RRB Nr. 863/2010
Artenschutz-Kontrollverordnung, Änderung, Anhörung, Schreiben an das EVD
8. Juni 2010Deutsch1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2010
863. Verordnung des EVD über Kontrollen im Rahmen
Erwägungen
des Artenschutz-Übereinkommens, Änderung (Anhörung) Mit Schreiben vom 12. Mai 2010 unterbreitete das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) einen Vorentwurf zur Änderung der Artenschutz-Kontrollverordnung (SR 453.1). Gemäss dem neuen Art. 4a (mit Anhang 2) soll die Einfuhr von Tieren, Pflanzen und Er- zeugnissen vorübergehend verboten werden, deren Handel die Ver- tragsstaatenkonferenz des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES, SR 0.453) einzustellen empfiehlt. Die Empfeh- lungen der Konferenz werden ausgesprochen gegenüber Ländern, die das Übereinkommen nachgewiesenermassen verletzen. Das Einfuhr- verbot ist zu begrüssen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (Zustelladresse: Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzburgstrasse 15, 3003 Bern): Mit Schreiben vom 12. Mai 2010 haben Sie uns eingeladen, zur Ände- rung der Artenschutz-Kontrollverordnung Stellung zu nehmen. Wir begrüssen die vorgesehene Änderung und haben im Einzelnen keine Bemerkungen.
II. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi