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Gymnasium Thun / Berufsbildungszentrum IDM Thun: Abgeltung für Nutzung von Sportanlagen der Stadt Thun. Objektkredit 1. August 2026 bis 31. Juli 2031

2025.BKD.5333 · Regierungsrat des Kantons Bern

Del 21 gen 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bkd-5333/de/gymnasium-thun-berufsbildungszentrum-idm-thun-abgeltung-fur-nutzung-von-sportanlagen-der-stadt-thun-objektkredit-1-august-2026-bis-31-juli-2031

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Berna
  3. Consiglio esecutivo del Cantone di Berna
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2025.BKD.5333

Gymnasium Thun / Berufsbildungszentrum IDM Thun: Abgeltung für Nutzung von Sportanlagen der Stadt Thun. Objektkredit 1. August 2026 bis 31. Juli 2031

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 59/2026 Datum RR-Sitzung: 21. Januar 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.5333 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gymnasium Thun / Berufsbildungszentrum IDM Thun: Abgeltung für Nutzung von Sportanlagen der Stadt Thun; Objektkredit 1. August 2026 bis 31. Juli 2031

Erwägungen

1. Gegenstand

Das Gymnasium Thun sowie das Berufsbildungszentrum IDM Thun verfügen nicht über genügend Möglichkeiten, den gesetzlich geforderten obligatorischen Sportunterricht in kantonalen Hallen durchzuführen. Sie sind daher weiterhin auf die entgeltliche Nutzung der Sportanlagen der Stadt Thun angewiesen.

Die Bildungs- und Kulturdirektion hat zu diesem Zweck mit der Stadt Thun einen Nutzungsvertrag abgeschlossen, welcher seit dem 1. August 2011 läuft. Nachdem dieser Vertrag ein letztes Mal bis 31. Juli 2026 verlängert wurde, musste für die Zeit ab dem 1. August 2026 ein neuer Vertrag ausgehandelt werden. Der Betrag für die Nutzung einer Turnhalleneinheit während einer Jahreslektion wurde wie im bisherigen Vertrag auf CHF 2'600.00 festgelegt.

Es wird davon ausgegangen, dass das Gymnasium Thun ab dem Schuljahr 2026/27 wieder, wie in den Vorjahren, rund 60 Lektionen in den Sporthallen der Stadt Thun wird abhalten müssen.

Das Berufsbildungszentrum IDM Thun wie auch die kantonal subventionierte Wirtschaftsschule Thun WST gehen ebenfalls davon aus, dass sie weiterhin rund 90 (IDM) resp. 70 (WST) Lektionen Sport in städtischen Hallen werden unterrichten müssen. Auch mit dieser Lösung wird beim Berufsbildungszentrum IDM Thun wie in den vergangenen Jahren mangels zur Verfügung stehender Sporthallen nicht in allen Bildungsgängen der Sportunterricht durchgeführt werden können. Die Wirtschaftsschule Thun WST kann ebenfalls nicht alle erforderlichen Sportlektionen durchführen. Dieser Umstand wird sich bis zum Schuljahr 2027/28 mit Sicherheit noch verschärfen. Die Lektionen der Wirtschaftsschule Thun WST werden vom Kanton im Rahmen der Finanzierung der beruflichen Grundbildung vollständig ausfinanziert und fallen somit nicht unter diesen Regierungsratsbeschluss. Die WST entrichtet jährlich CHF 110'000 an die Stadt für die Nutzung der Lachenhalle sowie rund CHF 25'000 für die Nutzung der Hallen des Gymnasiums. Der volle Betrag wird vom Kanton Bern getragen über die Ausfinanzierung des Berufsfachschulangebotes der WST.

Aufgrund der Klassenbestände, der Aufteilung zwischen Männern und Frauen und der Verfügbarkeit der Hallen (Thuner Volksschulen haben Vorrang) variiert die effektive Nutzung. Für die massgebende Kreditsumme (siehe Ziffer 4) wird deshalb wie in der Vergangenheit eine kleine Reserve eingerechnet.

Beim Gymnasium Thun wurde eine neue Doppelsporthalle erstellt, welche im März 2025 in Betrieb genommen werden konnte. Den Schulen der Sekundarstufe II stehen somit in der Stadt

Thun zwei zusätzliche kantonale Sporthallen zur Verfügung. Zum heutigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass mit diesen zusätzlichen Hallen der Mehrbedarf an Sporthallen infolge der steigenden Klassenzahlen wird aufgefangen werden können. So rechnet die IDM Thun zu den bisherigen 90 Lektionen mit 15 weiteren Sportlektionen pro Schuljahr ab dem Jahr 2027. Diese Mehrlektionen ergeben sich aus dem Sportunterricht für Brückenangebote, die bisher nicht erteilt wurden aus Platzgründen. Auch beim Gymnasium Thun muss davon ausgegangen werden, dass für die zusätzlichen Klassen sowohl im gymnasialen wie im FMS-Bildungsgang ca. 9 zusätzliche Wochenlektionen pro Schuljahr unterrichtet werden müssen. Diese Annahme kann, je nachdem, ob die Klassenzunahme im gymnasialen oder im FMS-Bildungsgang erfolgt, aufgrund der unterschiedlichen Anzahl Sportlektionen gemäss Lektionentafel (11.5 Lektionen im gymnasialen und 9 Lektionen im FMS-Bildungsgang) variieren. Konkret kann festgehalten werden, dass im Schuljahr 2023/24 47 gymnasiale Klassen und 13 FMS-Klassen das Gymnasium Thun besuchten. Dies entspricht 657.5 Wochenlektionen Sport. Aktuell besuchen 49 gymnasiale und 14 FMS-Klassen das Gymnasium Thun, was 689.5 Wochenlektionen Sport verursacht. Auf das ganze Schuljahr (39 Schulwochen) berechnet müssen somit im Schuljahr 2025/26 1'248 Sportlektionen mehr unterrichtet werden als im Schuljahr 2023/24. Bei einer Sporthalle wird gemäss dem Räumlichen Regelwerk der Mittelschulen von einer maximalen Auslastung von 45 Lektionen pro Woche ausgegangen. Bei zwei Sporthallen entspricht dies somit 90 Lektionen pro Woche bzw. 3'510 Lektionen pro Schuljahr. Davon ausgehend, dass die zusätzlichen Sporthallen dem Gymnasium Thun durchschnittlich rund zu einem 1/3 zur Verfügung stehen werden (1'170 Lektionen), ergibt dies somit einen rechnerischen Bedarf von 78 Lektionen (1'170 Lektionen ./. 1'248 Lektionen), welcher in städtischen Sporthallen abgehalten werden muss. Aufgrund der Prognosen zur demografischen Entwicklung wird davon ausgegangen, dass sich die Klassenzahlen am Gymnasium Thun bis ins Jahr 2030/31 in etwa im gleichen Rahmen bewegen werden wie im Schuljahr 2025/26, wobei leichte Schwankungen und Verschiebungen zwischen dem gymnasialen und dem FMS-Bildungsgang möglich sind. Vor diesem Hintergrund wird wie

oben erwähnt angenommen, dass das Gymnasium Thun wie in den Vorjahren rund 60 Lektionen in städtischen Sporthallen wird unterrichten müssen.

Die Sporthallen auf dem Platz Thun werden mit der Wirtschaftsschule Thun von einer weiteren Berufsfachschule mit Auftrag und vollständiger Ausfinanzierung durch den Kanton Bern genutzt. Die WST deckt den grösseren Teil der vorgeschriebenen Sportlektionen anderweitig als mit kantonalen Hallenkapazitäten ab. Gleichwohl muss ein Teil über die kantonalen Hallen abgedeckt werden. Auf den vorliegenden Regierungsratsbeschluss hat dies einen indirekten Einfluss, da die entsprechenden kantonalen Hallen nicht vollumfänglich den öffentlichen Schulen (Gym Thun und IDM) zur Verfügung stehen, jedoch eine vollständig öffentlich finanzierte Nutzung im Bereich der Ausbildungen auf Stufe Sek II erfolgt. Die städtischen Hallen werden daher trotz der zusätzlichen Hallen im gleichen Umfang wie bisher genutzt werden müssen. Selbst wenn der Mehrbedarf an Sporthallen nicht im erwarteten Ausmass ansteigen würde, würden die zwei zusätzlichen Hallen zur Nutzung der heute noch nicht gehaltenen Lektionen gebraucht werden. Eine Reduktion der Nutzung der städtischen Hallen infolge dieser zwei zusätzlichen kantonalen Hallen ist somit nicht möglich.

