteiligten Unternehmer Geschäftsjahr 2023 auf knapp unter 20 %.*

33 RPW 2023/2, 381 Rz 21, Blackstone Inc./Res Rz 30.

34 RPW 2023/2, 381 Rz 22, Blackstone Inc./Res (Fn 2), Rz 31.

35 Meldung (Fn 2), Rz 202.

36 Meldung (Fn 2), Rz 204.

37 RPW 2018/3, 597 Rz 6, AXA SA/XL Group Lt 38 RPW 2014/3, 543 Rz 21, Helvetia Holding AG AG; Meldung (Fn 2), Rz 38, Rz 41 sowie Rz 57. 3 Meldung (Fn 2), Rz 37-39.

40 Meldung (Fn 2), Rz 207.

'ngelassen.°? Diese Frage kann auch vorliegend

bewerbskommission weltweit ab.**

ise und Helvetia im weltweiten Markt für Rückveren bei je [0-10] %.*°

t auf dem weltweiten Markt für Rückversicherun- <eine Auswirkungen auf die Wettbewerbsverhältin der Schweiz. Es ist insoweit unbedenklich.

anagementdienstleistungen für Erst- und

d Managementdienstleistungen für andere Versiringem Umfang. Auf dem räumlich weltweit abgeanteil im Geschäftsjahr 2023 auf [0-10] %.*6

rkt vorliegend nicht weiter zu beschreiben. Nicht lern es findet durch das Zusammenschlussvorhajomit das Zusammenschlussvorhaben keine Aus- e in diesem Markt und somit auch nicht in der

gleich auch eine Versicherungsbranche, wird pra- FINMA-Versicherer-Reports bisher zwischen den erungen, anteilsgebundenen Lebensversicherun- ıinterschieden.?” Alle drei Versicherungssparten grenzt.°®

ite Kollektiv-Lebensversicherungen erfolgt weiter ein vom Zusammenschluss betroffener Markt beherungen

-Lebensversicherungen, die zugleich auch einen al abgegrenzt wird, sind sowohl Baloise wie auch | schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil für das )

olution Life Group Holdings Ltd.; Meldung (Fn 2),

olution Life Group Holdings Ltd., m. w. H.; Meldung

1.; Meldung (Fn 2), Rz 36. /Schweizerische National-Versicherungsgesellschaft

78. Die jeweiligen Marktanteilsschatzunge FINMA-Versicherer-Report und die öÖffentlic stützt bzw. plausibilisiert.

79. Es liegt kein betroffener Markt vor, wo cherungssparte Einzel-Lebensversicherung

80. Diese Einschätzung, obwohl der gen mens nahe an der Schwelle zu einem bet Marktbefragung gestützt: Ein Versicherung: zelleben-Markt» und meint dazu, dass es d Markt keine signifikanten Auswirkungen au cherungsunternehmen meint zunächst bez: versicherungsmarkt», dass es aufgrund des gen auf die Innovationskraft oder die Wal diesem Markt erwarte. Und es ergänzt spe dem Zusammenschluss noch ausreichend Markt tätig seien.“? Gleichermassen ein we hält, dass der Wettbewerb im Lebensversic tensiv spielen werde. Spezifisch im Einzellek menschluss keinen Einfluss auf den Wettbe etablierten Anbietern gebe und regemässig den.*

b. Markt für anteilsgebunden (fo

81. In der Versicherungssparte für anteils gen, die zugleich auch einen sachlichen Mé sind sowohl Baloise wie auch Helvetia täti gemeinsamen Marktanteil für das Geschäfts

82. Es liegt kein betroffener Markt vor, wo cherungssparte anteilsgebunden (fondsgeb'

Cc. Markt für kollektive Risikorücl

83. Die Wettbewerbskommission hat in ih Markt für kollektive Risikorückdeckung abg richtungen Risikorückdeckungsdienstleistur cherung) bei Versicherern nach. Dabei hanc nehmen um einen Teil-Markt des Marl Wettbewerbskommission hat sich bisher nic

84. Sowohl Helvetia wie auch Baloise bie an.*® Die beteiligten Unternehmen halten dé

41 Stellungnahme der Zürich Versicherungs-Ges

42 Stellungnahme der Generali (Schweiz) vom 5.

43 Stellungnahme der Swiss Life AG vom 11.8.2! 44 Meldung (Fn 2), Rz 40-42.

45 Meldung (Fn 2), Rz 210.

46 RPW 2022/2, 450 Rz 24, 25 und 31 ff., Swiss ness Portfolio.

47 Meldung (Fn 2), Rz 60.

48 Meldung (Fn 2), Rz 61.

nn der beteiligten Unternehmen werden durch den h verfügbaren SVV-Statistiken und -Grafiken gemit das Zusammenschlussvorhaben für die Versiunbedenklich ist.

1einsame Marktanteil des fusionierten Unternehroffenen Markt ist, wird durch die durchgeführte sunternehmen bezieht sich explizit auf den «Einurch den Zusammenschluss für den Einzellebenf das Marktumfeld erwarte.*' Ein weiteres Versiogen auf den ganzen «schweizerischen Lebens- Zusammenschlusses keine negativen Auswirkunumdglichkeiten für den Versicherungsnehmer in zifisch für den Einzelleben-Markt, dass dort nach

andere Mitbewerber auf dem schweizerischen iteres Versicherungsunternehmen, welches fest- ;herungsgeschäft in allen Bereichen weiterhin injen-Geschäft geht es davon aus, dass der Zusamwerb haben werde, da es eine grosse Anzahl von | auch neue Anbieter in den Markt eintreten würndsgebundene) Lebensversicherungen

gebunden (fondsgebundene) Lebensversicherunarkt bildet, der räumlich national abgegrenzt wird, g.** Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren jahr 2023 auf deutlich unter 20 %.*°

mit das Zusammenschlussvorhaben für die Versiundene) Lebensversicherungen unbedenklich ist.

cdeckung

rer Praxis einen nationalen respektive Schweizer egrenzt.*° Auf diesem Markt fragen Vorsorgeeinigen (teilautonome Rückdeckung oder Vollversilelt es sich nach Auffassung der beteiligten Untertes für Kollektiv-Lebensversicherungen.*’ Die ht näher dazu geäussert.

ten Risikorückdeckung für Vorsorgeeinrichtungen zu fest, Baloise betreibe im Bereich teilautonome

ellschaft AG vom 11.8.2025, 2. 8.2025, 1 f. 25, 1.

Rückdeckung aktuell nur noch das Bestand schäft sei per 1. Januar 2024 eingestellt wor: ab, womit der Marktanteil von Baloise in der

85. Die beteiligten Unternehmen haben ih methodik geschätzt, die von der Wettbewert schlusskontrollverfahren Swiss Life Intern: Portfolio im Jahr 2022 als geeignet anerkaı fusionierte Unternehmen ein kombinierter M

86. Somit führt das Zusammenschlussvor sikorückdeckung zu keinem betroffenen Maı sen Markt einzugehen.

87. Lediglich ergänzend sei darauf hinge zur Nummer 3 in diesem Markt aufsteigen deutlich höheren Marktanteil als die Numr Marktanteile aufweisen. Im Verfahren Swis: Business Portfolio wurde zum Wettbewerbs menschluss weiterhin von starkem Wettbe\ ist, dem die Parteien ausgesetzt bleiben.°' Marktkonzentration.

B.5.1.3.4. Nicht-Lebensversicherungen

88. Der Erstversicherungszweig Nichtlebe branchen Kranken- und Unfallversicherung s sicherungsbranchen wird bisher praxisger Versicherer-Reports weiter zwischen den Ve versicherung, Haftpflichtversicherung, Moto Feuer-, Elementar- und übrige Sachversiche tion, verschiedene finanzielle Verluste, Re unterschieden.” Eine Versicherungssparte ten Markt oder es werden innerhalb dieser V abgegrenzt.

89. In allen diesen Versicherungssparten ' raumlicher Hinsicht grundsatzlich national a

90. Die Darstellung der dem Versicherun: branche Schadenversicherung zugehörigen sonstige Schaden- oder Sachversicherunge rungen) und einer möglichen neuen Versiche gen später (Abschnitt B.5.2).

49 Meldung (Fn 2), Rz 62.

50 RPW 2022/2, 450 Rz 31, Swiss Life Internatio 51 RPW 2022/2, 450 Rz 33, Swiss Life Internatio 53 RPW 2014/3, 543 Rz 21, Helvetia Holding AG AG; Meldung (Fn 2), Rz 98, 112, 129, 143 und 1

asgeschäft (für bestehende Kunden). Das Neuge- Jen. Baloise schliesse somit keine neuen Verträge "Zukunft schrumpfen werde.*°

re Marktanteile basierend auf einer Berechnungsyskommission im dafür einschlägigen Zusammenational Holding AG/Elips Life AG/A&H Business int wurde.°° Darauf basierend ergibt sich für das arktanteil von aktuell etwas unter 20 %.

haben auf dem Schweizer Markt für kollektive Rirk und ist unbedenklich. Es ist nicht weiter auf diewiesen, dass die beteiligten Unternehmen damit . Die Marktführerin verfügt allerdings über einen nern 2 und 3, während letztere beiden ähnliche umfeld ausgeführt, dass auch nach dem Zusamverb unter etablierten Konkurrenten auszugehen

Dies gilt aktuell weiterhin, trotz fortschreitender

2n besteht zunächst aus den drei Versicherungs- sowie Schadenversicherung. Innerhalb dieser Vernass und anhand der Systematik des FINMAsrsicherungssparten Unfallversicherung, Krankenrfahrzeugversicherung, Transportversicherungen, rungen sowie Ubrige Versicherungen (Kredit, Kauchtsschutz und touristische Beistandsleistungen) bildet entweder zugleich einen einzelnen relevanersicherungssparten mehr als ein relevanter Markt

werden der oder die dortigen sachlichen Markte in bgegrenzt.°°

yszweig Nichtleben und darin der Versicherungs- | Versicherungssparten Transportversicherungen, n (Feuer-, Elementar- und andere Sachversichearungssparte «Technische Versicherungen» erfolnal Holding AG/Elips Life AG/A&H Business Portfolio. nal Holding AG/Elips Life AG/A&H Business Portfolio. p Ltd.; Meldung (Fn 2), Rz 96, 100, 114, 131 und 146. /Schweizerische National-Versicherungsgesellschaft 52.

a. Unfallversicherungen

91. In der Versicherungssparte Unfallvers sion die sachlich relevanten Markte zunact Einzel- und Kollektiv-Unfallversicherungen : national abgegrenzt.”

92. Auf den vier relevanten Märkten «Sct zel)», «Schweizer Markt für Unfallversichert fallversicherungen VVG (einzel)» und «Sch lektiv)» sind beide beteiligten Unter Marktanteilsaddition schätzen die beteiligter Geschäftsjahr 2023 bei erstgenannter Versic drei Versicherungen auf jeweils knapp unter

93. Die jeweiligen Marktanteilsschätzung: vanten Märkten werden durch den FINMA-\ SVV-Statistiken oder -Grafiken gestützt bzw

94. Das Zusammenschlussvorhaben führ! sicherungen und auch bei einem davon hyp ginsassen-Unfallversicherung (CH)» zu kein Rz 109 u. 122).

95. Für die Versicherungssparte Unfallve unbedenklich.

b. Krankenversicherungen

96. In der Versicherungssparte Kranken kommission die sachlichen Märkte zunact KVG°° oder dem VVG unterstellt sind.©°

97. Weder Baloise noch Helvetia bieten \ tere Darstellung der darunterfallenden relev

98. Im VVG-Regelungsbereich untersche schen Krankenpflegezusatzversicherungen nerhalb dieser Versicherungen weiter sachli ambulante Leistungen sowie Einzel- oder K

54 Bundesgesetz vom 20.3.1981 über die Unfall\

55 Bundesgesetz vom 2.4.1908 über den Versict SR 221.229.1).

56 RPW 2024/1, 198 Rz 14, Stiftung Visana Plus (Fn 2), Rz 66, 69, 73 und 76.

57 Meldung (Fn 2), Rz 67, 70, 74 und 77.

58 Meldung (Fn 2), Rz 246, 249, 252 und 256.

59 Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Kr 60 RPW 2024/1, 198 Rz 14, Stiftung Visana Plus (Fn 2), Rz 64.

61 Meldung (Fn 2), Rz 79.

62 RPW 2024/1, 198 Rz 14, Stiftung Visana Plus (Fn 2), Rz 78.

icherung unterscheidet die Wettbewerbskommisst nach UVG™ und VVG* und grenzt dort je in ib. Raumlich werden diese vier sachlichen Märkte

weizer Markt für Unfallversicherungen UVG (einingen UVG (kollektiv)», «Schweizer Markt für Unweizer Markt fur Unfallversicherungen VVG (kolnehmen tätig.” Aufgrund der erfolgenden | Unternehmen ihren gemeinsamen Marktanteil im ;herung auf knapp über 10 % und bei den anderen 10 %.°®

an der beteiligten Unternehmen zu den vier rele- Versicherer-Report und die öffentlich verfügbaren . plausibilisiert.

‘in allen vorerwähnten vier Märkten für Unfallverothetisch abgegrenzten Markt für «Motorfahrzeuem betroffenen Markt (s. zu letzterem Markt unten

rsicherungen ist das Zusammenschlussvorhaben

versicherungen unterscheidet die Wettbewerbsist danach, ob die Versicherungsprodukte dem

'ersicherungen nach KVG an, womit sich die weianten Märkte erübrigt.‘'

idet die Wettbewerbskommission zunächst zwi- und Krankentaggeldversicherungen und grenzt inche Märkte für Versicherungen für stationäre oder ollektiv-Versicherungen ab.®

rersicherung (UVG; SR 832.20). lerungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG;

/Atupri Gesundheitsversicherung, m. w. H.; Meldung

ankenversicherung (KVG; SR 832.10). /Atupri Gesundheitsversicherung, m. w. H.; Meldung

/Atupri Gesundheitsversicherung, m. w. H.; Meldung

99. Raumlich werden diese unterschiedlic VVG kantonal oder national abgegrenzt. Rz 100) werden räumlich national abgegren

100. Baloise und Helvetia sind nur auf den Krankentaggeldversicherung VVG (einzel)» versicherung VVG (kollektiv)» tätig.°* 6° Im e ihren Markanteil auf klar unter 20 %, im zwe

101. Insoweit liegen keine betroffenen Märl die Versicherungssparte Krankenversicheru

c. Haftpflichtversicherung

102. In der Versicherungssparte Haftpflicht Markt bildet, der räumlich national abgegre tätig.°” Die beteiligten Unternehmen schät: schäftsjahr 2023 auf deutlich unter 20 %.*®

103. Diese Marktanteilsschätzung der be Versicherer-Report gestützt.

104. Insoweit liegt kein betroffener Markt v Versicherungssparte Haftpflichtversicherunt

d. Motorfahrzeugversicherung

105. Praxisgemäss grenzt die Wettbewerb: zer Markt für Motorfahrzeugversicherung ab Helvetia tatig.”°

106. In diesem Markt sind Versicherunger abdecken:

107. Jeder Halter eines Motorfahrzeuges | fahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschli Schaden an fremden Personen- und/oder S schen Versicherung werden — abhangig vo nehmer - in der Regel eine (Voll- oder Te Motorfahrzeug deckt, sowie weitere, nicht o|

63 RPW 2024/1, 198 Rz 14, Stiftung Visana Plus (Fn 2), Rz 81 und 84.

64 Meldung (Fn 2), Rz 80 ff. und 83 ff.

85 Im kantonalen Markt für «Einzel-Krankenpfleg nicht tätig und die Baloise ist per 30. Juni 2025 e Run-Off-Geschäft dazu inzwischen gänzlich aufe mit, im Rahmen dieser Zusammenschlussprüfur 66 Meldung (Fn 2), Rz 259 und 262.

67 Meldung (Fn 2), Rz 96 ff.

68 Meldung (Fn 2), Rz 271.

69 RPW 2018/3, 597 Rz 7, AXA SA/XL Group Lt 70 Meldung (Fn 2), Rz 113.

71 Meldung (Fn 2), Rz 101 f.

hen sachlichen Märkte im Regelungsbereich des Die beiden hier relevanten Märkte (s. sogleich zt.

beiden sachlichen Märkten «Schweizer Markt für und dem «Schweizer Markt für Krankentaggeldrsten Markt schätzen die beteiligten Unternehmen iten Markt auf klar unter 5 %.®

te vor, womit das Zusammenschlussvorhaben für ng unbedenklich ist.

versicherung, die zugleich auch einen sachlichen 'nzt wird, sind sowohl Baloise wie auch Helvetia zen ihren gemeinsamen Marktanteil für das Geteiligten Unternehmen wird durch den FINMAor, womit das Zusammenschlussvorhaben für die y unbedenklich ist.

skommission einen nationalen respektive Schwei- „6° Auf diesem Markt sind sowohl Baloise als auch

| zusammengefasst, die unterschiedliche Risiken

st von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Motoressen, die für eigenverantwortlich verursachte achen aufkommt. Ergänzend zu dieser obligatorin den weiteren Bedürfnissen der Versicherungsil-)Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen pligatorische Zusatzversicherungen angeboten. ”'

/Atupri Gesundheitsversicherung, m. w. H.; Meldung

ezusatzversicherung VVG (stationär)» ist die Helvetia benfalls ausgetreten. Gemäss Baloise hat sich das Jelöst (Meldung [Fn 2], Rz 86 ff.). Es erübrigt sich soig weiter auf diesen kantonalen Markt einzugehen.

1; RPW 2014/3, 543 Rz 19, Helvetia Holding sellschaft AG; Meldung (Fn 2), Rz 100 und 112.

108. Die vorgenannten unterschiedlichen \ terschiedliche Kategorien von Motorfahrzeu angeboten. Dazu zählen, wie auch die bete sonenwagen und Motorräder sowie gewerb Lastwagen, Sattelschlepper oder fahrbare t wirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren, |. sonstige fahrbare landwirtschaftliche Arbeits

109. Schliesslich fällt auch die freiwillige diese «traditionelle» Abgrenzungspraxis Zu | Rz 122).

110. Auch die beteiligten Unternehmen rau die im Markt fur Motorfahrzeugversicherun sätzlich nicht austauschbar sind, da sie unte Versicherungsleistungen sich unterscheider lich verpflichtet sind, eine Motorfahrzeughaf Abschluss einer Kasko- oder anderer Zusat

111. Zu dieser Versicherungssparte und it Folgendes notorisch:

112. In der Marktrealität kombinieren Moto: cherung häufig mit mindestens einer Kasko\ aller Regel gemeinsam nachgefragt und ab cherungsnehmer in den allermeisten Fälle Kaskoversicherung und allfällige weitere Zi Kombipaket bei einem Versicherungsuntern

113. Dies auch deswegen, weil die Versich genannte Versicherungsarten in Kombinatio der Versicherungssparte Motorfahrzeugve Haftpflicht-, Teil- und Kollisionskasko sowie anbieten, die Norm. In ihrer Ausgestaltung k cherung aus verschiedenen Versicherung: pflichtversicherung, die optionalen Voll- unc versicherungen. Die Versicherungsnehmer Versicherungsschutz individuell nach ihrer | stellen. ’*

114. Diese Marktrealität spricht dafür, die zelne Produkte anzusehen, die von den jewe erscheinen die Kasko- und anderen Zusatzo rischen Haftpflichtversicherung für Motorfa botsseite die Voraussetzungen für das Erbrii Motorfahrzeugversicherung zusammengefe

72 Meldung (Fn 2), Rz 105. 73 Meldung (Fn 2), Rz 110. 74 Meldung (Fn 2), Rz 109.

75 Bei einem Leasingfahrzeugen ist die Kaskove den Leasinggesellschaften für den Abschluss ei

‘ersicherungsarten werden darüber hinaus für ungen mit unterschiedlichen Verwendungszwecken iligten Unternehmen darlegen, insbesondere Perlich genutzte Fahrzeuge wie Busse, Lieferwagen, ind selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie landandwirtschaftliche Kombinations-Fahrzeuge oder ;maschinen.’?

Motorfahrzeuginsassen-Unfallversicherung unter der Motorfahrzeugversicherung (mehr dazu unten

men dazu ein, dass aus Sicht der Nachfrageseite gen zusammengefassten Versicherungen grundrschiedlichen Versicherungsschutz bieten und die |. Hinzu kommt, dass Motorfahrzeughalter gesetztpflichtversicherung abzuschliessen, während der zversicherungen freiwillig ist.”

rer Angebots- und Nachfrageseite ist aber auch

fahrzeughalter die obligatorische Haftpflichtversiersicherung, sodass diese Versicherungsarten in geschlossen werden. Dabei schliessen die Versin die obligatorische Haftpflichtversicherung, die ısatzversicherungen zusammengefasst in einem ehmen ab.

erungsunternehmen die Marktusanz pflegen, vornsverträgen (Kombinationspolicen) anzubieten. In rsicherung sind Versicherungsprodukte, welche weitere Zusatzversicherungen zusammengefasst yestehen diese Policen in der Motorfahrzeugversisbausteinen — darunter die obligatorische Haft- 1 Teilkaskoversicherungen sowie weitere Zusatzkönnen aus diesen Modulen wählen und so ihren Risikoeinschätzung und -bereitschaft zusammeneinzelnen Versicherungsbausteine nicht als einils anderen komplett unabhängig wären. Vielmehr leckungen eher als Nebenprodukte’® der obligatohrzeuge. Es kommt hinzu, dass auf der Angengen der jeweiligen Versicherung, die im Markt für isst sind, weitgehend identisch sind. Unter bersicherung ein Hauptprodukt, da deren Abschluss von 1es Leasingvertrages vorausgesetzt ist.

stimmten Bedingungen ist dafür nicht einma lich (vgl. Art. 3 Abs. 2 VAG). Schliesslich diese Versicherungen mit weitgehend identi

115. Vor diesem Hintergrund spricht vieles sicherungsarten als dessen Segmente weit: duktmarkt für Motorfahrzeugversicherungen

116. Damit ist aber die Frage noch nicht be für diese Versicherungsarten auch sämtlich che Gründe geben, in diesem «vorläufigen segmente zu bilden — wie etwa private Per zeuge oder landwirtschaftliche Motorfahrz Segmenten zu überlegen, ob aufgrund der eigenständige Teilmärkte respektive engere abzugrenzen wären oder ob gewisse diese Versicherungssparte zuzuordnen wären, die den Versicherungsmärkten noch keinen Au nenversicherungen für fahrbare und selbstf: versicherungen für solche Fahrzeuge der | nicht der «traditionellen» Versicherungsspat der Wettbewerbskommission zu, sondern ei bisher noch nicht erwogenen Versicherungs sicherungssparte unterteilt der SVV wiedert arten 7°. Darauf wird an späterer Stelle zurü

117. Vorliegend erübrigt es sich aus nachf engeren Marktabgrenzung innerhalb der «tr: versicherung weiter zu vertiefen.

118. Auf Grundlage der bestehenden Prax teiligten Unternehmen ihren gemeinsamen / torfahrzeugversicherung für das Geschäftsj:

119. Diese Marktanteilsschätzung der be Versicherer-Report gestützt.

120. Es liegt kein betroffener Markt vor, we ditionelle» Versicherungssparte Motorfahrze

121. Dies auch, weil auf diesem Schweize zahlreiche Versicherungsunternehmen weit ten. Auch nach dem Zusammenschluss hat ı auf diesem Gesamtmarkt. Es erscheint dah menschluss selbst bei engster Marktabgren schende Stellung begründen oder verstärke gen könnte. Bezeichnend dafür die

entsprechenden Anhaltspunkte ergab. Die B sichtlich merklicher, punktueller Auswirkung aber nicht auf mögliche Segmente und/oder zer Markts für Motorfahrzeugversicherung, .

76 www.svv.ch/de/branche/schadenversicherun: 77 Meldung (Fn 2), Rz 274.

| eine zusätzliche Bewilligung der FINMA erforderbieten die grossen Versicherungsgesellschaften schem Versicherungsschutz an.

dafür, die vorgenannten (unterschiedlichen) Verarhin dem gleichen relevanten Versicherungsprozuzuordnen.

antwortet, ob der vorbeschriebene Gesamtmarkt e Motorfahrzeugtypen umfasst. Es könnte sachli- Gesamtmarkt» — in einem ersten Schritt — Obersonenfahrzeuge, gewerblich genutzte Motorfahrzuge. In einem zweiten Schritt wäre zu diesen fehlenden Substituierbarkeit konsequenterweise relevante Markte innerhalb dieses Gesamtmarkts sr Segmente gar einer anderen — u. U. neuen — : so in der Praxis der Wettbewerbskommission zu isdruck findet. Letzteres könnte z. B. bei Maschiahrende Arbeitsmaschinen und Maschinenkasko- Fall sein. Der SVV ordnet diese Versicherungen te Motorfahrzeugversicherung gemäss der Praxis ner anderen, so von der Wettbewerbskommission sparte «Technische Versicherungen». Diese Ver- ım in weitere Segmente und/oder Versicherungsckgekommen (Abschnitt B.5.2.4).

olgenden Gründen, diese Überlegungen zu einer aditionellen» Versicherungssparte Motorfahrzeugis der Wettbewerbskommission schätzen die be- \nteil am «traditionellen» Schweizer Markt für Moahr 2023 auf unter 20 %.77

teiligten Unternehmen wird durch den FINMAymit das Zusammenschlussvorhaben für die «traugversicherung unbedenklich ist.

r (Gesamt-)Markt für Motorfahrzeugversicherung gehend identische Versicherungsprodukte anbie- Jie Nachfrageseite zahlreiche valable Alternativen er ausgeschlossen, dass der vorliegende Zusamzung auf bestimmte Segmente eine marktbeherr- 'n würde, die den wirksamen Wettbewerb beseiti- Marktbefragung des Sekretariats, die keine efragten äusserten zwar vereinzelt Bedenken hinen des Zusammenschlusses, diese bezogen sich " Versicherungsarten des «traditionellen» Schweijedenfalls insoweit es um Strassenfahrzeuge etc.

geht und nicht um fahrbare oder selbstfahre Rz 116), die der SVV gemäss seiner Unter che der Versicherungssparte «Technische \

122. Auch wenn die freiwillige Motorfahrze innerhalb der Versicherungssparte Motorfat eigenständiger (Teil-)Markt betrachtet werd beteiligten Unternehmen im Geschäftsjahr 2 Markt knapp unter 20 %’®, womit kein betrc somit auch, weiter zu vertiefen, ob das Segı (CH)» einen separaten relevanten Markt dai

e. Übrige Versicherungen

123. Praxisgemäss grenzt die Wettbewerb: zer Markt für übrige Versicherungen ab.’? Helvetia tätig.®°

124. In diesem Markt werden zahlreiche \ rungsbranche zusammengefasst, die offen: zeigt sich bereits an der thematischen Unt: dort eingeschlossenen, breit gefassten Risil zielle Verluste, Rechtsschutz und touristisch men denn auch die beteiligten Unternehmer ten die dazu angebotenen Versicherungsp unterschiedlichen Versicherungsschutz bie sich in ihren Leistungen unterscheiden.*'

125. Zu diesem bisher abgegrenzten (Ges: oben unter lit. d Motorfahrzeugversicherung schiedliche Versicherungssparten, z. B. Rec gen®, und ggfs. ihrer weiteren Segmentieru

126. Vorliegend erübrigt es sich aus nachfo diskutieren, um ggfs. auf engere Marktabgr marktes für übrige Versicherungen zu komn

127. Auf Grundlage der bestehenden Prax teiligten Unternehmen ihren gemeinsamen / für übrige Versicherungen für das Geschäft:

128. Diese Marktanteilsschätzung der be Versicherer-Report gestützt.

78 Meldung (Fn 2), Rz 254.

79 RPW 2018/3, 597 Rz 7, AXA SA/XL Group Lt terthur, Meldung (Fn 2), Rz 146 und 152.

80 Meldung (Fn 2), Rz 153.

81 Meldung (Fn 2), Rz 149.

82 www.svv.ch/de/branche/schadenversicherun: 83 www.svv.ch/de/branche/schadenversicherun: 84 Meldung (Fn 2), Rz 324.

nde Arbeitsmaschinen (s. oben Abschnitt A.5 und teilung innerhalb der Schadenversicherungsbran- /ersicherungen» zuordnet.

uginsassen-Unfallversicherung (s. vorne Rz 109) irzeugversicherung separat ausgewiesen und als en würde, läge der gemeinsame Marktanteil der 023 in diesem hier nur hypothetisch abgegrenzten ffener Markt vorläge. Vorliegend erübrigt es sich nent «Motorfahrzeuginsassen-Unfallversicherung stellen könnte.

skommission einen nationalen respektive Schwei- Auf diesem Markt sind sowohl Baloise als auch

fersicherungen der Schaden- und Sachversichesichtlich unterschiedliche Risiken abdecken. Dies arteilung im FINMA-Versicherer-Report nach den okategorien: Kredit, Kaution, verschiedene finanie Beistandsleistungen. Bezeichnenderweise räu- 1 ein, dass aus Sicht der jeweiligen Nachfrageseirodukte nicht austauschbar sind, da sie jeweils ten, also unterschiedliche Risken abdecken und

amt-)Markt stellen sich analoge Fragen wie schon , so nach weiterer Unterteilung zunächst in unterhtsschutzversicherung® und Spezialversicherunng nach unterschiedlichen Versicherungsarten.

Igenden Gründen, diese offenen Fragen weiter zu enzungen innerhalb des «traditionellen» Gesamt- ıen.

is der Wettbewerbskommission schätzen die be- \nteil am «traditionellen» Schweizer Gesamtmarkt sjahr 2023 auf weit unter 10 %.°*

teiligten Unternehmen wird durch den FINMA-

1; RPW 2014/3, 543 Rz 19, Helvetia Holding sellschaft AG; RPW 2006/3, 494 Rz. 11 Axa/Win-

129. Es liegt kein betroffener Markt vor, wo ditionellen» Schweizer Gesamtmarkt für übr

130. Dies auch, weil auf der Angebotsseite ligen Versicherung weitgehend identisch sir einmal eine zusätzliche Bewilligung der FIN bieten die grossen Versicherungsgesellschz schem Versicherungsschutz an. Auch nach zahlreiche valable Alternativen auf diesem C dass der vorliegende Zusammenschluss se Segmente eine marktbeherrschende Stellun samen Wettbewerb beseitigen könnte. Beze ats, die keine entsprechenden Anhaltspunkt Bedenken hinsichtlich merklicher, punktuell bezogen sich aber nicht auf mögliche Segm ditionellen» Gesamtmarkt für übrige Versich

B.5.1.3.5. Markt für die Vermittlung von

131. Die Wettbewerbskommission grenzt ir tive Schweizer Markt für die Vermittlung vor

132. Ob dieser Markt weiter zu segmentie schiedentlich andiskutiert. Ihre Überlegung der Vermittlung von Lebens- und von Nicht-L schen Eigen- und Fremdvertrieb andererseit vermittlung könnte weiter noch in gebundene den.?’ Sie hat aber jeweils auf eine definitiv: Zusammenschlussvorhaben aufgrund jewei Marktanteilsaddition auch unter (hypothetis ben. Das trifft auch vorliegend zu:

133. Die beteiligten Unternehmen führen a Nichtleben und dort nur im Fremdvertrieb \ der Fremdvermittlung tätig. Der Zusammer teilsaddition auf dem breiten Markt für die \ rekte Auswirkungen auf die Wettbewerbsvei vetia schätzt ihren Marktanteil auf dem brei für das Geschäftsjahr 2023 auf [0-10] %.°®

134. Ergänzend führen die beteiligten Unte fekte®® — etwa eine Marktabschottung auf (nachgelagerte) Vertriebspartner der Parteie

85 RPW 2024/1, 196 Rz 14, Stiftung Visana Plus Rz 18, Raiffeisen/Mobiliar, RPW 2008/2, 262 f. F 86 Meldung (Fn 2), Rz 168.

87 RPW 2021/1, 271 Rz 18 und Fn 3, Raiffeisen,

88 Meldung (Fn 2), Rz 170 ff. und 338.

89 Vgl. dazu erläuternd die Erwägungen der EUbereich (input forclosure und customer foreclosu Rz 148 ff., Generali / Cattolica und EU-KOMM, ( Aviva Italia.

mit das Zusammenschlussvorhaben für den «traige Versicherungen unbedenklich ist.

die Voraussetzungen für das Erbringen der jeweiid. Unter bestimmten Bedingungen ist dafür nicht IMA erforderlich (vgl. Art. 3 Abs. 2 VAG). Zudem iften diese Versicherungen mit weitgehend identi- 1 dem Zusammenschluss hat die Nachfrageseite ‚esamtmarkt. Es erscheint daher ausgeschlossen, Ibst bei engster Marktabgrenzung auf bestimmte g begründen oder verstärken würde, die den wirkichnend dafür die Marktbefragung des Sekretari- e ergab. Die Befragten äusserten zwar vereinzelt ar Auswirkungen des Zusammenschlusses, diese ente und/oder Versicherungsarten in diesem «traerungen (s. oben Abschnitt A.5).

Versicherungen

1 ihrer bisherigen Praxis einen nationalen respek- | Versicherungsprodukten ab.®°

ren ware, hat die Wettbewerbskommission veren gingen dahin, dass möglicherweise zwischen ebensversicherungsprodukten einerseits und zwi- 's unterschieden werden könnte.®® Bei der Fremd- > und ungebundene Fremdvermittler unterteilt wer- > Marktabgrenzung verzichtet, weil die damaligen Is tiefer gemeinsamer Marktanteile oder fehlender ch) engster Marktabgrenzung unbedenklich blieus, dass die Helvetia nur im Versicherungszweig 'ersicherungen vermittelt. Die Baloise sei nicht in schluss hat mit anderen Worten keine Marktan- /ermittlung von Versicherungen zur Folge, die di- ‘haltnisse in diesem Markt haben könnte. Die Helten Markt für die Vermittlung von Versicherungen

rnehmen aus, dass fusionsbedingte vertikale Efnachgelagerten Märkten (input foreclosure) für nN, insbesondere unabhängiger Broker — aufgrund

/Atupri Gesundheitsversicherung; RPW 2021/1, 271 zZ 25 ff., Swiss Life/AWD; Meldung (Fn 2), Rz 168 f.

Mobiliar, RPW 2008/2, 262 f. Rz 25 ff., Swiss Kommission zu vertikalen Effekten im Versicherungsre): EU-KOMM, COMP/M.10360 vom 21.10.2021, SOMP/M.10229 vom 29.6.2021, Rz 40 ff., Allianz / der Höhe der Marktanteile der Parteien im scheinlich erschienen. Es könne davon au: Versicherungsunternehmen ihren Vertrieb 3 ren Anteil ihrer Versicherungsprodukte übe Der Marktanteil von Baloise und Helvetia im leistungen von unabhängigen Vermittlern ur [bei 10-20] % liegen.

135. Die Marktbefragung des Sekretariats k Verbänden — darunter insbesondere auch Association — ergab keine Anhaltspunkte dé Bedenken im Hinblick auf die Vermittlung v schnitt A.5). Besonders bezeichnend dazu Mitglieder arbeiten als ungebundene Versi nehmen zusammen. Ein Zusammenschlus: botsvielfalt. (...) Die erwähnte grosse Zahl a die immer noch knapp 20 Anbieter von Lebe nach wie vor genügend Alternativen.»°'

136. Nicht nur ist somit der Marktanteil der von Versicherungen — wie gezeigt — versch vorhaben führt auch zu keiner Marktanteilsz fekte. Infolgedessen hat das Zusammenschl werbsverhältnisse in diesem breiten Markt. nichts Wesentliches ändern. Das Zusamme

B.5.1.3.6. Weitere Tätigkeiten der beteili a. Markt für Asset Management f

137. Die Wettbewerbskommission grenzt ir tive Schweizer Markt für Asset Managemen! Hinweise, dass im Bereich Asset Managem Segmente zu unterteilen sein könnte, bisher mente einen eigenständigen Teilmarkt bilde

138. In der bisherigen Praxis wurde das As sätzlich international abgegrenzt, je nach ol der oder die sachlichen Märkte räumlich we grenzen waren.

139. Beides kann vorliegend offengelasse nehmen auf dem Markt für Asset Manage

90 Meldung (Fn 2), Rz 338, Fn 109.

91 Stellungnahme SIBA vom 30.7.2025, 1.

92 Stellungnahme der WEKO vom 26.9.2023 in | AG/Credit Suisse Group AG, Rz 406; Meldung ( 83 Stellungnahme der WEKO vom 26.9.2023 in | AG/Credit Suisse Group AG, Rz 409 ff.

9 Stellungnahme der WEKO vom 26.9.2023 in § AG/Credit Suisse Group AG, Rz 432 ff; Meldung 9% Meldung (Fn 2), Rz 157.

Schweizer Versicherungsgeschäft als nicht wahrsgegangen werden, dass die grossen Schweizer hnlich ausgestaltet hätten und einen vergleichbar unabhängige Vermittler und Broker vertrieben. | Bereich der Nachfrage nach Vermittlungsdienst- 1d Brokern dürfte deshalb ungefähr [...] und somit

ei den befragten Versicherungsunternehmen und | beim Verband SIBA Swiss Insurance Brokers für, dass der Zusammenschluss wettbewerbliche on Versicherungen auslösen könnte (s. oben Abdiese auszugsweise Antwort des SIBA: «Unsere cherungsvermittler mit allen Versicherungsunter- > bringt logischerweise eine Reduktion der Angen Anbietern von Nicht-Lebensversicherungen und nsversicherungen bieten unseren Mitgliedern aber

Helvetia auf dem breiten Markt für die Vermittlung windend gering, sondern das Zusammenschlussaddition. Ebenso fern liegen negative vertikale Efussvorhaben keine Auswirkungen auf die Wettbe- Daran würde auch eine engere Marktabgrenzung nschlussvorhaben ist insoweit unbedenklich.

gten Unternehmen und ihre Märkte ür institutionelle Kunden

1 ihrer bisherigen Praxis einen nationalen respekfir institutionelle Kunden ab.” Es bestehen zwar ent für institutionelle Kunden der Markt in weitere

wurde dazu aber offengelassen, ob allfällige Segn.?

set Management für institutionelle Kunden grund- Jiger Segmentierung wird allerdings diskutiert, ob iterhin international oder teils neu national abzun werden. Es sind zwar beide beteiligten Unterment für institutionelle Kunden tätig,” aber ihre

sachen Zusammenschluss betreffend UBS Group Fn 2), Rz 154. sachen Zusammenschluss betreffend UBS Group

sachen Zusammenschluss betreffend UBS Group

Marktanteile schätzen sie bei nationaler Abc (Baloise) und [0-10] % (Helvetia).°®

140. Es ergibt sich, dass das Zusammensc ment für institutionelle Kunden aufgrund [. werbsverhältnisse hat. Das Zusammenschlı

b. Markt für Fonds und fondsähr

141. Die Wettbewerbskommission grenzt \ vanten Markt für Fonds und fondsähnliche F

142. Der Markt für Fonds und fondsähnlict sion bis anhin national abgegrenzt. Es wure lenfalls auch um einen internationalen Mark

143. Die definitive räumliche Abgrenzung ki beide beteiligten Unternehmen auf dem Mi aber ihre Marktanteile schätzen sie selbst be jahr 2023 beidseits auf [0-10] %.°°

144. Es ergibt sich, dass das Zusammen fondsähnliche Produkte keine Auswirkungel des marginalen Marktanteils des fusioniert ben ist insofern unbedenklich.

c. Markt für Hypothekarkredite

145. Die Wettbewerbskommission grenzt i ab. Hypotheken von Banken oder Versicher

146. Hinsichtlich der räumlichen Marktabgı grundsätzlich von kantonalen Märkten aus. | abgrenzung wird allerdings diskutiert. ''

147. Die definitive räumliche Abgrenzung ki beide beteiligten Unternehmen in allen Kar aber ihre Marktanteile schätzen sie bei na beidseits auf [0-10] %'” und bei kantonale

% Meldung (Fn 2), Rz 327. 97 Stellungnahme der WEKO vom 26.9.2023 in § AG/Credit Suisse Group AG, Rz 407; Meldung ( %8 Stellungnahme der WEKO vom 26.9.2023 in | AG/Credit Suisse Group AG, Rz 438; Meldung ( % Meldung (Fn 2), Rz 330.

100 Stellungnahme der WEKO vom 26.9.2023 in AG/Credit Suisse Group AG, Rz 225 und 245; N

101 Stellungnahme der WEKO vom 26.9.2023 in AG/Credit Suisse Group AG, Rz 246 und 267 ff. 102 Meldung (Fn 2), Rz 167.

103 Meldung (Fn 2), Rz 333.

jrenzung für das Geschäftsjahr 2023 auf [0-10] %

‚hlussvorhaben auf dem Markt für Asset Manage- ..] und [...] keine Auswirkungen auf die Wettbe- ıssvorhaben ist insofern unbedenklich.

liche Produkte

on der Vermögensverwaltung den sachlich rele- ’rodukte ab.”

1e Produkte wurde von der Wettbewerbskommis- Je jedoch in Erwägung gezogen, dass es sich alt handeln könnte.”

ann auch hier offengelassen werden. Es sind zwar arkt für Fonds und fondsähnliche Produkte tätig, >i einer nationalen Abgrenzung für das Geschäftsschlussvorhaben auf dem Markt für Fonds und 1 auf die Wettbewerbsverhältnisse hat angesichts an Unternehmens. Das Zusammenschlussvorhan ihrer Praxis einen Markt für Hypothekarkredite ungen gelten als Substitute. 1°

‘enzung ging die Wettbewerbskommission bisher Fine regionale, überregionale bis nationale Marktann auch hier offengelassen werden. Es sind zwar ıtonen auf den Hypothekarkreditmärkten tätig, '° tionaler Abgrenzung für das Geschäftsjahr 2023 r Abgrenzung ihren gemeinsamen Marktanteil für

sachen Zusammenschluss betreffend UBS Group Fn 2), Rz 158. sachen Zusammenschluss betreffend UBS Group Fn 2), Rz 159.

Sachen Zusammenschluss betreffend UBS Group leldung (Fn 2), Rz 162.

Sachen Zusammenschluss betreffend UBS Group ‚ Meldung (Fn 2), Rz 163.

das Geschäftsjahr 2023 in 25 von 26 Kant Baloise aus historischen Gründen’ stärker

148. Es ergibt sich, dass das Zusammensc dite keine merklichen Auswirkungen auf die \ ist.

d. Markt für die Vermittlung von

149. Die Wettbewerbskommission grenzt ir zer Markt für die Vermittlung von Hypotheke

150. Helvetia vermittelt über die Plattform d bieter (u. a. UBS, Raiffeisen, Graubündner dafür eine Provision. '” Baloise vermittelt üb Houzy sowie in geringem Umfang über Aus Hypotheken der Immobilienplattform key4 b

151. Die beteiligten Unternehmen führen ı auch nach dem Zusammenschluss der Part

152. [...].'% Auch die Aktivitäten von Mone menschluss wie bisher fortgeführt werden. [

153. Die beteiligten Unternehmen schätzen lung von Hypothekarkrediten für das Gesch (Helvetia).''' Ihr geschätzter gemeinsamer unter 20 %, womit kein betroffener Markt vo zer Markt für die Vermittlung von Hypothel kleinere Vermittler tätig sind, wobei erstere, solve, geschätzte Marktanteile von jeweils u

154. Vor diesem Hintergrund erübrigt es si Markt für die Vermittlung von Hypotheken ( haben unbedenklich. Dies ergibt sich insbes teilsaddition, aber auch aus der vom fusionie züglichen Geschäftstätigkeiten weiterhin un Aktionärbindungsvertrag. Negative vertikal scheinlich.

104 Im Jahr 2000 hat die Baloise die Solothurner vom Schweizerischen Bankverein SBV Ubernor schen Bankgesellschaft SGB zur UBS von der V thurner Bank SoBa abzustossen.

105 Meldung (Fn 2), Rz 336.

107 Meldung (Fn 2), Rz 175.

108 Meldung (Fn 2), Rz 176.

108 Meldung (Fn 2), Rz 178.

110 Meldung (Fn 2), Rz 179.

111 Meldung (Fn 2), Rz 340.

112 Meldung (Fn 2), Rz 342 ff.

onen auf [0-10] % und im Kanton Solothurn, wo ist als in anderen Kantonen, auf [0-10] %.'%

hlussvorhaben auf dem Markt für Hypothekarkre- Nettbewerbsverhältnisse hat, mithin unbedenklich

Hypotheken (nur Fremdvertrieb)

1 ihrer Praxis einen nationalen respektive Schwein im Fremdvertrieb ab. 1°

er MoneyPark Hypotheken verschiedener Drittan- Kantonalbank) an Hypothekarkunden und erhalt er die Plattform des Gemeinschaftsunternehmens sendienstmitarbeitende der Baloise Versicherung y UBS. [...].'%

Jazu aus, dass die Vermittlung von Hypotheken eien unverändert weitergeführt werde. [...].

yPark sollen in diesem Bereich nach dem Zusamihre Anteile an einem Markt für die Fremdvermittftsjahr 2023 auf [0-10] % (Baloise) und [10-20] % Marktanteil nach Zusammenschluss bleibt somit rliegt. Sie führen dazu aus, dass auf dem Schwei- <en (nur Fremdvertrieb) zahlreiche grössere und bspw. SwissFEX AG, feyn und Hyrock sowie Rem die 10 % hatten. 1"2

ch, weiter auf diesem Markt einzugehen. Auf dem nur Fremdvertrieb) ist das Zusammenschlussvorondere aus der verschwindend geringen Marktanarten Unternehmen erklärten Absicht, ihre diesbeabhängig fortzuführen, und dem weitergeltenden > und konglomerate Effekte sind daher unwahr-

Bank SoBa - vormals Solothurner Kantonalbank — imen, der anlässlich seiner Fusion mit der Schweizeri- Vettbewerbskommission die Auflage erhielt, die Sololobiliar, Meldung (Fn 2), Rz 173 f.

e. Immobiliengeschaft

155. Gemass der Praxis der Wettbewerbs Entwicklung, Haltung und Vermietung sowie geht es in erster Linie um die Haupttatigkeit ten, wobei die übrigen Tätigkeiten diesem Zi daher insbesondere Mieter, Verwaltungen : Immobiliengeschäft kann weiter in die Berei und Retailliegenschaften) und Wohnliegens mission hat die definitive Abgrenzung des c offengelassen. 1?

156. Bisher ebenso offengelassen hat die räumlich relevanten Marktes. Sie hat jedoch zug auf die Attraktivität eines Standortes so\ bilität eine regionale Abgrenzung des Immo über hinaus hielt sie spezifisch für Geschäf eine weitere Segmentierung nach wirtscha oder Genf) für denkbar. ‘4

157. Auch vorliegend kann die definitive M ligten Unternehmen, die beide in der Schwe Wohnliegenschaften vermieten, liefern M: schäftsliegenschaften (Büroliegenschaften Wohnliegenschaften. Für beide Märkte lege einen regional abgegrenzten Markt vor. Dar gen:

158. Für das Geschäftsjahr 2023 werden é liegenschaften und Retailliegenschaften) die regional oder in Grossregionen beidseits [aı

159. Für das Geschäftsjahr 2023 werden : anteile national bei Baloise auf [D-10] % und bei Baloise auf [0-10] % und bei Helvetia at

160. Vor diesem Hintergrund erübrigt es sic biliengeschäft ist das Zusammenschlussvor

113 RPW 2019/2, 521 Rz 39; Infracore SA/MPT | AG/AEVIS VICTORIA SA; Meldung (Fn 2), Rz 1 114 RPW 2019/2, 521 Rz 43; Infracore SA/MPT § AG/AEVIS VICTORIA SA; Meldung (Fn 2), Rz 1

kommission umfasst das Immobiliengeschäft die den Kauf und Verkauf von Liegenschaften. Dabei en des Haltens und Vermietens von Liegenschafel untergeordnet sind. Die Marktgegenseite bilden sowie Käufer und Verkäufer von Immobilien. Das che Geschäftsliegenschaften (Büroliegenschaften schaften unterteilt werden. Die Wettbewerbskomder der sachlich relevanten Märkte bisher jedoch

> Wettbewerbskommission die Abgrenzung des | aufgrund grosser regionaler Unterschiede in Be- Nie aufgrund der begrenzten geographischen Mobiliengeschafts als naheliegend empfunden. Dartsliegenschaften (Büro- und Retailliegenschaften) ftlichen Ballungszentren (z. B. Grossraum Zürich

arktabgrenzung offengelassen werden. Die betei- 2iz ein Portfolio von Geschäftsliegenschaften und arktanteilsschatzungen für einen Markt für Ge- und Retailliegenschaften) und einen Markt für n sie jeweils Schätzungen für einen national und aus ergeben sich folgende Marktanteilsschätzunuf dem Markt für Geschäftsliegenschaften (Büro- > Marktanteile national beidseits auf [D-10] % und if 0-10] % geschätzt.

auf dem Markt für Wohnliegenschaften die Marktbei Helvetia auf [0-10] % sowie in Grossregionen if [0-10] % geschätzt.

sh, weiter auf diese Märkte einzugehen. Im Immohaben unbedenklich.

switzerland Holdings S.a.r.l./Basler Versicherung 80 und 184. switzerland Holdings S.a.r.l./Basler Versicherung 81 und 185.

B.5.1.3.7. Übrige Tätigkeiten der beteilig a. Baloise’®

161. Baloise ist nicht nur als Versicherungs auch als Finanzdienstleisterin. Die Baloise B ren und Karten, Finanzieren sowie Anleger Tätigkeit wurde vorstehend bei dem Marl Rz 145 ff.).

162. Zudem erbringt Baloise in einem gerin tungen im Bereich Pensions- und Finanzpla

163. Baloise hält ausserhalb ihrer Kerntätic Unternehmen, namentlich an der Houzy (s Diese Tochtergesellschaften betreiben Onli den oben unter Rz 5 bereits kurz beschriebe

164. Baloise unterhält darüber hinaus versc sie Kundennamen und -adressen an Dritt Baloise mit Drittunternehmen, indem sie | Baloise-Kunden bewirbt. Für diese Tätigke von ihren Kooperationspartnern.?"?

165. Uber die künftig [...] Prevo-System Aı der Entwicklung, Betreuung und im Vertriet nach Auffassung der Parteien um einen inte

b. Helvetia’?

166. Helvetia hält ausserhalb ihrer Kerntä men, namentlich an der Emeda AG (über die ting AG und der Smartlife Care AG.'? Die oben unter Rz 9 bereits kurz beschrieben.

167. Auch die Tochtergesellschaften und Z wichtig im Versicherungsgeschäft tätig sind Kerntätigkeitsbereiche:'*

115 Meldung (Fn 2), Rz 188 ff und Fn 3.

116 Meldung (Fn 2), Rz 188 f.

177 Meldung (Fn 2), Rz 190.

118 Meldung (Fn 2), Rz 191.

119 Meldung (Fn 2), Rz 192.

120 Aktuell verfügt die Baloise-Gruppe über eine System AG. Die Helvetia-Gruppe verfügt ebenfa Der Geschäftszweck der Gesellschaft besteht in BVG-Abwicklungssoftware für Lebensversichere Gruppe und an die Baloise-Gruppe lizenziert wir 121 Meldung (Fn 2), Rz 193.

122 Meldung (Fn 2), Rz 194 ff.

123 Meldung (Fn 2), Rz 194.

124 Meldung (Fn 2), Rz 195.

ten Unternehmen (Übersicht)

unternehmen tätig, sondern über die Baloise Bank ank hat Aktivitäten in den Bereichen Konten, Spa- 1.116 Sie bietet auch Hypothekarkredite an. Diese t für Hypothekarkredite berücksichtigt (s. oben

gen Ausmass durch die Baloise Leben Dienstleisnung für Privatkunden. '’7

jkeitsbereiche des Weiteren [...] Beteiligungen an . vorne Rz 150 ff.), der Movu und der Parcandi.

ne-Vermittlungsplattformen, ihre Tätigkeiten wuran. 178

;hiedene vertragliche Kooperationen, unter denen unternehmen verkauft. Des Weiteren kooperiert deren Produkte oder Angebote gegenüber den iten erhält Baloise teilweise ein geringes Entgelt

3120 sind Baloise und Helvetia zudem im Bereich ) von Versicherungssoftware tätig, wobei es sich rnationalen Markt handelt. '?'

tigkeitsbereiche [...] Beteiligungen an Unterneh- > [...] Medicall AG), Medicall AG, Helvetia Consul- Tätigkeiten dieser Tochtergesellschaften wurden

weigniederlassungen der Helvetia, die schwerge- , erbringen zum Teil Tätigkeiten ausserhalb ihrer

Minderheitsbeteiligung von 24 % ([...]) an der Prevolls über eine Minderheitsbeteiligung von 24 %. [...] der Entwicklung, Betreuung und im Vertrieb einer

r (vgl <www.prevo.ch»), die u. a. an die Helvetiad.

= Helvetia Schweizerische Versicheruı

o Vermittlung verschiedener Diens Zusammenhang mit Cyber-Versic ternehmen aus den Bereichen Cy

o Leadvermittlung fur diverse Platt etc.) Uber die Zweigniederlassunc

= Helvetia Schweizerische Lebensvers

o Vermittlung von Immobilien von D MoneyPark;

o Erbringung von Mobility-as-a-Ser genschaften von Tochtergesellsc Pools von Elektrofahrzeugen in K

o Vermittlung von kollektiven Kapit: renden Bankpartnerin Lienhardt 8

o Leadvermittlung an die Atlanto AC

o Dienstleistungen im Bereich Conc

o Geschäftsführungsdienstleistunge

168. Zur Prevo-System AG s. oben Rz 165 c. Fazit zu den übrigen Tätigkeit:

169. Allen diesen übrigen Tätigkeiten ist ge in diesen Geschäftsfeldern unabhängig vor änderungen bei den Wettbewerbsverhältnis: zu besprechen. Das Zusammenschlussverf.

B.5.2 Relevante Märkte und voraussicl betroffenen Märkten

170. Nachdem vorstehend zunächst diejer ten sowie ihre relevanten Märkte und übrige ben wurden, bei denen die Schwellen für Sinne von 11 Abs. 1 lit. d VKU (s. oben Ab: nachfolgend nun jene Märkte näher erläute schluss betroffenen Märkte» gelten. Eine ve der die Schätzungen der beteiligten Unterne sichtlich gemeinsamer Marktanteile der bete einen Anteil in einem sachlichen und raumlic nach Erwägung der Marktabgrenzung (unte

1gsgesellschaft AG:

tleistungen im Bereich der Cyber-Beratungen in ;herungen in Kooperation mit verschiedenen Unber-Beratung und Cyber-Pravention; '2°

formen (Yailo, QoQa, findependent, Neon Bank | Smile.direct Versicherungen.

icherungsgesellschaft AG:

ritten an potenzielle Käufer über die Plattform der

vice-Dienstleistungen für die Mieter von Wohnliehaften der Helvetia in Form eines Car Sharingooperation mit der AMAG Group AG;

ılanlagen 3a, 3b und 2b der konto- und depotfüh- . Partner Privatbank Zürich AG;

3;

ierge-Service fur Kredit- und Debitkartenanbieter; :n für die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung (FZS). und Fn 120.

en der beteiligten Unternehmen

ameinsam, dass das Zusammenschlussvorhaben | der definitiven Marktabgrenzung zu keinen Versen führt. Mithin sind diese Tätigkeiten nicht weiter ahren ist insoweit unbedenklich.

ntliche Stellung in vom Zusammenschluss

igen Versicherungszweige, -branchen und -spar- Tatigkeiten der beteiligten Unternehmen beschrie- «vom Zusammenschluss betroffene Markte» im schnitte B.5.1.3 ff.) nicht erreicht werden, werden rt, welche als in diesem Sinne «vom Zusammenrtiefte Auseinandersetzung erfolgt dort, wo entwe- 'hmen oder die Ermittlungen des Sekretariats hiniligten Unternehmen nach Zusammenschluss auf shen Markt in der Schweiz von 20 % oder mehr, je r Umständen lediglich hypothetisch), hinweisen.

skunden/versicherungen/cyber.html (27.8.2025).

B.5.2.1 Markt für Kollektiv-Lebensversic

171. Im Erstversicherungszweig Leben, zu xisgemäss und anhand der Systematik des Versicherungssparten Einzel-Lebensversicl gen und Kollektiv-Lebensversicherungen t werden in raumlicher Hinsicht national abge

172. Auf dem Markt für Kollektiv-Lebensve: tig. Beide Unternehmen bieten Kollektiv-Lek beruflichen Vorsorge an und erbringen ge ihnen errichteten Sammelstiftungen. Im R Baloise wie auch Helvetia Vollversicherung: für Vorsorgeeinrichtungen und zusätzlich « etwa Pensionsplanungsdienstleistungen im rungsprodukte an. In diesem Zusammenhan dienstleistungen für Unternehmen, wie dies stalten können. '?°

173. Die Versicherungssparte Kollektiv-Le werden:

174. Bei der Kollektiv-Lebensversicherung trag zusammengefasst. Hauptmerkmal der schluss, das Prämien-Inkasso sowie die Ver dern via Kollektivvertretung erfolgen. Versic zunächst die Risiken Tod und Invalidität sov

175. Die Marktgegenseite bei Kollektiv-Leb gen, gemeinhin Pensionskassen genannt.

176. Dies ergibt sich daraus, dass die Arb eigene Vorsorgeeinrichtung vorzusehen oc Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung a zwischen drei Typen von Vorsorgeeinrichtur

e Autonome Vorsorgeeinrichtungen tré (Alter, Tod, Invaliditat) selbst. Autor hohe Anforderungen an die Governe

e Teilautonome Vorsorgeeinrichtunger cken entweder das Risiko Alter (ins! validitat oder Tod ganz oder teilweis:

126 RPW 2018/3, 597 Rz 6, AXA SA/XL Group Li 127 RPW 2014/3, 543 Rz 21, Helvetia Holding AC AG; Meldung (Fn 2), Rz 38, 41 und 57.

128 S. zum Ganzen auch vorne Rz 75 ff.

128 Meldung (Fn 2), Rz 58 und 130.

130 Meldung (Fn 2), Rz 43.

131 Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die be sorge (BVG; 831.40).

132 Vgl. zum ganzen Abschnitt: «www.bsv.admin. (27.8.2025); vgl. zudem Meldung (Fn 2), Rz 48.

133 Stellungnahme des SVV vom 1.8.2025.

herungen

gleich auch eine Versicherungsbranche, wird pra- FINMA-Versicherer-Reports bisher zwischen den verungen, anteilsgebundene Lebensversicheruninterschieden.'?® Alle drei Versicherungssparten grenzt. '?7 128

rsicherungen sind sowohl Baloise wie Helvetia tayensversicherungen innerhalb und ausserhalb der wisse Managementdienstleistungen fur die von ahmen der beruflichen Vorsorge bieten sowohl slösungen sowie teilautonome Risikoruckdeckung Jamit zusammenhängende Dienstleistungen wie Rahmen der Beratungstätigkeit für ihre Versicheg erbringen Baloise und Helvetia auch Beratungs- e die Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden ausgebensversicherungen kann wie folgt beschrieben

wird eine Mehrzahl von Personen im gleichen Ver- “ Kollektiv-Lebensversicherung ist, dass der Abtragspflege nicht mit dem Versicherten direkt, son- :hert werden in der Kollektiv-Lebensversicherung vie zum Teil Langlebigkeit. '°°

ansversicherung sind zumeist Vorsorgeeinrichtuneitgeber nach dem BVG"?! verpflichtet sind, eine ler sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung, nzuschliessen. Je nach ihrer Risikotragung wird gen unterschieden: 192

agen sämtliche versicherungstechnischen Risiken 1ome Sammelstiftungen sind eher selten, da sie ince und das Kapital stellen. "°°

1 tragen nur einen Teil der Risiken selbst. Sie debesondere Lebenserwartung) oder das Risiko In- > bei einer Versicherungsgesellschaft ab.

'd; Meldung (Fn 2), Rz 36. 3/Schweizerische National-Versicherungsgesellschaft

rufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorch/bsv/de/home/glossar/vorsorgeeinrichtungen.html» e Vollversicherte Vorsorgeeinrichtungs technischen Risiken bei einer Versic

177. Aus der obigen Darstellung ergibt sich von Vorsorgeeinrichtungen — unterschiedlict ligten Unternehmen sind, nachfragen. Vorlie Vollversicherung und Teilautonom:

178. Die grösste Differenz zwischen diese rung zusätzlich zu der Deckung der Risiken und Tod auch die anlagetechnischen Risik: als das teilautonome Modell garantiert die \ des Vorsorgevermögens in der zweiten Säu

179. Mit Blick auf die Marktumstände ist zu dass sich im Markt ein klarer Trend weg v teilautonomen Lösungen zeigt. [...] sämtlich bände weisen auf diesen strukturellen Wa dass der vorliegende Zusammenschluss die flusst.'®” Ein anderer Branchenverband vert sung ohne Anpassung der regulatorische Mindestzinssatz und dem Mindestumwandlt menschlussvorhaben keine Zukunft hat. '°®

180. Ein wesentlicher Grund dafür, dass die oder gar ein Auslaufmodell zu sein scheint, seit Jahren bestehende Tiefzinsumfeld: Gel Sollrendite zur langfristigen Sicherstellung c Vollversicherungen noch weiter steigen, un solche Lösung entscheiden.'?° Oder ander Marktumfeld erscheint die teilautonome Vo! attraktivere Lösung, um von den Anlagechar

181. Zuletzt ist die AXA Versicherungen A rungsgeschäft ausgestiegen. Die AXA konnt deskunden in eine teilautonome Sammelst Teil ihrer Kunden wechselte zu einer Vollveı

182. Gegen den vorerwähnten strukturellen rungslösungen bietet die Zürich Versicherun wieder eine Vollversicherungslösung an. ‘47

134 Die vorläufige Prüfung durch die Wettbewerb cherung nach BVG. Eine Unterscheidung in Koll serhalb des BVG führt in diesem Zusammensch menschlussvorhabens.

136 [...].

137 Stellungnahme inter-pension vom 12.8.2025,

138 Stellungnahme SIBA Swiss Insurance Broker

140 Stellungnahme AXA Versicherungen AG von

141 Stellungnahme der Zürich Versicherungs-Ge:

an sind für sämtliche versicherungs- und anlageherungsgesellschaft riickversichert. '**

, dass die Marktgegenseiten - also die drei Typen 1e Produkte von Versicherungen, wie es die beteigend interessieren vor allem die beiden Modelle

n beiden Modellen ist, dass bei der Vollversiche- Alter (insbesondere Lebenserwartung), Invalidität an abdeckt werden. Mit anderen Worten: Anders /ollversicherung eine hundertprozentige Deckung le. 195

diesen beiden Modellen bereits jetzt festzuhalten, on der Vollversicherungslösung hin zu vor allem e befragten Versicherungsunternehmen und Verndel hin.'% Ein Branchenverband ergänzt dazu, sen strukturellen Wandel nicht wesentlich beeinritt die Auffassung, dass die Vollversicherungslön Rahmenbedingungen — wie etwa dem BVG- Ingssatz — unabhängig vom vorliegenden Zusam-

> Vollversicherungslösung wenig nachgefragt wird ist, auch nach Einschätzung der Verbände, dass ingt es den Vollversicherern nicht, die notwendige ler Leistungen zu erzielen, werden die Kosten für d es werden sich immer weniger Kunden fur eine s ausgedrückt: In einem herrschenden Tiefzinsrsorgeeinrichtung fur die Marktgegenseite als die ıcen an den Kapitalmarkten profitieren zu können.

G («AXA») im Jahr 2018 aus dem Vollversiche- e aber praktisch alle ihrer vollversicherten Bestanftung überführen. Nur ein verschwindend kleiner sicherungslösung bei anderen Anbietern. '*

Trend hin zu weniger Anbietern von Vollversichegs-Gesellschaft AG («Zürich») seit dem Jahr 2024

skommission fokussiert sich fallgegeben auf die Versiektivlebensversicherungen nach BVG oder ausluss nicht zu einer anderen Einschätzung des Zusam-

(27.8.2025); Meldung (Fn 2), Rz 46.

2.

s Association vom 30.7.2025, 2. (27.8.2025).

1 13.8.2025; vgl. auch Meldung (Fn 2), Rz 53. sellschaft AG vom 11.8.2025, 2.

183. Nach dem Zusammenschluss werde: somit fünf Versicherungsunternehmen noch

184. Die befragten Versicherungsunternehi ration aber kein grundlegendes Problem fü alle anderen sei die Antwort eines Branchen! bedeutender Anbieter im Bereich der Vollve konzentrierten Teilmarkt, in dem nur wenige dierung würde die bestehende Marktstruktur grundlegende Marktveränderung darstellen, der BVG-Vollversicherungen bestehen.» '42

185. Nach diesen Ausführungen stellt sich relevanten Markt darstellen könnte. Dafür s der abgedeckten Risiken und ihrer Kosten d det. Dem steht, jedoch nicht nur, der langfris sung hin zu vor allem teilautonomen Lösun Trends insbesondere die Erfahrungen der / standeskunden fast ausschliesslich in eine tı die wenigen restlichen Bestandeskunden e anderen Versicherungsunternehmen oder f dem Verbleib bei der AXA-Vollversicherung grundsätzliche Substituierbarkeit der beider ten Versichersicherungsunternehmen und Teil davon ebenso von einer Austauschbark ner Teil davon meinte, diese Lösungen seie| Branchenverband ergänzt dazu: «Der Schw stark weiterentwickelt: Die Angebotsvielfalt ı und der Zugang zu Informationen sowie Zi zwischen den Modellen erheblich. Sammel nomen Lösungen konnten sich als verlässlic ken Wachstumszahlen etablieren.»'*?

186. Eine definitive Marktabgrenzung kanr da das Zusammenschlussvorhaben auch d führen würde, wenn hier hypothetisch ein se gegrenzt wird.

187. Gestützt auf den FINMA-Versicherer-| beteiligten Unternehmen einen gemeinsame von 25,9 % errechnet, womit ein vom Zusar

188. Die beteiligten Unternehmen machen | noch aussagekräftig. Der FINMA-Versichere nur die Risiko- und Kostenprämien, sondern grössten Teil des Prämienvolumens aus. D prämien, auch wenn der Begriff zum gegen entspreche dem Sparbeitrag der versichert

142 Stellungnahme inter-pension vom 12.8.2025,

143 Stellungnahme inter-pension vom 12.8.2025,

144 Meldung (Fn 2), Rz 213.

n, das fusionierte Unternehmen eingeschlossen, Vollversicherungslösungen anbieten.

nen und Verbände sehen in dieser Marktkonzentr den wirksamen Wettbewerb. Stellvertretend für verbandes angeführt: «Die geplante Fusion zweier rsicherung betrifft primär einen bereits heute stark > grosse Akteure tätig sind. Eine weitere Konsoli- ‘weiter verstärken, jedoch aus unserer Sicht keine da weiterhin gewichtige Mitbewerber im Bereich

die Frage, ob die Vollversicherung einen eigenen pricht, dass die Vollversicherung sich hinsichtlich eutlich von der teilautonomen Lösung unterscheitige Markttrend weg von der Vollversicherungslög entgegen. Vielmehr sprechen innerhalb dieses \XA, dass praktisch alle ihrer vollversicherten Besilautonome Lösung der AXA gewechselt und sich ntweder für eine teilautonome Lösung bei einem Ur eine externe Vollversicherungslösung oder für ) (Run off-Geschäft) entschieden haben, für eine | Modelle. Auch die Antworten der übrigen befrag- Verbände ergeben, dass der weit überwiegende eit dieser beiden Lösungen ausgeht. Nur ein klein nur beschränkt oder gar nicht austauschbar. Ein sizer Vorsorgemarkt hat sich in den letzten Jahren st gewachsen, die Transparenz hat zugenommen ı kompetenter Beratung erleichtert den Wechsel - und Gemeinschaftseinrichtungen mit (teil-)autohe und zunehmend attraktive Alternativen mit star-

| vorliegend aber ohnehin offengelassen werden, ann zu keinen wettbewerbsrechtlichen Bedenken »parater relevanter Markt für Vollversicherung ab-

Report 2023 (Gesamtpramienvolumen) haben die nN Marktanteil in der Kollektiv-Lebensversicherung nmenschluss betroffener Markt vorliegt. '**

Jazu geltend, diese Berechnung sei weder korrekt r-Report berücksichtige im Prämienvolumen nicht auch die Sparprämien. Diese machten sogar den ie Sparprämien seien aber keine Versicherungsteiligen Schluss verleiten könnte. Die Sparprämie en Personen. Bei einer Vollversicherung leite die

Vorsorgeeinrichtung den Sparbeitrag in der sicherung investiere dann dieses Geld für d nehmer. '4°

189. Die Wettbewerbskommission teilt die / Sparbeitrag der versicherten Person entspri teilsberechnung darstellt. Stattdessen sind | heranzuziehen; die FINMA teilt diese Ansich ob Einmaleinlagen die Markanteile verzerr Sparanteil betreffen.

190. Vor diesem Hintergrund haben die be vorgenommen, die nur die Risiko- und Koste Versicherungsprämieneinnahmen für kollel richtungen (teilautonome Risikorückdeckur kommen die beteiligten Unternehmen für da: anteil von 18,8 %,'*% womit kein vom Zusarr

191. Auf Aufforderung des Sekretariats ha Anteilschätzung an einem hypothetischen | der der FINMA-Versicherer-Report noch die Bruttoprämieneinnahmen nur für die Vollver zung anhand der Anzahl Versicherten. Ger Marktanteil für das Geschäftsjahr 2023 28,2 ner Markt vorläge.

192. Unabhängig davon, welche der drei vc angezogen wird, würde der vorliegende Zu zung auf einen Teilmarkt für Vollversicherur oder verstärken, die den wirksamen Wettbe wähnten Stimmen aus dem Markt hin — ob men oder Verbänden.

193. Aufgrund der Marktumstände — mit di 1 und mit der durch den Zusammenschluss mer noch einen grossen Abstand zur Num marktbeherrschende Stellung begründet od im Wesentlichen nur dann relevant, wenn die abgegrenzt werden würde.

194. Gemäss den Schätzungen der betei Swiss Life damals einen Marktanteil von run Helvetia und Allianz mit jeweils über 13 % 2023 aktiven Anbieterinnen von Vollversiche noch vier im Markt tätig sein. Allerdings ist A den Markt eingetreten.’

145 Meldung (Fn 2), Rz 214.

146 Meldung (Fn 2), Rz 217 ff.

147 Meldung (Fn 2), Rz 224 ff.

148 RPW 2023/2, 317 Rz 96 ff., PHOENIX Pharn schaftsunternehmen.

149 Meldung (Fn 2), Rz 227.

Regel 1:1 an die Versicherung weiter und die Verie Vorsorgeeinrichtung und letztlich die Vorsorge-

\uffassung, dass die Sparprämie — sofern sie dem cht — keine geeignete Grundlage für die Marktanur die Risiko- und Kostenprämien als Grundlage t ebenfalls. Damit erübrigt sich zugleich die Frage, an könnten, da die Einmaleinlagen lediglich den

teiligten Unternehmen eine Markanteilsschätzung 'nprämien berücksichtigt. Darin enthalten sind alle tive Risikorückdeckung gegenüber Vorsorgeein- 1g und Vollversicherung). Auf dieser Grundlage s Geschäftsjahr 2023 auf einen kumulierten Marktimenschluss betroffener Markt mehr vorliegt.

ben die beteiligten Unternehmen zusätzlich eine Narkt für Vollversicherung vorgenommen. Da we- Betriebsrechnung berufliche Vorsorge der FINMA sicherung ausweisen, erfolgte diese Anteilsschätmäss dieser Schätzung beträgt der gemeinsame %,'47 womit ein vom Zusammenschluss betroffeyrstehenden, geschätzten Marktanteilszahlen hersammenschluss selbst bei engster Marktabgren- 1g keine marktbeherrschende Stellung begründen werb beseitigen könnte. Darauf weisen alle vorervon konkurrenzierenden Versicherungsunternehar Swiss Life als bereits jetzt sehr starke Nummer entstehenden stärkeren Nummer 2, die aber immer 1 hat — verbleibt die Frage, ob eine kollektiv ler verstärkt werden könnte. '* Dies ist allerdings > Vollversicherung als ein eigener relevanter Markt

ligten Unternehmen für das Jahr 2023 wies die d 54 % auf, gefolgt von der Baloise mit über 16 %, und PAX mit über 5 %. Von diesen fünf im Jahr rungen würden nach dem Zusammenschluss nur nfang 2024 mit der Zürich eine neue Anbieterin in

1a Switzerland AG / Voigt Holding AG / Gemein-

195. Trotzdem gebietet es sich, summarisc zu einer kollektiv marktbeherrschenden Stel

196. Eine erste Betrachtung im Rahmen de umstände nicht automatisch gegen die Mö herrschenden Stellung sprechen. Die Vollve genes Produkt. Der Markt hat sich in den le Verändernde Marktbedingungen wie ein si gleichermassen und dürften daher gut erfass parenz, da Kennzahlen aus der Betriebsrect öffentlich verfügbar sind.”

197. Trotz des marktübergreifenden Trends Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich dem Wiedereintritt der Zürich Anfang 2024 \ der Vollversicherung. Zwar wird die Zürich ı sicherungslösungen aufweisen, sie tritt abe cherung mit Angeboten für teilautonome Vor erzielten Skaleneffekte und ihre dortige Prä einer Vollversicherung nutzen.

198. Wie vorne schon dargestellt, wird dies fragung gestützt — sowohl in den Antworten auch von Anbietern von Kollektivlebensver den Antworten der Branchenverbande, wel genseiten einbringen. Die Marktteilnehmer \ von Vollversicherungslösungen abnimmt. T dahingehend, dass dadurch der Wettbewer! die Begründung einer kollektiv marktbeherrs hierfür auch die bereits vorne zitierte Antwc Vorsorgemarkt hat sich in den letzten Jahr gewachsen, die Transparenz hat zugenom kompetenter Beratung erleichtert den Wech

199. Daraus lässt sich prima facie schliesse dass aufgrund des vorliegenden Zusammen lung entstehen oder verstärkt werden könnt

B.5.2.2 Markt für Transportversicherung

200. Die Wettbewerbskommission grenzt i Nichtleben einen separaten, nationalen resp gen ab.'?? Auf diesem Markt sind sowohl Be

201. Zu den Transportversicherungen geh rung. '®* Bereits diese thematische Untertei

150 FINMA Daten zur Betriebsrechnung der Beru onskasse vgl: «www.vorsorgeforum.ch/bvg-aktue 151 Stellungnahme inter-pension vom 12.8.2025, 153 Meldung (Fn 2), Rz 130.

h zu prüfen, ob die Reduktion der Marktteilnehmer lung führt:

r vorläufigen Prüfung mag aufgrund obiger Marktglichkeit des Entstehens einer kollektiv marktbersicherung ist im Marktvergleich ein relativ homotzten Jahren zudem eher wieder stabil entwickelt. ch änderndes Zinsumfeld betreffen alle Anbieter sbar sein. Es besteht zudem eine hohe Markttransnung sowie die Performance der Pensionskassen

zu Marktkonzentration besteht aber dennoch kein einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung. Mit ferbleiben weiterhin fünf Anbieterinnen im Bereich sinstweilen eher geringe Marktanteile bei Vollverr bereits im Bereich der kollektiven Lebensversisorgeeinrichtungen auf. Dadurch kann sie die dort senz bei den Kunden auch für ihr neues Angebot

e Einschätzung durch die durchgeführte Marktbevon Anbietern von Vollversicherungslösungen als Sicherungen ohne Vollversicherungsangebot und she die Perspektive der Nachfrager und Marktgevissen vom Trend, dass die Anzahl von Anbietern rotzdem äussern die Befragten keine Bedenken 0 in einer Art verringert werden würde, welche für chenden Stellung sprechen könnte. Bezeichnend yrt von einem Branchenverband: «Der Schweizer en stark weiterentwickelt: Die Angebotsvielfalt ist men und der Zugang zu Informationen sowie zu sel zwischen den Modellen erheblich.» '>"

n, dass auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, schlusses eine kollektiv marktbeherrschende Stela.

en

n ihrer bisherigen Praxis im Versicherungszweig ektive Schweizer Markt für Transportversicherunloise wie auch Helvetia tatig. '°°

Oren die See-, Luftfahrt- und Transportversichelung im FINMA-Versicherer-Report zeigt, dass in

flichen Vorsorge; Renditevergleich auf Stufe Pensi- 11/2025/6/10/pk-rating-2025.htmb.

2.

oup Ltd; RPW 2014/3, 543 Rz 19, Helvetia Holding sellschaft AG; Meldung (Fn 2), Rz 114 und 129.

(25.8.2025); Meldung (Fn 2), Rz 116.

diesem nach bisheriger Praxis abgegrenzte mengefasst werden, die offensichtlich unter gegenseiten unterscheiden sich mit sowoh schiedlicher Wirtschaftsbranchen.

202. Überblicksweise kann dazu festgehalt besondere umfassenden Schutz für Waren gewähren. '?% Versichert werden die transı selbst.'°” Die Universalversicherung von Ri: sicherung. ‘°°

203. Nachfolgend werden vor diesem Hint Sach- und eine Vermögensversicherung is und Wasserfahrzeugversicherung), die als t gen sowie weitere Zusatzdeckungen umfass dukte Haftpflicht-, Kasko- und Produktehaftp gen umfasst'°®, erläutert. Bereits jetzt kanr Versicherungssparten hinsichtlich deren Zw von Deckungen Ähnlichkeiten zur bekannte aufweisen, obwohl alle drei Sparten gesond

204. Die beteiligten Unternehmen führen F

205. Die Transportgüterversicherung schüt men des Versicherungsvertrags vor finanzie Sachen während Transporten, unabhängig \ es sich um eine sogenannte «All Risks»-Ver digung.'® Der Versicherungsschutz könne mus, Verderb von temperaturgeführten Sac der Transportgüterversicherung gehöre die am Gepäck abdecke, sei es aufgrund von D Beförderung mit einem Öffentlichen Transpc schaffungen). Weiter biete die Valorenversi Edelmetallen oder anderen hochwertigen W gen für Transporte im Zusammenhang mit ebenso wie für Uhren, Bijouterie, Instrumen’

155 Vgl. auch Meldung (Fn 2), Rz 126.

156 Meldung (Fn 2), Rz 115.

187 «www.svv.ch/de/branche/schadenversicherur

158 «www.svv.ch/de/branche/schadenversicherur zur-transportversicherung» (25.8.2025).

159 \/gl. generell dazu auch: FFAC Foundation fo der Luftfahrt, Prof. Dr. Roland Muller, 2024, «ww Versicherung-in-der-Luftfahrt.pdf» (25.8.2025). 160 Meldung (Fn 2), Rz 115 ff.

161 Versichert seien dabei die aufgeführten Sach tions-, Handels und Geschäftsbereich des Versi nehmers, Reisegepäck, Geldwerte, Fracht- und 162 Meldung (Fn 2), Rz 118.

163 Bestimmte Lagerrisiken für die Gefahren Feu chen Elementarschadensversicherung.

164 Meldung (Fn 2), Rz 119.

n Markt Versicherungssparten und -arten zusamschiedliche Risiken abdecken. "°° Auch die Markt- | Privatkunden als auch Geschäftskunden unteran werden, dass die Transportversicherungen ins- - und Valorentransporte sowie für Ausstellungen Jortierten Güter, aber auch das Transportmittel siken ist ein typisches Merkmal der Transportverergrund die Transportgüterversicherung, die eine t, die Seeversicherung (Schifffahrtsversicherung Jauptprodukte Haftpflicht- und Kaskoversicherunst, und die Luftfahrtversicherung, die als Hauptproflichtversicherungen sowie weitere Zusatzdeckun- 1 festgehalten werden, dass die letzteren beiden ecke, ihres Funktionierens und ihrer Kombination n Motorfahrzeugversicherung (s. oben Rz 105 ff.) erte Branchen betreffen.

olgendes dazu aus: '°°

ze die Versicherungsnehmer im gegebenen Rahallen Risiken im Zusammenhang mit Schäden an ‚om verwendeten Transportmittel. '%' Meist handle sicherung, d. h. gedeckt sind Verlust und Beschäauf weitere Risiken wie Streik, Unruhen, Terrorishen, Krieg etc. erweitert werden.'® Ebenfalls zu | Gepacksversicherung, die namentlich Schäden iebstahl oder Beraubung oder sei es während der rtmittel, oder verspäteter Auslieferung (Ersatzancherung Deckung für den Transport von Bargeld, ertgegenständen. Zusätzlich würden Versicherun-

Events, Messen und Ausstellungen angeboten, te oder Apparate, etwa Musikinstrumente. '

r Aviation Competence, Haftung und Versicherung in

w.ffac.ch/wp-content/uploads/2024/10/Haftung-unden, Kosten und Erträge (zZ. B. Waren aus dem Produksherungsnehmers, Einrichtungen des Versicherungs- Überzeitkosten, Messe- und Ausstellungskosten etc.).

er und Elementar unterlägen hingegen der gesetzli-

206. Die beteiligten Unternehmen prazisier fig als massgeschneiderte Lösungen angebı Versicherer zählten. Inzwischen sei jedoch und mittlere Unternehmen auch ein standarı terversicherungsdeckung enthalten. Bei den güterversicherung (Warentransport) handle gen, die in Abhängigkeit vom jeweilige Transportgüterversicherungen würden in de (d. h. Sender, Empfänger oder Handelsfirm: terversicherungen der Parteien entspräch: Marktusanzen und Policen anderer Versiche

207. Die Seeversicherung umfasse Haftpfli boote und sonstige Wasserfahrzeuge.'‘ D tungsbereiche A: Europäische Binnengewä weit) versichert werden. Der Versicher Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung, d (Vollkasko) sowie den Zusatzdeckungen Inn Sicherheitsbaustein Sorglos mit dem Grobfe

208. Die beteiligten Unternehmen präzisier: Schifffahrt-/Seeversicherung als sogenanr ausgestaltet. Diese enthielten obligatorische rungsbausteine (freiwillige Voll- und Teilkas der Versicherungsnehmer seinen Versiche nen Policen der Parteien entsprächen nach i einzelnen Versicherungsbausteine seien de Vielmehr seien die Kasko- und anderen Zus Haftpflichtversicherung. ‘©?

209. Die Luftfahrtversicherung umfasse im nierten Ausschlüssen) verschiedene Deckut mit dem Betrieb und der Nutzung von Luftfa die obligatorische Luftfahrt-Haftpflichtversic und die Luftfahrtproduktehaftpflichtversiche Zusammenhang mit dem Betrieb von Flughé tungen oder Bodenabfertigungsbetrieben ve fahrtversicherung seien somit unter anderen terverkehr, Unternehmen aus dem Be Flugsicherungen und luftfahrtspezifische Die etwa von kommerziellen Kleinflugzeugen o

165 Meldung (Fn 2), Rz 120.

166 Neben dem versicherten Wasserfahrzeug köt ein nicht immatrikulierter Trailer, Wasserungswa schutz einbezogen werden. 167 Meldung (Fn 2), Rz 121. 168 Meldung (Fn 2), Rz 122. 169 Meldung (Fn 2), Rz 123.

170 Sie deckt gesetzlich vorgeschriebene Haftpfli giere, bei Personen- und Sachschäden infolge d

171 Sie sichert Schäden oder Verluste an Luftfah ab — sowohl am Boden als auch während des FI

172 Sie deckt Ansprüche gegen Hersteller von FI

an dazu, dass Transportgüterversicherungen häujten würden und damit zum Individualgeschäft der in vielen Sachversicherungsprodukten für kleine Jisierter Baustein für eine begrenzte Transportgügenannten Deckungen ausserhalb der Transportes sich in vielen Fällen um standardisierte Lösunn Einsatzbereich angepasst werden könnten. r Regel vom Eigentümer oder Besitzer der Waren 1) abgeschlossen. Die angebotenen Transportgüan nach bestem Wissen den branchenüblichen 2rungsanbieter. '°®

cht- und Kaskodeckungen für Segelboote, Motorie Wasserfahrzeuge könnten jeweils für die Gelsser, B: Küstengewässer oder C: Hochsee (welt- ıingsschutz bestehe aus den Grundmodulen: er Teilkasko- und Kollisionskaskoversicherung enraum, mitgeführte persönliche Sachen und dem ihrlassigkeitsschutz. '7

an dazu, die Policen der Parteien seien im Bereich ite Kombinationsvertrage (Kombinationspolicen) (Haftpflichtversicherung) und freiwillige Versicheko sowie weitere Zusatzversicherungen), woraus rungsschutz zusammenstelle.'®® Die beschriebehrem besten Wissen auch den Marktusanzen. Die »swegen nicht als einzelne Produkte anzusehen. atzdeckungen Nebenprodukte der obligatorischen

Sinne einer «All Risks»-Versicherungen (mit defiigen, die sich auf alle Risiken im Zusammenhang Ihrzeugen bezögen. Dazu gehörten insbesondere herung'’®, die Luftfahrzeugkaskoversicherung '”' rung'’?. Zusätzlich könnten Haftpflichtrisiken im ifen, Flugsicherungen, Hangars, Wartungseinrichrsichert werden. Versicherungsnehmer in der Luft- | Fluggesellschaften im Linien-, Fracht- oder Charreich Aerospace wie Hersteller, Flughäfen, nstleister sowie Betreiber in der General Aviation, der Helikoptern, industrielle Einsatzbetriebe oder

ınten auch der zugehörige Steg oder die Boje sowie gen, Lagerbock oder eine Krananlage in den Kaskochtansprüche Dritter ab, einschliesslich der Passaes Einsatzes von Luftfahrzeugen.

zeugen wie Flugzeugen, Helikoptern oder Drohnen ugs.

ıgzeugen oder Flugzeugteilen und -komponenten ab.

Rettungsdienste. Angeboten würden auch Z gen etc. Ergänzend könne auch eine Unfall\ welche Leistungen im Todes- oder Invalidité

210. Die beteiligten Unternehmen prazisier Individualgeschäft sei. Aufgrund der Kompl der Luftfahrt würden Policen in der Regel ku mittelt. Üblich sei eine internationale Mitver rungsgesellschaft, welche die Erstellung de ausschliesslich als Mitversicherer auf und : nanntes Führungsgeschäft). Zudem biete si an. Demgegenüber sei Baloise im Bereich c

211. Die beteiligten Unternehmen weisen s versicherung stark konzentriert ist auf wen daher nur wenige Versicherer direkt in der L Verbund über internationale Netzwerke ox Aussagen der beteiligten Unternehmen dür gemäss welchem die Versicherung von Luftf sehr hohe Werte im Risiko stehen würden."

212. Die vorstehenden Ausführungen zeige gen, so wie bisher abgegrenzt, zahlreiche rungsbranche zusammengefasst werden, ı cken, unterschiedliche Marktgegenseite Produkteigenschaften und -gestaltungen au die beteiligten Unternehmen ein, dass aus Versicherungsprodukte nicht austauschbar rungsschutz bieten, also unterschiedliche R terscheiden.'’® Die beteiligten Unternehmer an der bestehenden Praxis der WEKO festzı relevanten Produktmarkt für Transportversic

213. Letzteres kann mit Fug in Frage geste sachliche (Teil-)Märkte oder Umgruppierut -artengruppen in andere oder neue Versiche durchaus angezeigt sein. Immerhin dürfte d ein nationaler Markt für Transportversichert sein, da diese, egal wie letztlich abgegrenzt Versicherungsart oder Versicherungsarteng ziehen wäre.

214. Vorliegend erübrigt es sich aus versch vertiefen, um ggfs. auf engere sachliche M (Gesamt-)Marktes für Transportversicherun:

173 Meldung (Fn 2), Rz 124.

174 Meldung (Fn 2), Rz 125.

175 «www.svv.ch/de/branche/schadenversicherur zur-transportversicherung» (25.8.2025).

176 Meldung (Fn 2), Rz 126.

177 Meldung (Fn 2), Rz 127.

usatzdeckungen von Krieg, Unfall, Kostendeckunfersicherung für Insassen abgeschlossen werden, tsfall von Piloten und Passagieren vorsieht. 17°

an dazu, dass der Luftfahrtversicherungsmarkt ein exität und der häufig internationalen Ausrichtung indenspezifisch ausgestaltet und über Makler versicherungsstruktur mit einer führenden Versicher angebotenen Police übernehme. Helvetia trete stelle daher keine Policen selbst aus (kein soge- e in diesem Bereich fakultative Rückversicherung ler Luftfahrtversicherung nicht tätig. '7*

chliesslich darauf hin, dass der Markt für Luftfahrtige spezialisierte Anbieter. In der Schweiz seien uftfahrtversicherung tätig — und wenn, dann oft im ler spezialisierte Underwriting-Agenturen. Diese ften zutreffend sein. Bezeichnend dazu der SVV,

ahrzeugen meist Uber spezielle Pools erfolge, weil n, dass in diesem Markt für Transportversicherun- Versicherungen vor allem der Schadenversichedie offensichtlich unterschiedliche Risiken abden ansprechen und teils sehr spezifische fweisen. Bezeichnenderweise räumen denn auch Sicht der Nachfrageseite die dazu angebotenen sind, da sie jeweils unterschiedlichen Versicheisken abdecken und sich in ihren Leistungen un- | meinen dazu, dass es dennoch sachgerecht sei, Jhalten und sämtliche dieser Versicherungen dem herung zuzuordnen. '77

Ilt werden, eine weitere Segmentierung in eigene ıgen von bestimmten Versicherungsarten- oder :rungssparten könnten aus kartellrechtlicher Sicht ie bisherige räumliche Marktabgrenzung, nämlich Ingen abzugrenzen, insofern nicht problematisch werden würde, mindestens national bleibt, je nach ruppen aber weiter, d. h. europa- oder weltweit, zu

iedenen Gründen, diese offenen Fragen weiter zu larktabgrenzungen innerhalb des «traditionellen» gen zu kommen:

215. Die beteiligten Unternehmen halten fe kombinierten Marktanteil im Geschäftsjahr Markt für Transportversicherungen zum Ma ternehmen bestätigen dies, schätzen den | dings etwas tiefer ein, als dies es selbst tut. nationalen Markt für Transportversicherunge nen Markt. Die befragten Versicherungsunte Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewer bewerbs auf diesem Gesamtmarkt. Ihre Antı rungen erwarten wir keine signifikanten Au (...) gehen wir davon aus, dass die Konkur die Kundinnen und Kunden bestehen» '"° zu sollte die erhöhte Marktmacht aus wettbew [aber trotzdem] wird keine grundlegende B wartet»'®° und «im Bereich Marine entsteht e produkte als auch spezielle Transportdeckui den anbieten kann, (...) [aber trotzdem] en Marktumfeld oder im Wettbewerb durch dies Bereich der Transportversicherungen ist zu rungsmärkten gewährleistet» '?".

216. Vor diesem Hintergrund darf es auch ten Unternehmen darauf hinweisen, dass d ist und sich die Marktverhältnisse rasch ve gering sind — dies jedenfalls dann, wenn di immer wieder neue Versicherungsunterneh diesen Markt eintreten. '®? Zudem seien auf c neben dem fusionierten Unternehmen ohnet so auch nahe Wettbewerber mit Marktanteil

217. Eine seitens des Sekretariats von de Unterteilung der eigenen Marktanteilsschät -artengruppen gemäss Anhang 1 zu der A' Ausführungen:

218. Zunächst ergibt sich bereits aus Rz 27 sicherung nicht tätig ist. In diesem Bereich

178 Stellungnahme der Zürich Versicherungs-Ge: 178 Stellungnahme der Schweizerischen Mobiliar

180 Stellungnahme der Generali (Schweiz) vom &

181 Stellungnahme AXA Versicherungen AG von

182 Gemäss den beteiligten Unternehmen sind in unternehmen neu in diesen Markt eingetreten; + Zweigniederlassung Zürich und die SI Insurance rich. In den letzten fünf Jahren sind zudem folge surance Europe S.A., Luxemburg, Zweigniederl: SE, Leudelange, Zweigniederlassung Zurich (20 AG (2021).

183 Gemäss den beteiligten Unternehmen folgter London, Zweigniederlassung Zürich mit einem N einem Marktanteil von über 12 %. Noch im Gesc einem Marktanteil von über 25 % gewesen.

st, dass das fusionierte Unternehmen mit einem 2023 von etwas über 20 % auf dem nationalen rktführer wird. Befragte grosse Versicherungsun- Marktanteil des fusionierten Unternehmens aller- Trotzdem handelt es ich bei dem «traditionellen» n um einen von dem Zusammenschluss betroffernehmen sehen aber dennoch keine wesentliche bs und schon gar nicht eine Beseitigung des Wettworten gehen von «im Bereich Transportversiche- ıswirkungen» '’® über «trotz höherem Marktanteil renz ausreichend ist und genügend Angebote für «in Nischenbereichen der Transportversicherung erblicher Sicht sorgfältig beobachtet werden, (...) eeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs erin volumenstarker Anbieter, der sowohl Standardigen für national und international agierende Kunvarten wir keine wesentlichen Veränderungen im sen Zusammenschluss» bis zu Hinweisen wie «im dem der Zugang zu den internationalen Versicheals zutreffend erachtet werden, wenn die beteiliger Markt für Transportversicherungen dynamisch rändern können, weil die Markteintrittsschranken > Luftfahrt davon ausgenommen wird. Es würden men, insbesondere ausländische Versicherer, in lem Schweizer Markt für Transportversicherungen iin noch eine Vielzahl weiterer Wettbewerber tätig, en von über 10 % bis zu um die 20 %.'®?

n beteiligten Unternehmen eingeforderte feinere zungen nach einzelnen Versicherungsarten oder VO (s. oben Rz 58) unterstützt die vorstehenden

|O oben, dass Baloise im Bereich der Luftfahrtverfindet somit keine Marktanteilsaddition statt, die

sellschaft AG vom 11.8.2025, 2. Versicherungsgesellschaft AG vom 13.8.2025, 1. .8.2025, 1.

den letzten drei Jahren die folgenden Versicherungs- ICC International Insurance Company Plc. London, (Europe), SA, Luxembourg, Zweigniederlassung Zünde Versicherer neu in den Markt eingetreten: FM In- ıssung Bem (2020), Liberty Mutual Insurance Europe 21) und Starr International Insurance (Switzerland)

| als zweit- und drittgrösste Wettbewerber die Lloyd's, larktanteil von um die 20 % und die Axa-Gruppe mit haftsjahr 2022 sei die Lloyd's klare Marktführerin mit

Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen könı diesem Bereich auf allesamt [0-10] %.'**

219. Im Bereich Seeversicherung finden b anteilsadditionen zwar statt, aber entweder teile klar unter 20 % oder gehen jedenfalls n in Rz 215 hinaus. "°°

220. Einzig mit Bezug auf einen (hier hypc versicherung schätzen die beteiligten Unte schäftsjahr 2023, je nach Berechnung, höh den beteiligten Unternehmen unter Rz 21€ Festgestellte, gilt genauso in diesem hypot erachtet werden, wenn die beteiligten Unte Teilmarkt eine Vielzahl weiterer Wettbewerb jeweils über 10 % Marktanteil, tätig sind. Es | stark international ausgerichtet seien, da pr grenzuberschreitender Warenbewegungen ı tigsten Wettbewerber in diesem Versicherur an, die Uber grenzüberschreitende Expertise Vortrag wird, zumindest mittelbar, von den grossen Versicherungsunternehmen bestati

221. Im Ergebnis liegt somit fern, dass der Marktabgrenzung auf bestimmte Segment oder verstarken wurde, die den wirksamen Markte je nach (hypothetischer) Marktabgre

B.5.2.3 Markt für Feuer-, Elementar- und

222. Die Wettbewerbskommission grenzt i Nichtleben und dort in der Versicherungsbr: tionalen respektive Schweizer Markt für Fe ab. '8” Auf diesem Markt sind sowohl Baloise

223. Elementarschaden sind Schaden, die Die Versicherung von entsprechenden Risik volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen E

224. Nach Art. 33 VAG"*' muss die Elemen geschlossen werden. Der Deckungsumfang

184 Meldung (Fn 2), Beilage 15.

185 Meldung (Fn 2), Beilage 15.

186 Meldung (Fn 2), Rz 289 ff. und Beilage 15. 187 RPW 2014/3, 543 f. Rz 19 und Tabelle «Marl vanten Märkten», Helvetia Holding AG/Schweize 188 Meldung (Fn 2), Rz 144.

189 Meldung (Fn 2), Rz 133.

199 «www.finma.ch/de/ueberwachung/versicherur dem (26.8.2025).

191 Bundesgesetz vom 17.12.2004 betreffend die rungsaufsichtsgesetz, VAG; SR 961.01).

ite, und die Helvetia schätzt ihre Marktanteile in

ei den verschiedenen Versicherungsarten Marktbleiben die (geschätzten) kombinierten Marktanicht über die vorstehende Gesamtmarktschätzung

thetisch abgegrenzten) Markt für Transportgüterrnehmen ihren kombinierten Marktanteil im Geer respektive auf [30-40] % ein.'®° Aber das von ; für den Gesamtmarkt Transportversicherungen netischen Teilmarkt davon. Es darf als zutreffend rnehmen dazu ausführen, dass auch auf diesem er, darunter nahe Wettbewerber mit (geschätzten) comme hinzu, dass Transportgüterversicherungen imar Risiken abgesichert würden, die im Rahmen sntstunden. Entsprechend gehörten die drei wichigszweig internationalen Versicherungskonzernen ‘und ein globales Netzwerk verfügten. Auch dieser in Rz 215 oben zitierten Antworten von anderen

gt.

vorliegende Zusammenschluss selbst bei engster e eine marktbeherrschende Stellung begründen Wettbewerb beseitigen könnte. Trotz betroffener nzung ist der Zusammenschluss unbedenklich.

übrige Sachversicherungen

n ihrer bisherigen Praxis im Versicherungszweig anche Schadenversicherung einen separaten, nauer-, Elementar- und übrige Sachversicherungen 2 wie auch Helvetia tatig. 1%

durch das Wirken der Natur verursacht werden. '®° en untersteht in der Schweiz wegen ihrer grossen ;edeutung einer gesetzlichen Spezialregelung. '%

tarschadendeckung in die Feuerversicherung ein- , die versicherten Objekte und die Selbstbehaltretposition der beteiligten Unternehmen auf den relerische National- Versicherungs-Gesellschaft AG; 0 Ltd; Meldung (Fn 2), Rz 131 und 143.

ıgen/spartenspezifische-instrumente/elementarscha-

> Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versiche- gelungen sind in der dazu gehörenden AVC den in diesem Sinne als Elementarschäde (Elementarschäden nach AVO: ES-AVO). D fügung der FINMA (vormals Bundesamt fü cherer einheitlich und verbindlich. '*? 19°

225. Objekte, deren Versicherung gegen E sind, sind obligatorisch zu versichern. Deck cherungsnehmer einheitlich und verbindlich Sachen und Gebäude oder im Gebäude) ve

226. Nur bei Objekten und Risiken, die nicl fügen die Versicherer über unternehmeris Spezial).'% Versicherungsgegenstand sind i lich sind, aber keine Gebäude und ausserhe

227. Wie die FINMA und der SVV zudem aı lichen Bestimmungen zur Elementarscha: über deren Auslegung entwickelt. Der SVV zur Verfügung, die als Arbeitsinstrument di vereinfachen und zu einer einheitlichen Inte FINMA bei Bedarf aktualisiert.'”

228. Es kommt hinzu, dass die Versicherun ist. In 19 Kantonen gibt es offentlich-rechtlic sind Eigentümer verpflichtet, ihre Gebäude cherung zu versichern.

229. Anders verhält es sich in den sogenan Kantonen bieten private Versicherungsunter den Kantonen Schwyz, Uri und Obwalden schluss einer Gebäudeversicherung bei ein: Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis is willig.

230. Vor diesem Hintergrund versichert di schadenversicherung gemäss Art. 171 AVO die durch Feuer, Explosion, Sturm, weitere sowie Bodensenkungen und Erdrutsch veru unter die Zweige B3 Landfahrzeug-Kasko (\ Transportgüter (einschliesslich Waren, Gep:

192 «https: //www.finma.ch/de/ueberwachung/vers tarschadem (26.8.2025).

193 www.svv.ch/de/branche/schadenversicherur siert-was» (26.8.2025).

194 «www .finma.ch/de/ueberwachung/versicherur den» (26.8.2025).

195 «www.svv.ch/de/branche/schadenversicherur siert-was» (26.8.2025).

196 «www.finma.ch/de/ueberwachung/versicherur den» (26.8.2025).

197 www.svv.ch/sites/default/files/2017-12/Elemı (26.8.2025).

definiert. Die AVO gibt zudem vor, welche Schän in die Feuerversicherung einzuschliessen sind ie Prämientarife sind gestützt auf die Prämienverr Privatversicherungen, BPV) für alle Privatversilementarschäden gesetzlich in der AVO geregelt ungsumfang und Prämientarif sind für alle Versi- . Es werden Fahrnis und Gebäude (unbewegliche rsichert. 14

it unter die vorstehenden Regelungen fallen, verchen Freiraum (Elementarschäden Spezial: ESn diesem Bereich «übrige Sachen», die unbeweglb des Gebäudes. '%°

ısführen, haben sich, seit Inkrafttreten der gesetzdenversicherung unterschiedliche Auffassungen stellt auf seiner Seite deswegen eine Excel-Liste > Abgrenzung der gesetzlich geregelten ES-AVO rpretation führen soll. Sie wird zusammen mit der

g von Gebäuden kantonal unterschiedlich geregelt the Gebäudeversicherungen. In diesen Kantonen obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversinten GUSTAVO-Kantonen. In diesen GUSTAVOnehmen Versicherungen in diesem Bereich an. In besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Abem privaten Versicherungsunternehmen. In Genf, st der Abschluss einer Gebäudeversicherung frei-

e gesetzlich kombinierte Feuer- und Elementar- und Anhang 1 AVO, B8, sämtliche Sachschäden, Elementarereignisse ausser Sturm, Kernenergie rsacht werden. Ausgenommen sind Schäden, die ohne Schienenfahrzeuge), B4 Schienenfahrzeugäckstücke und alle sonstigen Güter) fallen.

icherungen/spartenspezifische-instrumente/elemenig/elementarschadenversicherung/ein-katalog-praezi- ıgen/spartenspezifische-instrumente/elementarschaig/elementarschadenversicherung/ein-katalog-praezi- ıgen/spartenspezifische-instrumente/elementarscha-

231. Art. 172 AVO formuliert die Ausnahme welche Schäden nicht Gegenstand der obli schadenversicherung sind.

232. Als «sonstige Sachschäden» gelten g den, die nicht unter die Zweige B3 bis B7 vol oder andere Ursachen aller Art (beispielsw diese Ursachen nicht durch B8 abgedeckt Sachschäden» abdecken, werden von der \ «übrige Sachversicherungen» zugeordnet.

233. Die beteiligten Unternehmen folgen ir nen Versicherungsprodukten im Markt für Fe den vorerwähnten Versicherungsgegenstän

234. Sie ergänzen aus ihrer Sicht Folgende

235. Die Policen der beschriebenen Vers seien in den überwiegenden Fällen als soge cen) ausgestaltet. Das bedeute, dass sie ve die Versicherungsnehmer aus diesen wähle stellen könnten. Insbesondere bei grösser: Versicherungsschutz individuell auf die Be den. ?%°

236. Und weiter: Aus Sicht der Nachfrage: rungen» zusammengefassten Versicherun« weils unterschiedlichen Versicherungsschut und sich in ihren Leistungen unterschieden torische Versicherungen wie die Feuer- unc nen allerdings häufig in Kombination mit weit deversicherung mit erweiterter Deckung, würden oft um zusätzliche Deckungen wie Gleiches gelte für Unternehmenskunden: E: und Kunden lediglich die Deckung eines eir ckung von Feuer- und Elementarschäden i wie z. B. Diebstahl, Wasser oder Glasbruc cherungen» fallenden Versicherungen seier hen. Sie würden in der Regel vielmehr als Z densversicherung kombiniert und gemeinsa

237. Angebotsseitig seien die Voraussetzu cherungen, die im Segment «übrige Sachv hend identisch und die grossen Versicheruns besondere die Grunddeckungen von Hausr weitgehend identischem Versicherungsscht technische Anlagen oder Ähnliches) kann s

198 Meldung (Fn 2), Rz 133 ff. 189 Meldung (Fn 2), Rz 138 ff. 200 Meldung (Fn 2), Rz 138.

201 Meldung (Fn 2), Rz 139.

n von der obigen Versicherungspflicht respektive, gatorischen, kombinierten Feuer- und Elementarlemäss Anhang 1 AVO, B9, sämtliche Sachschän Anhang 1 zur AVO fallen und durch Hagel, Frost eise durch Diebstahl) verursacht werden, sofern sind. Versicherungen, welche solche «sonstigen Nettbewerbskommission bis anhin dem Markt für

| ihren Ausführungen zu den ihrerseits angeboteuer-, Elementar- und übrige Sachversicherungen den. '%

s dazu: 1%

icherungsprodukte der beteiligten Unternehmen :nannte Kombinationsvertrage (Kombinationspolirschiedene Versicherungsbausteine anböten und 2n und so ihren Versicherungsschutz zusammenan Unternehmenskunden könne der angebotene Jürfnisse des jeweiligen Kunden angepasst werseite seien die unter den «übrigen Sachversicheyen grundsätzlich nicht austauschbar, da sie jez böten, also unterschiedliche Risiken abdeckten . In der Marktpraxis würden insbesondere obliga- 1 Elementarschadenversicherung für Privatpersoteren Versicherungen, etwa Hausrat- oder Gebäuabgeschlossen. Diese Kombinationsprodukte Reise- oder Wertsachenversicherungen ergänzt. > komme selten bis gar nicht vor, dass Kundinnen zelnen Risikos nachfragten, meist werde die Den Kombination mit der Deckung weiterer Risiken n nachgefragt. Die unter die «übrigen Sachversi- 1 deswegen nicht als einzelne Produkte zu versteusatzdeckung mit der Feuer- und Elementarscham abgeschlossen?"

ngen für die Erbringung der verschiedenen Versiersicherungen» zusammengefasst seien, weitgeysgesellschaften böten diese Versicherungen, insats-, Gebäude- und Wertsachenversicherung, mit itz an. Bei den Zusatzdeckungen (z. B. für hausich die angebotene Versicherungsdeckung unter- scheiden, wobei dieser Unterschied nach A sicherungsnehmers eine untergeordnete Re von einzelnen oder wenigen Versicherern a

238. Aufgrund der zuvor beschriebenen Uı schadenversicherung an die Feuerversich gen, Produkte zu «übrigen Sachversicheru mit weitgehend identischem Versicherungss nehmen die Auffassung, dass alle Versichei Sachversicherungen im vorgenannten Sinne seien. 2°

239. Ob dem tatsächlich so ist, braucht vor nitive Marktabgrenzung kann vorliegend offe haben auch dann zu keinen wettbewerbsre: tisch einzelne Zweige oder Subsegmente d und übrige Sachversicherungen als eigene :

240. Die beteiligten Unternehmen schätze Unternehmens im «traditionellen» Markt für gen im Geschäftsjahr 2023 auf etwas Uber : Zusammenschluss betroffenen Markt.

241. Eines der befragten Versicherungsun cherungen erwarte es durch den geplanten mulation eine Konsolidierung resp. Reduzie im Elementarschadenbereich). Es gehe dah Markt schwieriger zu platzieren sein werd: rungsunternehmen äusserten keine spezi für Feuer-, Elementar- und übrige Sachvers

242. Die beteiligten Unternehmen weisen z zer Markt für Feuer-, Elementarschaden- u nierten Unternehmen noch eine Vielzahl wei zwei nahe Wettbewerber mit Marktanteilen Schätzung wird das fusionierte Unternehn Schliesslich seien in den letzten drei Jahren rungsunternehmen in den Markt eingetreten

243. Eine vom Sekretariat bei den beteiligt schlüsselung der eigenen Marktanteilsschät ter Anhang 1 AVO, B9 Sonstige Sachschad:

202 Meldung (Fn 2), Rz 140.

203 Meldung (Fn 2), Rz 141.

204 Meldung (Fn 2), Rz 307.

205 Stellungnahme der Zürich Versicherungs-Ge:

206 Die Marktführerin sei mit einem Marktanteil v gesellschaft AG. Darauf folgten als zweit- und di einem Marktanteil von 14,5 % und die Allianz St anteil von 7,1 %.

207 Beazley Insurance Designated Activity Comp ited und die Simpego Versicherungen AG.

nsicht der Parteien für die Entscheidung des Verlie spiele. Einzelne Nischenprodukte würden nur ngeboten. 2°

nstande — gesetzliche Koppelung der Elementarerung, Marktusanzen, Kombinationsversicherunngen» werden von den verschiedenen Anbietern chutz angeboten - vertreten die beteiligten Unterrungsprodukte, die Feuer-, Elementar- und übrige > betreffen, einem einheitlichen Markt zuzuordnen

liegend nicht weiter erörtert zu werden. Eine defingelassen werden, da das Zusammenschlussvorchtlichen Bedenken führen würde, wenn hypothees «traditionellen» Markts für Feuer-, Elementarsachliche (Teil-)Märkte abgegrenzt würden.

n den kombinierten Marktanteil des fusionierten Feuer-, Elementar- und übrige Sachversicherun- 20 %.2%* Es handelt sich damit um einen von dem

ternehmen meint dazu, im Bereich der Sachversi- Zusammenschluss aufgrund von zu hoher Akkurung von (Sach-)Versicherungskapazitäten (v. a. er davon aus, dass gewisse exponierte Risiken im 2n.2°5 Alle anderen befragten grossen Versicheallen Bedenken, die den «traditionellen» Markt icherungen betroffen hätten.

utreffend weiter darauf hin, dass auf dem Schweind übrige Sachversicherungen neben dem fusioterer Wettbewerber tätig sind, darunter zumindest von über 10 % bzw. klar über 20 %.?% Nach ihrer ıen neu die Nummer 2 auf diesem Markt sein. drei neue, darunter zwei ausländische, Versiche- en Unternehmen eingeforderte, detailliertere Aufzung nach einzelnen Versicherungsarten, die unan fallen, zeigt, dass das fusionierte Unternehmen

sellschaft AG vom 11.8.2025, 2.

on 26,5 % die Schweizerische Mobiliar Versicherungsittgrösste Wettbewerber die AXA Versicherung AG mit isse Versicherungs-Gesellschaft AG mit einem Marktany, Berkshire Hathaway International Insurance Lim- bei allen darunter angebotenen Versicheru' «traditionellen» Markt für Feuer-, Elementar

244. Im Ergebnis liegt somit fern, dass der Marktabgrenzung auf bestimmte Segment oder verstärken würde, die den wirksamen Zusammenschluss betroffenen Marktes ist lich. Daran änderten, wie gezeigt, auch eng:

B.5.2.4 Zum behaupteten Markt für «Tec

245. Eines der befragten Versicherungsun Fragebogen des Sekretariats vor, «dass di Versicherungen (beispielsweise Maschinen\ deutlich über [...] % hat. Dies kann zu einer

246. Auf Rückfrage des Sekretariats präzi: dem Bereich technische Versicherungen ve meldet wird, konkret die Sparten Maschinen gen (das sogenannte Bestandesgeschäft), cherungen) sowie Haftpflicht (Bauherrenha Produkte zwischen den Gesellschaften nur ı (zumindest Grundbedingungen/AVB). Die E Versicherungssumme sowie die Pramienbe: schiedlich ausfallen. Gemäss der aktuellen gen werden in der Sparte Bestandesgeschä durch die Fusion erreicht. Details sind beim Statistik gut ersichtlich inklusive aller releva, sowie die Schadenquote des Gesamtmarl Marktes aufgrund der Fusion, denkbar sinc Folgejahren, deren Umrisse aber bis heute |

247. Basierend auf diesen Informationen he genommen und zusätzlich Kontakt zum SV formationen des Versicherungsunternehme: nen Statistik festgehalten, dass diese nicht d «Technische Versicherungen» abbilde, insb reich tätigen Versicherungsunternehmen zu

248. Aus diesem Grund kann bereits jetzt f anteil des fusionierten Unternehmens in dies ist als die dort ausgewiesenen [...] %.

249. Der SVV wies zusätzlich darauf hin, « am kombinierten Marktanteil des fusioniert liege dieser Anteil bei knapp unter [...] %.

250. Die beteiligten Unternehmen hatten a den Informationen des befragten Versichert

208 Meldung (Fn 2), Rz 310 und Beilage 15.

209 Stellungnahme der Schweizerischen Mobiliar

210 E-Mail der Schweizerischen Mobiliar Versich:

211 Stellungnahmen der beteiligten Unternehmer

ngen jeweils leicht unter ihrer Schätzung für den - und übrige Sachversicherungen bleibt.

vorliegende Zusammenschluss selbst bei engster e eine marktbeherrschende Stellung begründen Wettbewerb beseitigen könnte. Trotz eines vom der Zusammenschluss auch insoweit unbedenksre, hypothetische Marktabgrenzungen nichts.

hnische Versicherungen» gemass SVV

ternehmen trug in seiner Stellungnahme auf den > fusionierte Gesellschaft im Bereich Technische /ersicherung) einen gemeinsamen Marktanteil von marktdominierenden Stellung führen. »?°°

sierte das Unternehmen dazu Folgendes: «Unter rstehen wir, was in der SVV-Verbandsstatistik ge- , Maschinen-BU, Maschinenkasko und EDV Anla- Projektgeschäft (Montage- und Bauwesenversiftpflicht). Im Grundsatz unterscheiden sich diese wenig und lassen sich ohne weiteres substituieren inschätzung des Risikos und der zu gewährenden rechnung können individuell je Gesellschaft unter- Statistik SVV 2024 der technischen Versicherunft und Projektgeschäft zwischen [...] % Marktanteil ı SVV erhältlich. Die Marktanteile sind aus dieser nten Marktteilnehmer und deren Prämienvolumen tes. Zurzeit spüren wir keine Bewegungen des 1 Veränderungen in der Zeichnungspolitik in den noch nicht bekannt sind.»?"°

at das Sekretariat eigene weitere Recherchen vor- V aufgenommen. Der SVV hat die inhaltlichen In- 1s im Wesentlichen bestätigt, aber zu seiner eigeas vollständige Volumen der Versicherungssparte esondere deswegen, weil nicht alle in diesem Bedieser Statistik beitrügen.

estgehalten werden, dass der tatsächliche Markter Versicherungssparte nach Definition SVV tiefer

lass in ihrer Statistik der deutlich grössere Anteil an Unternehmens auf Helvetia entfiele — konkret

uf Aufforderung des Sekretariats Gelegenheit, zu ingsunternehmens Stellung zu nehmen: ?"'

Versicherungsgesellschaft AG vom 13.8.2025, 1. srungsgesellschaft AG vom 18.8.2025. ı vom 18.8.2025 und vom 25.8.2025.

251. Ohne zuvor auf die Auskünfte des SV\ ligten Unternehmen ebenfalls darauf aufmer Marktteilnehmer erfasse.?'? Zudem wiesen cherer uneinheitlich erfolge.?'? Die beteiligte gen in der Meldung nicht auf die SVV-Statis der FINMA abgestellt.?'*

252. Weiter führten die beteiligten Unterne mache, welche Daten für die SVV-Statistik r in der Schweiz oder auch die im Ausland e Die Versicherer interpretierten dies denn au rungen führe. So bspw., wenn Prämien aus t Schweiz geschrieben würden und alsdann d ausländischen Tochtergesellschaft zugeord SVV-Statistik.

253. Sowohl Helvetia als auch Baloise wür cherungen sowohl das direkte Schweizer Ge versicherungsgeschäft) melden. Die übriger den beteiligten Unternehmen primär das dit von Helvetia und Baloise sei daher von den

254. Vor diesem Hintergrund — und unter d treffen — kann festgehalten werden, dass ge ten Volumen (basierend auf den Bruttoprän faches ihres Schweizer Direktgeschäfts a bestätigt darüber hinaus die Aussage des S binierten Marktanteil des fusionierten Unter entfällt. Die Baloise trägt nur in geringem U Unternehmen bei.

255. Die beteiligten Unternehmen weisen ii gemäss SVV im Bereich Nichtlebensversich rer entfielen, die nicht Mitglieder des SVV s folglich nicht erfasst. Die beteiligten Unter SVV-Statistik und dem FINMA-Versichererenanteile von ungefähr 14 % bis 28 %.?" | Mittelwert von 20 % an fehlenden Prämien zugrunde gelegt würden. ?'7

256. Vor diesem Hintergrund schätzen die markt «Technische Versicherungen» gemä Schätzung ergibt sich daraus, dass sie bei il men herausrechnen und stattdessen nur dé mass SVV-Statistik berücksichtigen. Zusat:

212 Stellungnahme der beteiligten Unternehmen |

213 Stellungnahme der beteiligten Unternehmen |

214 Stellungnahme der beteiligten Unternehmen |

215 Stellungnahme der beteiligten Unternehmen

216 Stellungnahme der beteiligten Unternehmen

217 Stellungnahme der beteiligten Unternehmen

/ hingewiesen worden zu sein, machten die beteiksam, dass die SVV-Statistiken nur einen Teil der sie darauf hin, dass die Datenlieferung der Versin Unternehmen hätten deshalb für ihre Schätzuntik, sondern vor allem auf den Versicherer-Report

hmen aus, dass der SVV keine klaren Vorgaben elevant seien. Unklar sei insbesondere, ob nur die rwirtschafteten Prämien gemeldet werden sollen. ch sehr unterschiedlich, was zu massiven Verzerechnischen Versicherungssparten ausserhalb der ar dafür zeichnenden Schweizer Gesellschaft oder net werden. Letzteres erscheine dann nicht in der

den dem SVV im Bereich der Technischen Versischäft als auch das Auslandsgeschäft (inkl. Rück- | beitragenden Versicherer hingegen erfassen laut ekte Schweizer Geschäft. Das Auslandsgeschäft dem SVV gemeldeten Zahlen abzuziehen. ?"®

er Annahme, dass diese Angaben tatsächlich zumäss den von beteiligten Unternehmen vorgelegrien) das Auslandsgeschäft der Helvetia ein Vielusmacht. Der Vergleich der gelieferten Zahlen VV, wonach der deutlich grössere Anteil am komnehmens in ihrer Statistik tatsächlich auf Helvetia Imfang zur Marktanteilsaddition beim fusionierten

n diesem Zusammenhang weiter darauf hin, dass erung 28 % der Prämieneinnahmen auf Versicheeien. Deren Prämien werden in der SVV-Statistik 1ehmen ziehen weitere Vergleiche zwischen der Report und berechnen je daraus fehlende Prämi- Aus diesen Zahlen ziehen sie schliesslich einen anteilen, wenn alle Marktteilnehmer der Statistik

beteiligten Unternehmen ihren Anteil am Gesamtss der Definition des SVV auf [20-30] %. Diese wen Eingaben zur SVV-Statistik ihr Auslandsvoluis Volumens ihres Schweizer Direktgeschäfts gezlich erhöhen sie das sich aus der SVV-Statistik

vom 25.8.2025, 4. vom 25.8.2025, 2 f. vom 25.8.2025, 2. vom 25.8.2025, 2 f. vom 25.8.2025, 4. vom 25.8.2025, 5.

ergebende Gesamtvolumen an Bruttopräm rungen» um 20 %, weil nicht alle in der Scl cherungsunternehmen zur SVV-Statistik bei

257. Wie hoch der kumulierte Marktanteil Technischen Versicherungen tatsächlich is unter 50-60%. Weiter weisen die beteiligter der anderen befragten Versicherungsuntern ber in dieser Versicherungssparte — die «T nahme als problematisch eingestuft hat.?'°

258. Im Ergebnis liegt somit fern, dass de samtmarkt Technische Versicherungen alt schende Stellung begründen oder verstärke gen könnte. Der Zusammenschluss ist auch

B.5.3 Ergebnis

259. Mit dem vorliegenden Zusammensch Versicherungsunternehmen, die in den beic und je darin in fast allen Versicherungsspar trolle des Zusammenschlussvorhabens im

zeigt, dass der Zusammenschluss keine ert umfeld und den Wettbewerb in Einzelmärkte fusionierte Unternehmen in gewissen Versic zweigen bis zur Nummer 4 oder gar 2 aufst mer 2 des Schweizer Versicherungsgeschäf Abstand zur jeweiligen Marktführerin im Ver schiedenen befragten Marktteilnehmer und schluss keine Einschränkungen beim Prodt der Versicherungsnehmer oder bei der Innc marktes. Der Versicherungsmarkt, so die Be gesamt diversifiziert und fragmentiert, mit e denen Versicherungszweigen, -branchen ur starke Wettbewerber, die das fusionierte Ur zweigen und -branchen stark konkurrenzier: hen sogar davon aus, dass der Zusammens den Zusammenschluss ein neuer starker W Marktführern in den Versicherungszweigen den Wettbewerbsdruck auf alle etablierten ı

260. Die vorläufige Prüfung ergibt aus die sammenschluss eine marktbeherrschende \ raussetzungen für eine Prüfung des Zusan gegeben.

218 Stellungnahme der beteiligten Unternehmen 21% Stellungnahme der beteiligten Unternehmen

ien für den Gesamtmarkt «Technische Versicheweiz in dieser Versicherungsparte tätigen Versitragen. ?'®

der beteiligten Unternehmen in der Schweiz bei t, kann offenbleiben — er liegt jedenfalls deutlich 1 Unternehmen zutreffend darauf hin, dass keines ehmen - darunter etablierte und nahe Wettbewerechnischen Versicherungen» in seiner Stellungr vorliegende Zusammenschluss, würde ein Gejgegrenzt, auf diesem Markt eine marktbeherr- 'n würde, die den wirksamen Wettbewerb beseitiaus einer solchen Betrachtung unbedenklich.

ussvorhaben fusionieren zwei grosse Schweizer len Versicherungszweigen Leben und Nichtleben ten tätig sind. Die vorstehend durchgeführte Kon- Rahmen der vorläufigen Prüfung hat aber aufge- \eblichen negativen Auswirkungen auf das Marktn und im Gesamtmarkt erwarten lässt, obwohl das herungssparten der obigen beiden Versicherungseigt und Uber das Ganze gesehen als neue Numts bezeichnet werden kann, dies aber mit grossem sicherungszweig Leben oder Nichtleben. Die ver- Branchenverbände sehen durch den Zusammen- ıktangebot, bei der Wahlmöglichkeit und -freiheit vationskraft des schweizerischen Versicherungsfragten, bleibt trotz des Zusammenschlusses insiner Vielzahl etablierter Anbieter in den verschieid -sparten. Darunter befinden sich verschiedene ternehmen in den verschiedenen Versicherungs- »n werden. Einzelne befragte Marktteilnehmer gechluss den Wettbewerb beleben könnte, da durch ettbewerber entsteht, der näher zu den jeweiligen

Leben und Nichtleben aufschliesst. Dies erhöht ind führenden Versicherungsunternehmen.

sen Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zu- Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voimenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht

vom 25.8.2025, 5. vom 25.8.2025, 5.

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Ordinanza sulla sorveglianza delle imprese di assicurazione private, Art. 171 e Art. 172 — letto nella versione del 1 settembre 2024; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2026 e 26 febbraio 2026.