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Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Überschusses aus der Strassenrechnung

741.013 · Appenzell Innerrhoden Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/it/docs/ch-ai/gs/741-013/de/standeskommissionsbeschluss-uber-die-verwendung-des-uberschusses-aus-der-strassenrechnung

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Appenzello Interno
  3. Legislazione Appenzello Interno
Fonte

741.013

Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Überschusses aus der Strassenrechnung

vom 17.12.2019 (Stand 01.01.2020)

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 30 Abs. 5 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,

beschliesst:

Art. 1 Zweck

Dieser Beschluss regelt die Verwendung von Mitteln aus der Strassenrechnung zur Finanzierung der kantonalen Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr.

Art. 2 Ausmass

Soweit die Erfolgsrechnung der Strassenrechnung auf der ersten Stufe einen Überschuss aufweist, dürfen Mittel aus der Strassenverkehrssteuer zur Finanzierung der kantonalen Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr verwendet werden.

Art. 3 Festlegung

Die Standeskommission bestimmt jährlich den Anteil, der zur Finanzierung der kantonalen Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr verwendet wird.

Art. 4 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

cGS 2019-53