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Entscheid

RRB Nr. 1023/2013

Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2014/15 Bachelor und 2017/18 Master, Festlegung

18. September 2013Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. September 2013

1023. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,

Erwägungen

Studienjahre 2014/15 (Bachelor) und 2017/18 (Master) Mit Beschluss Nr. 1719/2010 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 1. Dezember 2010 (Zulassungsbeschränkungs- verordnung, LS 415.432) erlassen. Der Neuerlass erfolgte unter anderem aufgrund der Umstellung des Medizinstudiums auf das Bolognamodell mit seinen gestuften Studiengängen. Die Regelungen betreffend Zu- ständigkeit und Verfahren zur Festlegung der Studienplätze blieben im Wesentlichen unverändert. Gemäss § 3 der Zulassungsbeschränkungsverordnung legt der Regie- rungsrat jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudien- gänge sowie für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudien- gänge des betreffenden Studiengangs (Kohorte) unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten fest. Da der Schweizerischen Universitätskonferenz aus planerischen Grün- den die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2014/15 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt fest- zulegen. Über allfällige Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2014 auf der Grund- lage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitäts- gesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 3 Zulassungs- beschränkungsverordnung). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 909/2012 die Anzahl der Studienplätze in der Humanmedizin um 60 auf 300 Plätze erhöht. Ins- gesamt hat er die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr 2013/14 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 350 (Hu- manmedizin: 300 Plätze einschliesslich 20 Plätze für Chiropraktik; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 80 Studienplätze festgelegt; für das erste Studienjahr der anschliessen- den Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedizin auf 300, für die Zahnme- dizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 60 Plätze festgelegt (RRB Nr. 909/2012). Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjäh- rig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe.

Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 26. August 2013 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizi- nischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät ausgesprochen. Da sich Rah- menbedingungen seit der letzten Festlegung der Studienplätze nicht verändert haben, ist für beide Studienstufen an diesen Aufnahmekapa- zitäten festzuhalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Bachelorstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2014/15 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 300 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veteri- närmedizin: 80 Plätze.

II. Für die anschliessenden Masterstudiengänge der Medizinischen Fa- kultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2017/18 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (einschliess- lich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 300 Plätze; Zahnmedizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 60 Plätze. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an den Universitätsrat und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi