2024.BKD.5759
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB), Volksschule und schulergänzende Angebote (PG 4481000001). Nachkredit 2024
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 161/2025 Datum RR-Sitzung: 26. Februar 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.5759 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB), Volksschule und schulergänzende Angebote (PG 4481000001); Nachkredit 2024
Erwägungen
1. Gegenstand
Nachkredit 2024 von CHF 84'000’0000.00 in der Produktgruppe 4481000001 Volksschule und schulergänzende Angebote. Dieser Beschluss ersetzt den Regierungsratsbeschluss 92/2025 vom 12.2.2025.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 9 ff. des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 24 f. des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1) ‒ Art. 5, 17 und 21a ff. des Volksschulgesetzes vom 19.03.1992 (VSG; BSG 432.210)
3. Kreditsumme und Produktgruppe
3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
Produktgruppe Nr. 4481000001, Volksschule und schulergänzende Angebote Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 1'238'618'248.37
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2024 1'322'487'836.48
Nachkredit 2024 -83'869'588.11
Aufgrund der Erkenntnisse aus den Korrekturen der Konzernvariante 2 wird eine Reserve von rund CHF 0.1 Mio. eingerechnet und ein Nachkredit von CHF 84 Mio. beantragt.
3.2 Produktgruppen, in denen die Kompensation vorgesehen ist
Produktgruppe Nr. 4480100001, Führungsunterstützung und rechtliche Dienst- Beträge in CHF leistungen
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 19'031'023.00
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 17’071'898.00
Bereits erfolgte Kompensationen
Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit 1'959’125.00
Kompensation gemäss aktuellem Antrag 1'500'000.00
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) nach erfolgter Kompensation 18'571'898.00
Produktgruppe Nr. 4487000001, Kultur Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 71’778’682.67
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 70’094’778.47
Bereits erfolgte Kompensationen
Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit 1’683’904.20
Kompensation gemäss aktuellem Antrag 1'600'000.00
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) nach erfolgter Kompensation 71'694'778.47
Produktgruppe Nr. 4489000001, Zentrale Dienstleistungen Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 48’499’508.36
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 44'817'841.95
Bereits erfolgte Kompensationen
Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit 3'681'666.41
Kompensation gemäss aktuellem Antrag 3'681'666.41
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) nach erfolgter Kompensation 48'499’508.36
Produktgruppe Nr. 4482900001, Hochschulbildung Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 640'477’287.34
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 640'328'468.71
Bereits erfolgte Kompensationen
Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit 148’000
Kompensation gemäss aktuellem Antrag 148’000
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) nach erfolgter Kompensation 640'476’468.71
4. Auswirkungen auf die Leistungen
Die Kompensation in den Produktgruppen hat keine Auswirkungen auf das Erreichen der Leistungsziele.
5. Begründung
Das Gesamtergebnis der Produktgruppe PG 4481000001, Volksschule und schulergänzende Angebote, fällt im Vergleich zum Budget um rund CHF 83.9 Mio. schlechter aus, was einer prozentualen Abweichung von rund 6.8% entspricht.
In CHF Budget Rechnung Abweichung
Betrieblicher Aufwand 1'836'332'306.48 1'987'280'783.87 -150'948'477.39
30 Personalaufwand 1'508'304'672.59 1'546'769'706.83 -38'465'034.24
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 7'042'177.75 13'092'788.74 -6'050'610.99
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 16'837.10 80'397.92 -63'560.82
36 Transferaufwand 307'439'753.04 411'057'142.68 -103'617'389.64
39 Interne Verrechnungen 13'528'866.00 16'280'747.70 -2'751'881.70
Betieblicher Ertrag -597'709'458.12 -664'761'765.64 67'052'307.52
40 Fiskalertrag 0.00 0.00 0.00
41 Regalien und Konzessionen 0.00 0.00 0.00
42 Entgelte -769'026.01 -1'245'005.68 475'979.67
43 Verschiedene Erträge 0.00 -1.71 1.71
45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung 0.00 0.00 0.00
46 Transferertrag -594'298'432.11 -661'135'529.20 66'837'097.09
47 Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00
49 Interne Verrechnungen -2'642'000.00 -2'381'229.05 -260'770.95
Ergebnis aus Betrieblicher Tätigkeit 1'238'622'848.36 1'322'519'018.23 -83'896'169.87
34 Finanzaufwand 21'400.00 346.60 21'053.40
44 Finanzertrag -25'999.99 -31'528.35 -5'528.36
Ergebnis aus Finanzierung -4'599.99 -31'181.75 -26'581.76
Operatives Ergebnis 1'238'618'248.37 1'322'487'836.48 -83'869'588.11
38 Ausserordentlicher Aufwand 0.00 0.00 0.00
48 Ausserordentlicher Ertrag 0.00 0.00 0.00
Ausserordentliches Ergebnis 0.00 0.00 0.00
Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (Globalbudget) 1'238'618'248.37 1'322'487'836.48 -83'869'588.11
Kommentierung:
Sachgruppe 30 (Personalaufwand, CHF 38 Mio.)
Im Rahmen des letzten Budgetprozesses wurde festgestellt, dass mit der Einführung von SAP die Lehrpersonenanstellungen für das 1. gymnasiale Unterrichtsjahr fälschlicherweise beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) anstatt beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) budgetiert wurden. Somit wurden die finanziellen Mittel für diese Lehrpersonengehälter beim MBA budgetiert, die Belastung erfolgte jedoch beim AKVB. Die beim MBA budgetieren Mittel in der Höhe von rund CHF 21 Mio. (1.7% Abweichung) können nicht zur Kompensation herangezogen werden, da sowohl bei den Berufsfachschulen als auch bei den Mittelschulen Mehraufwand aufgrund der demografisch bedingten Klassenentwicklungen angefallen sind und die Bundesbeiträge für die Berufsbildung weniger hoch ausgefallen sind. Das MBA beantragt einen Nachkredit in der Produktgruppe 4481348210 Mittelschulen und Berufsbildung in der Höhe von CHF 19 Mio.
Bei den Gehältern der Lehrpersonen sind im Bereich der einfachen sonderpädagogischen Massnahmen (CHF 18 Mio.) sowie im Bereich des integrativ umgesetzten besonderen Volksschulangebots (CHF 17 Mio.) Mehrlektionen angefallen. Diese Mehrlektionen beruhen auf dem Recht jedes Kindes auf angemessene bedarfsgerechte Bildung. Diese Entwicklung hängt zusammen mit der Zunahme der Gesamtzahl an Schülerinnen und Schüler, den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, der gesellschaftlichen Entwicklung und insbesondere des Fachkräftemangels, der sich auf die Tragfähigkeit der Volksschule auswirkt, wie es auch in anderen Kantonen zu beobachten ist. Der Mangel an adäquat ausgebildetem Lehrpersonal machte es notwendig, zusätzliche (Unterstützungs-)Lektionen zu sprechen.
Die im Rahmen des Planungsprozesses 2023 (Budget 2024) erfolgte planerische Kürzung der finanziellen Mittel für die demografische Entwicklung Volksschule (CHF 9 Mio.) führte zudem dazu, dass die Mehrkosten teilweise nicht aufgefangen werden konnten.
Beim Verwaltungspersonal fielen aufgrund der grossen Arbeitsbelastung insbesondere im Bereich der Erziehungsberatung Mehrkosten an (rund CHF 3 Mio.). Es mussten zusätzlich befristete Stellen im Zusammenhang mit der hohen Anzahl von Abklärungen im Rahmen des standardisierten Abklärungsverfahren geschaffen werden. Seit August 2019 haben die Anmeldungen um knapp 40% zugenommen und blieben auch nach der Covid-19-Pandemie auf diesem Niveau stabil. Im Februar 2022 wurden seitens BKD als Sofortmassnahme rund 8 befristete Stellen bewilligt (befristet bis Ende Januar 2027). Trotzdem entspannte sich die Arbeitsbelastung nicht spürbar (aufgrund sich überlagernder Krisen wie der Covid-19-Pandemie, dem Ukraine- Krieg oder dem Fachkräftemangel). Per August 2023 wurden deshalb seitens BKD weitere 14 auf fünf Jahre befristete Stellen bewilligt, damit die Erziehungsberatung ihren Auftrag weiterhin erfüllen konnte.
Auf der anderen Seite führte die Nichtausschöpfung der Budgetmittel im Zusammenhang mit der Integration von Kindern aus der Ukraine zu einer Entlastung (rund CHF 21 Mio.).
Sachgruppe 31 (Sach- und übriger Betriebsaufwand; CHF 6 Mio.)
Im Planungsprozess im Jahre 2015 fand im AKVB eine budgettechnische Kürzung im Umfang von CHF 2 Mio. statt (für die Planjahre 2016 ff). In der Folge verzeichnete das AKVB wiederholt Budgetüberschreitungen in der Sachgruppe 31. Daneben kam es zu Forderungsverlusten in der Höhe von CHF 1.4 Mio. im Zusammenhang mit einem Härtefallgesuch im besonderen Volksschulbereich (Wertberichtigung Trägerschaft Blindenschule). Zudem führte die laufende Entwicklung der Digitalisierung, für welche in den vorhergehenden Jahren keine zusätzlichen finanziellen Mittel eingestellt werden konnten, zu höheren Ausgaben (rund CHF 1 Mio.) und es fielen Mehrausgaben für Dienstleistungen Dritter an (in der Höhe von rund CHF 1 Mio.).
Sachgruppe 36 (Transferaufwand; CHF 104 Mio.)
Die Überschreitung beim Transferaufwand ist hauptsächlich begründet durch die Mehrkosten im Bereich des besonderen Volksschulangebots. Mit REVOS 2020 erhielt der Kanton den Auftrag, genügend bedarfsgerechte Schulplätze und Ressourcen für das besondere Volksschulangebot zur Verfügung zu stellen. Damit der ausgewiesene Bedarf der Schülerinnen und Schüler nach dem separativen Volksschulangebot bzw. dem integrativen Volksschulangebot gedeckt werden kann, mussten in den letzten Jahren zusätzliche Ressourcen gesprochen werden (separative Klasseneröffnungen und integrativ zusätzliche Lektionen). Die kurzfristig beschränkten Raum- und Personalressourcen auch im besonderen Volksschulangebot haben dazu geführt, dass mittelfristig zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots zusätzliche Schulplätze in Wachstumsregionen oder eher unterdotierten Gebieten geplant sind. Die Angebotsplanung im besonderen Volksschulangebot zeigte sich als sehr komplex. Ein Anstieg des Bedarfs an Schulplätzen im besonderen Volksschulangebot ist auch in anderen Kantonen zu beobachten (z.B. AG, SO, BL, BS, LU oder ZH). Verschiedene multifaktorielle Entwicklungen trugen dazu bei. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, weltweite Krisen (Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf aus Krisen- und Kriegsgebieten), gesellschaftliche Entwicklungen und sich verändernde Werte und Voraussetzungen haben zu einer höheren Belastung des Gesamtschulsystems geführt, insbesondere der Fachkräftemangel und die Auswirkungen der erhöhten psychischen Verletzlichkeit der Jugendlichen sind dabei zu beachten. Daneben fielen im besonderen Volksschulangebot mehr Betreuungsstunden bei den Tagesschulen im Zusammenhang mit erhöhter Nachfrage von Seiten der Eltern und höheren Schülerinnen- und Schülerzahlen an.
In den letzten drei Jahren (seit 2022) wurden rund 150 zusätzliche Klassen im besonderen Volksschulangebot eröffnet (Mehrkosten von rund CHF 80 Mio.). In das Budget resp. in die Finanzplanung wurden in derselben Zeitperiode (aufgrund der restriktiven Budgetvorgaben seit 2022) jedoch nur CHF 11 Mio. für Klasseneröffnungen im besonderen Volksschulbereich aufgenommen. Daneben wurden im Bereich der besonderen Volksschulen in der Übergangszeit für die Jahre 2022 bis 2024 zusätzliche Beiträge an Betriebskostenpauschalen für den Unterricht und die Infrastruktur in der Höhe von rund CHF 20 Mio. geleistet, damit sie den gesetzlichen Bildungsauftrag erfüllen konnten. In den letzten beiden Jahren konnte die Kostenzunahme bei den besonderen Volksschulen jeweils mit den nicht ausgeschöpften Budgetmitteln im Zusammenhang mit der Integration von Kindern aus der Ukraine kompensiert werden (im Jahr 2023 wurden finanzielle Mittel im Umfang von rund CHF 50 Mio. nicht ausgeschöpft).
Weiter fielen bei den Beiträgen an Privatschulen CHF 2 Mio. Mehrkosten an (Erhöhung des Schülerinnen-/Schülerbeitrags von CHF 2000 auf 3000) und im Tagesschulbereich der Regelschulen rund CHF 1 Mio.
Die BKD konnte mit den zusätzlich eröffneten Klassen im besonderen Volksschulangebot die bedarfsgerechte Beschulung sicherstellen und das Recht auf eine angemessene Bildung gewährleisten. Mit der Erarbeitung der Strategie zur Angebotsplanung wurden Massnahmen zur Stabilisierung eingeleitet. Mit der Orientierung an der schweizerischen Durchschnittsquote bezüglich des Anteils von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen gehen wir davon aus, dass der Nachholbedarf weitgehend abgeschlossen ist.
Im Rahmen der Prüfungshandlungen der Finanzkontrolle im Februar 2025 zur Jahresrechnung 2024 wurde festgestellt, dass die Betriebsreserven Fonds (Konto 107200100) per 31.12.2024 im vollen Umfang von CHF 11.3 Mio. nicht bilanzierungsfähig sind. Diese erfolgswirksame Korrektur führt dazu, dass zusätzliche Aufwendungen von CHF 11.3 Mio. anfallen.
Sachgruppe 39 (Interne Verrechnungen; CHF 3 Mio.)
Der Mehraufwand bei der internen Verrechnung von rund CHF 3 Mio. ergibt sich durch höhere Kosten bei den kantonalen besonderen Volksschulen und ist gleich begründet wie beim Transferaufwand (siehe oben).
Sachgruppe 42 (Entgelte; CHF 0.5 Mio.)
Die Mehrerträge ergeben sich aus den Bundesbeiträgen im Zusammenhang mit den regionalen Bundesasylzentren.
Sachgruppe 46 (Transferertrag; CHF 67 Mio.)
Die Mehrerträge beim Transferertrag resultieren zum einen aus den höheren Rückerstattungen aus dem Lastenausgleich Soziales (CHF 62 Mio.). Beim Lastenausgleich Lehrergehälter resultieren aufgrund der Mehraufwendungen rund CHF 5 Mio.
Sachgruppe 49 (Interne Verrechnungen; CHF 0.3 Mio.)
Die Mindererträge bei der internen Verrechnung begründen sich durch Mindereinnahmen beim Pädagogischen Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee (HSM).
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Finanzdirektion ‒ Finanzkommission