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Postauto AG, Kantonsbeitrag an die Linie 31.108, Versuchsbetrieb Interlaken–Matten–Wilderswil. Verpflichtungskredit

2025.BVD.4027 · Regierungsrat des Kantons Bern

Del 10 set 2025

https://lexipedia.io/it/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bvd-4027/de/postauto-ag-kantonsbeitrag-an-die-linie-31-108-versuchsbetrieb-interlaken-matten-wilderswil-verpflichtungskredit

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Berna
  3. Consiglio esecutivo del Cantone di Berna
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2025.BVD.4027

Postauto AG, Kantonsbeitrag an die Linie 31.108, Versuchsbetrieb Interlaken–Matten–Wilderswil. Verpflichtungskredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 948/2025 Datum RR-Sitzung: 10. September 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.4027 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Postauto AG, Kantonsbeitrag an die Linie 31.108, Versuchsbetrieb Interlaken-Matten-Wilderswil; Verpflichtungskredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Bewilligung eines Beitrags von insgesamt CHF 822 000 an einen dreijährigen Versuchsbetrieb für eine neue Buslinie Interlaken – Matten bei Interlaken – Wilderswil Eichelti – Interlaken. Die Versuchsperiode dauert von Dezember 2025 bis Dezember 2028. Der Kanton beteiligt sich am Versuchsbetrieb mit einer finanziellen Beteiligung von einem Drittel der Betriebskosten.

Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 274 000) am Gesamtbeitrag des Kantons.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4), Art. 4, 6 und 12 ‒ Verordnung vom 10. September 1997 über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung; AGV, BSG 762.412), Art. 5, 11 und 15 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 9. März 2021 über das Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 (2020.BVD.4550) ‒ Grossratsbeschluss vom 6. März 2024 über Verlängerung und Anpassung des Angebotsbeschlusses für den öffentlichen Verkehr 2022-2025 bis Ende 2026 (2023.BVD.3424)

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Gesamtkosten CHF 2 465 500 Kantonsbeitrag 1/3 CHF 822 000 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 274 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 548 000 Zu bewilligender Kredit CHF 548 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr 363400701 ÖV-Abgeltungen Betrieb 2026 CHF 272 000 2027 CHF 274 000 2028 CHF 276 000 Total CHF 822 000

5. Personelle Auswirkungen und weitere Folgekosten

Keine

6. Begründung

Die ÖV-Nachfrage hat in der Jungfrauregion, insbesondere im Raum Bödeli und in den Lütschinentälern, in den letzten Jahren im Kantonsvergleich am stärksten zugenommen. Mit dem neuen Bahnhof Matten bei Interlaken der Berner-Oberland-Bahnen besteht seit Dezember 2023 ein neuer Verknüpfungspunkt für Fahrten nach Grindelwald oder Lauterbrunnen. Die Regionalkonferenz Oberland Ost (RKOO) hat deshalb mit den Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken und Wilderswil in den letzten Jahren ein neues Buskonzept erarbeitet.

Mit dem neuen Konzept sollen folgende Ziele erreicht werden: ‒ Erschliessung des Entwicklungsschwerpunkts und der strategischen Arbeitsplatzzone Flugplatz Interlaken (ESP / SAZ) mit dem bestehenden Gewerbegebiet Eichelti, ‒ Einbindung des neuen Bahnhofs Matten bei Interlaken der Berner-Oberland-Bahnen in das Busnetz, womit attraktive direkte Verbindungen aus Interlaken und Matten an den neuen Bahnhof mit Anschluss in die Lütschinentäler und zurück entstehen. ‒ Abdeckung der laufend steigenden Nachfrage im Raum Interlaken und insbesondere Entlastung der Linie 31.105 Unterseen–Interlaken–Matten–Gsteigwiler zwischen Interlaken West und Wilderswil, wo die grösste Nachfrage besteht.

Die neue Buslinie soll ihren Betrieb zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 im 30-Minuten-Takt von ca. 7:00–19:00 Uhr aufnehmen. Um die Fahrgäste in die Jungfrauregion in Matten bei Interlaken optimal an die Bahnlinien Interlaken–Zweilütschinen–Grindelwald/Lauterbrunnen anzuschliessen, ist vormittags ein Rundkurs ab Interlaken Ost über Interlaken West nach Matten bei Interlaken–Wilderswil Eichelti–Interlaken Ost vorgesehen. Am Nachmittag verkehrt der Rundkurs in der Gegenrichtung. Zusätzlich ist am Morgen für Arbeitnehmende ein Kurs Interlaken West–Wilderswil Eichelti geplant. Dies ergibt täglich 24 Rundkurse und ein einzelner Kurs (Angebotsstufe 2 gemäss Art. 5 Abs. 1 AGV). Mit der neuen Linie kann die häufig überlastete Linie 31.105 Unterseen–Spital Interlaken–Interlaken West–Wilderswil–Gsteigwiler entlastet und auf den Einsatz von Beiwagen verzichtet werden.

Situation: Auszug aus der Karte Öffentlicher Verkehr auf dem kantonalen Geoportal

Blau eingezeichnet der neue Abschnitt der Buslinie in das Gewerbegebiet, das sich seit 2022 stark weiterentwickelt hat und bisher nicht an den ÖV angebunden ist. Gelb gestrichelt zudem das Kerngebiet des Entwicklungsschwerpunkts ESP / der strategischen Arbeitszone SAZ Flugplatz Interlaken. Rot die Bahnlinie der BOB und orange das bestehende Busliniennetz der Postauto AG.

Als Haltestelle auf der Kantonsstrasse kann ein Provisorium genutzt werden, das die Gemeinde bereits während der Sanierung einer Gemeindestrasse erstellt hat. Es entstehen somit keine zusätzlichen Kosten während des Versuchsbetriebs. Eine definitive Haltestelle wird erst projektiert, wenn der Versuchsbetrieb die Vorgaben erfüllt und im Grundangebot aufgenommen wird.

Das Vorhaben entspricht der Gesamtmobilitätsstrategie des Kantons Bern, insbesondere den Stossrichtungen V2 (verlagern) in dem der Zugang zum ÖV verbessert wird und V4 (vernetzen) in dem die Verkehrsdrehscheibe Bahnhof Matten mit der Park and Ride-Anlage besser an das Zentrum von Interlaken angebunden wird. Das Vorhaben ist nach der Erstellung der Park and Ride-Anlage und der Umfahrung Wilderswil eine weitere Massnahme, um die Region vom hohen Verkehrsaufkommen zu entlasten.

Die Postauto AG wird die Linie mit einem elektrischen Niederflurbus betreiben und damit einen Beitrag an die Zielsetzung der «klimaneutralen Tourismusregion Oberland Ost» zur nachhaltigen Mobilität leisten. Das Fahrzeug wird über Nacht im neuen Betriebshof Wilderswil auf- und während des Betriebs tagsüber am Bahnhof Interlaken West zwischengeladen.

Die Regionalkonferenz Oberland Ost und die Postauto AG rechnen im ersten Betriebsjahr mit täglich 400 Fahrgästen und einem Zuwachs auf 465 Personen im dritten Betriebsjahr. Dies entspricht 19 Fahrgästen pro Kurs. Trotz leicht steigenden Betriebskosten soll sich mit den steigenden Fahrgastzahlen der Kostendeckungsgrad im gleichen Zeitraum von 24 % auf 28 % erhöhen. Damit würden die Minimalanforderungen von 6 Personen pro Kurs und der Kostendeckungsgrad von 20 % gemäss Art. 11

AGV bereits im ersten Betriebsjahr übertroffen. Die Auslastung übertrifft auch die Zielvorgaben gemäss Art. 10 AGV. Der Kantonsbeitrag bemisst sich aufgrund der Gesamtkosten vor Abzug der Erträge. Deshalb nimmt er aufgrund der steigenden Betriebskosten leicht zu, obwohl sich der Kostendeckungsgrad positiv entwickelt.

Mit dem Versuchsbetrieb soll überprüft werden, ob sich die Erwartungen bestätigen. Gemäss Art. 6 Abs. 2 ÖVG kann der Kanton den Versuchsbetrieb mit einer finanziellen Beteiligung von einem Drittel der Betriebskosten gemäss Art. 15 AGV unterstützen.

Abgestimmt auf die Bestellperioden für das Angebot 2029–2030 soll der Versuch von Dezember 2025 bis Dezember 2028 durchgeführt werden. Bestätigen sich die Erwartungen bezüglich Nachfrage und Kostendeckung im Versuchsbetrieb, kann das Angebot mit einer Anpassung des Angebotsbeschlusses für die Fahrplanjahre 2029–2030 durch den Grossen Rat in das Grundangebot überführt werden.

Die Gemeinden Matten bei Interlaken und Interlaken unterstützen den Versuch mit direkten Beiträgen von rund CHF 440 000 an die Postauto AG. Sie haben die dafür notwendigen Kreditbeschlüsse im Juni 2025 bzw. im August 2025 gefasst.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion