2024.BKD.5122
Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG). Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung VVBF
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RRB Nr.: 1192/2024 27. November 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG). Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, uns zu der vorgesehenen Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) zu äussern. Der Kanton Bern unterstützt die Bestrebung, den Fachhochschulen dauerhaft die Möglichkeit einzuräumen, das Studienmodel! praxisintegrierter Bachelorstudiengänge (PiBS) im MINT-Bereich anzubieten. Er ist auch mit dem Ansinnen einverstanden, dieses Modell weiterhin ausschliesslich auf den MINT-Bereich zu begrenzen. In diesem Sinne stimmt der Kanton Bern der vorgeschlagenen Anpassung des HFKG zu.
Zu klären bleibt allerdings im Hinblick auf den künftigen Vollzug, wie der allgemein gehaltene Begriff «MINT-Bereich» in Anbetracht der im HFKG vorgesehenen Begriffe «Fachbereich» bzw. «Fachbereichsgruppe» genau auszulegen ist. Das breite Dach des «MINT-Bereichs» erfordert im Rahmen der Verstetigung des Vollzugs auf Verordnungsebene eine präzise Eingrenzung des Feldes der PiBS-zugelassenen Studiengänge, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.
Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik (Fachrichtung) etwa sind diesbezüglich noch Schärfungen angezeigt, führen doch nicht alle Fachhochschulen ihre diesbezüglichen Studiengänge im Fachbereich «Wirtschaft und Dienstleistungen», sondern mit Beispiel der HES-SO unter dem «MINT-Dach». Ähnliches lässt sich für die breite Fachbereichsgruppe «Land- und Forstwirtschaft, Chemie und Life Sciences» festhalten. Dabei sollte die Dynamik von neuen Studiengängen nicht unterschätzt werden. So war bereits unter der Verordnung des VVBF über den Zugang zu Fachhochschulstudiengängen mit integrierter Praxis der Fachbereich «Life Sciences» mit drei Studiengängen (Life Science Technologies, Life Technologies und Molecular Life Sciences) vertreten, nicht jedoch die Studiengänge Lebensmitteltechnologie oder Life Sciences Engineering, wobei auch letzterer bereits als PiBS angeboten wird.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 21.11.2024 I Version: 21 Dok.-Nr.: 296554 I Geschäftsnummer: 2024.BKD.5122 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob das im erläuternden Bericht zur gegenständlichen Vorlage beschriebene Vorgehen, nämlich die «Zulassungsverordnung anpassen und dabei inhaltlich die entsprechenden Regelungen der bis Ende 2025 geltenden WBF-Verordnung über den Zugang zu Fachhochschulstudiengängen mit integrierter Praxis übernehmen» zielführend ist. Die aktuelle Zulassungsverordnung FH regelt die Zulassung ausschliesslich auf Stufe «Fachbereich». Sie enthält jedoch keine Liste mit Studiengängen, die wahrscheinlich regelmässig angepasst bzw. aktualisiert werden müsste. Entsprechend wäre in der Zulassungsverordnung FH ggf. eine «inhaltliche Regelung» auf Stufe Fachbereich stringenter und nachhaltiger umzusetzen (i.e. in welchen Fachbereichen FIBS von den FH angeboten werden dürfen) als auf Stufe Studiengang.
Der Regierungsrat bedankt sich für die Berücksichtigung seiner Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
- Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — Bildungs- und Kulturdirektion — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 21.11.2024 I Version: 131 Dok.-Nr.: 1621965 I Geschäftsnummer: 2024.BKD.5122 2/2