Die Ausgaben für die Zeit vom 1. August 2021 bis 31. Juli 2026 wurden mit RRB vom 14. Oktober 2020 genehmigt. Seit dem 1. August 2021 sind bis zum heutigen Zeitpunkt folgende effektiven Ausgaben entstanden:

Kreditsumme Effektive Ausga- Kreditsumme IDM Effektive Ausga- Gymnasium ben Gymnasium CHF ben IDM CHF CHF CHF

2021 (5 Monate) 77'000.00 49'782.85 110'000.00 84'767.35

2022 185'000.00 170'058.85 260'000.00 237’879.20

2023 185'000.00 160'149.60 260'000.00 238'867.20

2024 185'000.00 157'722.50 260'000.00 268'814.00

Es kann festgestellt werden, dass die Ausgaben in den Jahren 2021 bis 2024 im Vergleich zu den Ausgaben in den Vorjahren (GYM: CHF 108'000.00 bis CHF 147'000.00 / IDM: CHF 222'000.00 – CHF 235'000.00) angestiegen sind. Dies ist auf die gestiegene Anzahl Klassen an beiden Schulen sowie den gestiegenen Landesindex der Konsumentenpreise (Basis: Dezember 2000 = 100 Punkte / durchschnittlich 2022 = 103.9 Punkte / durchschnittlich 2023 = 106.1 Punkte / durchschnittlich 2024 = 107.2 Punkte) zurückzuführen. Die Kreditsumme wurde in der Vergangenheit weitgehend ausgeschöpft. Da ein RRB für mehrere Jahre beantragt wird, sind auch für die erwarteten Mengenveränderungen Beträge zu antizipieren.

Mit dem vorliegenden RRB sollen nun die Ausgaben vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2031 genehmigt werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (Sportförderungsgesetz, SpoFöG; SR 415.0), Art. 12 ‒ Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung vom 23. Mai 2012 (Sportförderungsverordnung, SpoFöV, SR 415.01), Art. 49 Abs. 3 und Art. 52 ‒ Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Art. 59 und Art. 64 Abs. 1 ‒ Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 14. Juni 2005 (BerG; BSG 435.11), Art. 38 und Art. 51 Abs. 1 ‒ Art. 28, Art. 30 Abs. 1 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25, Art. 27 und Art. 36 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um eine wiederkehrende und neue Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 1 FHG).

Gemäss Art. 64 Abs. 1 MiSG sowie Art. 51 Abs. 1 BerG bewilligt der Regierungsrat die notwendigen Ausgaben zur Finanzierung der kantonalen Bildungs- bzw. Leistungsangebote.

4. Massgebende Kreditsumme

Der Ansatz beträgt CHF 2'600.00 pro Lektion und ist indexiert. Gemäss Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Thun vom 30. April / 2. Juni 2025 wird das Nutzungsentgelt jeweils zu 100% auf

den 1. August dem aktuellen Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst (Basis: Juli 2026 = 100 Punkte).

Für die Berechnung der massgebenden Kreditsumme (Kostendach) wurde ab 1. August 2021 beim Gymnasium Thun mit 70 Jahreslektionen und beim Berufsbildungszentrum IDM Thun mit 100 Jahreslektionen gerechnet. Dies soll auch für die Zeit vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2031 so gehandhabt werden. Gegenüber der voraussichtlichen Nutzung gemäss Ziffer 1 wird somit eine Reserve von 10 Lektionen pro Schule eingerechnet, um den Unsicherheiten bezüglich der effektiven Nutzung Rechnung zu tragen (siehe Ziffer 1). In Rechnung gestellt werden durch die Stadt Thun nur die effektiv genutzten Lektionen.

Rechnungsjahre Kreditsumme (Kostendach / gerundet) CHF

2026 (5 Monate) 187'000.00

2027 445'000.00

2028 445'000.00

2029 445'000.00

2030 445'000.00

2031 (7 Monate) 258'000.00

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss genehmigt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV).

Die Beträge sind in den entsprechenden Rechnungsjahren im Budget bzw. Finanzplan eingestellt.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Kreditart: Verpflichtungskredit Produktgruppe: Mittelschulen und Berufsbildung Konto: 316200000 Raten für operatives Leasing

Profit-Center: 4813161858; Nebenbetriebe; Gym Thun

Voraussichtliche Zahlungstranchen: Rechnungsjahre Kreditsumme CHF

2026 (5 Monate) 77'000.00

2027 185'000.00

2028 185'000.00

2029 185'000.00

2030 185'000.00

2031 (7 Monate) 108'000.00

Profit-Center: 4813251138; Nebenbetriebe; IDM

Voraussichtliche Zahlungstranchen: Rechnungsjahre Kreditsumme CHF

2026 (5 Monate) 110'000.00

2027 260'000.00

2028 260'000.00

2029 260'000.00

2030 260'000.00

2031 (7 Monate) 150'000.00

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber