Deutsch
Kein Rentenanspruch über die Befristung hinaus, da uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit. Abstellen auf Abklärungen der Unfallversicherung, da keine zusätzlichen unfallfremden Beschwerden. Kein Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen (insb. Umschulung und Arbeitsvermittlung).