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Decisione

RRB Nr. 863/2010

Artenschutz-Kontrollverordnung, Änderung, Anhörung, Schreiben an das EVD

8 giugno 2010Tedesco1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2010

863. Verordnung des EVD über Kontrollen im Rahmen

Erwägungen

des Artenschutz-Übereinkommens, Änderung (Anhörung) Mit Schreiben vom 12. Mai 2010 unterbreitete das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) einen Vorentwurf zur Änderung der Artenschutz-Kontrollverordnung (SR 453.1). Gemäss dem neuen Art. 4a (mit Anhang 2) soll die Einfuhr von Tieren, Pflanzen und Er- zeugnissen vorübergehend verboten werden, deren Handel die Ver- tragsstaatenkonferenz des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES, SR 0.453) einzustellen empfiehlt. Die Empfeh- lungen der Konferenz werden ausgesprochen gegenüber Ländern, die das Übereinkommen nachgewiesenermassen verletzen. Das Einfuhr- verbot ist zu begrüssen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (Zustelladresse: Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzburgstrasse 15, 3003 Bern): Mit Schreiben vom 12. Mai 2010 haben Sie uns eingeladen, zur Ände- rung der Artenschutz-Kontrollverordnung Stellung zu nehmen. Wir begrüssen die vorgesehene Änderung und haben im Einzelnen keine Bemerkungen.

II. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi