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Decisione

2024.BKD.2092

Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2024. Genehmigung

26 giugno 2024Tedesco1 min

Source be.ch

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 673/2024 Datum RR-Sitzung: 26. Juni 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.2092 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2024. Genehmigung

Erwägungen

1. Gegenstand

Jeweils im Juni, nach Vorliegen der Jahresrechnung von Swisslos, entscheidet der Regierungs- rat über die Speisung des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds. Die Einlage aus Staats- mitteln in den Kulturförderungsfonds wird an derselben Sitzung des Regierungsrates traktan- diert wie die Einlage aus dem Lotteriefonds. Zur Finanzierung der Betriebsbeiträge an Kulturin- stitutionen und -organisationen, für die kein Rechtsanspruch gemäss kantonaler Kulturförde- rungsgesetzgebung besteht, sowie zur Finanzierung der Auszeichnungen, der Personenförde- rung und weiterer Massnahmen der Kulturförderung ist eine Einlage in den Kulturförderungs- fonds aus Staatsmitteln erforderlich.

2. Rechtsgrundlage

‒ Art. 33 und Art. 34 Abs. 2 Bst. b, Abs. 3 und Abs. 4 des Kantonalen Kulturförderungsgeset- zes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11)

3. Beschluss

Für die Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln wird eine Summe von CHF 2'700'000 beschlossen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Sicherheitsdirektion