2024.BKD.2092
Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2024. Genehmigung
26. Juni 2024Deutsch1 min
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 673/2024 Datum RR-Sitzung: 26. Juni 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.2092 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2024. Genehmigung
1. Gegenstand
Jeweils im Juni, nach Vorliegen der Jahresrechnung von Swisslos, entscheidet der Regierungs- rat über die Speisung des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds. Die Einlage aus Staats- mitteln in den Kulturförderungsfonds wird an derselben Sitzung des Regierungsrates traktan- diert wie die Einlage aus dem Lotteriefonds. Zur Finanzierung der Betriebsbeiträge an Kulturin- stitutionen und -organisationen, für die kein Rechtsanspruch gemäss kantonaler Kulturförde- rungsgesetzgebung besteht, sowie zur Finanzierung der Auszeichnungen, der Personenförde- rung und weiterer Massnahmen der Kulturförderung ist eine Einlage in den Kulturförderungs- fonds aus Staatsmitteln erforderlich.
2. Rechtsgrundlage
‒ Art. 33 und Art. 34 Abs. 2 Bst. b, Abs. 3 und Abs. 4 des Kantonalen Kulturförderungsgeset- zes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11)
3. Beschluss
Für die Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln wird eine Summe von CHF 2'700'000 beschlossen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Sicherheitsdirektion