DECOPRO GmbH

Società a garanzia limitata · Wuppenau

Registro di commercio

CH-ID
CH44040160563
Forma giuridica
Società a garanzia limitata
Indirizzo
Bachweg 4, 9514 Wuppenau, 9514 Wuppenau
Cantone
Turgovia
Capitale
CHF 51'000
Stato
Attivo

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt das Führen einer Agentur für: - das Vermitteln von und den Handel mit Produkten aller Art zwischen Herstellern und Weiterverarbeitern zur Herstellung dekorativer Produkte; - die Repräsentation von Herstellerfirmen; Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmen aller Art zu beteiligen, Liegenschaften zu erwerben, zu verwalten, zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.

Estratto ufficiale del registro di commercio · Iscrizione su Zefix

Fonte: registro di commercio svizzero (Zefix, FUSC) e ufficio cantonale del registro di commercio. · verificato il 26 set 2026

Pubblicazioni FUSC

1 pubblicazione

  1. 25 apr 2022Modifica · Turgovia

    Mutation DECOPRO GmbH, Frauenfeld, neu Wuppenau

    DECOPRO GmbH, in Frauenfeld, CHE-110.037.212, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 91 vom 13.05.2009, S.19, Publ. 5016782). Statutenänderung: 22.03.2022. Sitz neu: Wuppenau. Domizil neu: Bachweg 4, 9514 Wuppenau. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt das Führen einer Agentur für: - das Vermitteln von und den Handel mit Produkten aller Art zwischen Herstellern und Weiterverarbeitern zur Herstellung dekorativer Produkte; - die Repräsentation von Herstellerfirmen; Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmen aller Art zu beteiligen, Liegenschaften zu erwerben, zu verwalten, zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen durch eingeschriebenen Brief, sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Art der Mitteilung vorschreibt.