439.182.8
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
vom 30.03.2011 (Stand 01.08.2011)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung,auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.182.8-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 18. Juni 2009 zur Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge bei.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt.
Art. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 24 zu kündigen.
Art. 4
Die zuständige Stelle der Erziehungsdirektion wird ermächtigt, den Kanton in der Konferenz der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 20 zu vertreten. Beschlüsse gemäss Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a müssen vorgängig dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet werden, wenn sie die Höchstansätze des Kantons übersteigen.
Art. 5
Dieser Beschluss tritt am 1. August 2011 in Kraft.
Art. 6
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
Bern, 30. März 2011
Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Fischer Der Staatsschreiber: Nuspliger
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