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M 212-2024 Stampfli (Wabern, SP) Breitensport aktiver fördern. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.287 · Regierungsrat des Kantons Bern

Del 12 feb 2025

https://lexipedia.io/it/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-287/de/m-212-2024-stampfli-wabern-sp-breitensport-aktiver-fordern-antwort-des-regierungsrates

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Berna
  3. Consiglio esecutivo del Cantone di Berna
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2024.RRGR.287

M 212-2024 Stampfli (Wabern, SP) Breitensport aktiver fördern. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 212-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.287

Eingereicht am: 10.09.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Stampfli (Wabern, SP) (Sprecher/in) Schild (Bern, GLP) Dubler (Bern, GRÜNE) Augstburger (Gerzensee, SVP) Kohli (Wabern, Die Mitte) Ali-Oesch (Thun, SP) Günthör (Erlach, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 108/2025 vom 12. Februar 2025 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Breitensport aktiver fördern

Der Regierungsrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit bestehende und neue Angebote des Sportfonds aktiv bei den Sportvereinen beworben werden.

Begründung:

Der Kanton Bern hat sich zum Ziel gesetzt, Sport- und Bewegungsaktivitäten zu fördern. Der Breitensport trägt nicht nur viel zur körperlichen Leistungsfähigkeit und zur Gesundheit der Bevölkerung bei, sondern stärkt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Tragende Säulen des Breitensports sind die Sportvereine. Über den Sportfonds hat der Kanton Bern die Möglichkeit, Vereine direkt zu unterstützen und so den Breitensport zu fördern. Gespiesen wird der Sportfonds mit Mitteln aus dem Geldspielbereich, und seine Verwendung wird deshalb über das Geldspielgesetz geregelt. Vereine können beim Sportfonds ein Unterstützungsgesuch stellen. Allerdings ist dies vielen ehrenamtlich geführten Vereinen kaum bekannt. Dadurch kommen sie gar nicht auf die Idee, eine Unterstützung zu beantragen. Dabei wäre das für viele Vereine dringend notwendig, um etwa Kosten für die Infrastruktur oder die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern zu finanzieren. Es braucht deshalb eine aktive Ansprache seitens des Kantons, um die Vereine auf diese Möglichkeit der Unterstützung aufmerksam zu machen. Auf diese Weise kann der Breitensport aktiver gefördert werden.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 88 Abs. 2 und Art. 90 Abs. 1 Bst. d KV sowie Art. 76 KGSG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Sportfonds trägt mit seinen Beiträgen massgeblich dazu bei, gute Voraussetzungen für den Sport im Kanton Bern zu schaffen und insbesondere den Breitensport zu fördern. Die Unterstützung dient dazu, die nötige Infrastruktur bereitzustellen und den Sport auf Vereins- und Verbandsebene zu stärken. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Sportfonds mit den à fonds perdu Beiträgen einen wesentlichen Beitrag an den Sport im Kanton Bern leistet. Davon profitieren letztlich alle.

Die «Sportwelt» im Kanton Bern kann als sehr gut strukturiert, organisiert und vernetzt bezeichnet werden. So sind die Vereine je Sportart in regionale, kantonale, interkantonale und nationale Verbände organisiert. Zusätzlich dient bernsport als Dachverband der Berner Sportverbände der Vernetzung und dem Austausch. Dementsprechend sind optimale Voraussetzungen vorhanden, um gezielt Informationen an die Sportakteure zu richten. Der Sportfonds nutzt diese Strukturen und steht im regelmässigen Austausch mit bernsport und den Verbänden und nutzt deren Kanäle, um die Vereine auf Unterstützungsmöglichkeiten und Neuigkeiten aufmerksam zu machen. Unterstützend wirkt dabei, dass die Verbände in den meisten Fällen Sportfondsverantwortliche haben, welche die Möglichkeiten des Sportfonds bestens kennen und an die Vereine weiterleiten können. Bei einem Wechsel der oder des Sportfondsverantwortlichen wird sie oder er vom Sportfonds eingeladen und eingehend über den Sportfonds und dessen Möglichkeiten informiert. Über das Kompetenzzentrum Sport des Kantons Bern werden die Akteure des Sports ebenso auf den Sportfonds aufmerksam gemacht. Des Weiteren nehmen Sportfondsmitarbeitende regelmässig an Delegierten- oder Generalversammlungen der Sportverbände teil und können so auf die Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Künftig sollen auch die Kommunikationskanäle des Verbands Bernischer Gemeinden (VBG) für die Informationsverbreitung genutzt werden (Verbandsbroschüre, Webseite). Schliesslich sind die Beitragsempfänger dazu verpflichtet, auf die Unterstützung durch den Sportfonds aufmerksam zu machen und das Logo aufzuführen, wodurch eine allgemeine Sichtbarkeit des Sportfonds erreicht wird.

Der Kanton Bern kommuniziert regelmässig gesprochene Beiträge aus dem Sportfonds. Zudem schaltet Swisslos – beispielsweise im Fernsehen zur besten Sendezeit – Werbung mit Hinweisen auf unterstützte Projekte auf, darunter auch solche im Kanton Bern, und macht so ein breites Publikum auf die Unterstützungsmöglichkeiten des Sportfonds aufmerksam.

Der Kanton unternimmt mithin bereits viel, den Sportfonds und seine Unterstützungsmöglichkeiten ins Bewusstsein der Sportwelt zu rücken. Der Sportfonds versteht es alsdann als Daueraufgabe, seinen Bekanntheitsgrad zu fördern. Zusätzliche rechtliche Grundlagen sind dafür jedoch nicht erforderlich. In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Motion.

Verteiler ‒ Grosser Rat