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Decisione

RRB Nr. 1023/2013

Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2014/15 Bachelor und 2017/18 Master, Festlegung

18 settembre 2013Tedesco3 min

Source zh.ch

Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2014/15 Bachelor und 2017/18 Master, Festlegung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. September 2013

1023. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,

Erwägungen

Studienjahre 2014/15 (Bachelor) und 2017/18 (Master) Mit Beschluss Nr. 1719/2010 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 1. Dezember 2010 (Zulassungsbeschränkungs- verordnung, LS 415.432) erlassen. Der Neuerlass erfolgte unter anderem aufgrund der Umstellung des Medizinstudiums auf das Bolognamodell mit seinen gestuften Studiengängen. Die Regelungen betreffend Zu- ständigkeit und Verfahren zur Festlegung der Studienplätze blieben im Wesentlichen unverändert. Gemäss § 3 der Zulassungsbeschränkungsverordnung legt der Regie- rungsrat jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudien- gänge sowie für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudien- gänge des betreffenden Studiengangs (Kohorte) unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten fest. Da der Schweizerischen Universitätskonferenz aus planerischen Grün- den die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2014/15 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt fest- zulegen. Über allfällige Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2014 auf der Grund- lage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitäts- gesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 3 Zulassungs- beschränkungsverordnung). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 909/2012 die Anzahl der Studienplätze in der Humanmedizin um 60 auf 300 Plätze erhöht. Ins- gesamt hat er die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr 2013/14 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 350 (Hu- manmedizin: 300 Plätze einschliesslich 20 Plätze für Chiropraktik; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 80 Studienplätze festgelegt; für das erste Studienjahr der anschliessen- den Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedizin auf 300, für die Zahnme- dizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 60 Plätze festgelegt (RRB Nr. 909/2012). Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjäh- rig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe.

Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 26. August 2013 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizi- nischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät ausgesprochen. Da sich Rah- menbedingungen seit der letzten Festlegung der Studienplätze nicht verändert haben, ist für beide Studienstufen an diesen Aufnahmekapa- zitäten festzuhalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Bachelorstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2014/15 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 300 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veteri- närmedizin: 80 Plätze.

II. Für die anschliessenden Masterstudiengänge der Medizinischen Fa- kultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2017/18 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (einschliess- lich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 300 Plätze; Zahnmedizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 60 Plätze. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an den Universitätsrat und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi