2025.BVD.7182
Krauchthal, Justizvollzugsanstalt Thorberg, Instandsetzung Areal, Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 281/2026 Datum RR-Sitzung: 18. März 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.7182 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Krauchthal, Justizvollzugsanstalt Thorberg, Instandsetzung Areal, Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2025-2028 für den baulichen Unterhalt kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen
Erwägungen
1. Gegenstand
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Thorberg wird gemäss dem Masterplan zur Umsetzung der Justizvollzugsstrategie langfristig als geschlossene Vollzugseinrichtung weiterbetrieben. Die Umgebung ausserhalb des Sicherheitsperimeters der JVA befindet sich im kantonalen Kataster für belastete Standorte mit Altlasten und im kantonalen Kataster für Naturgefahren mit Hangrutschungen. Deshalb ist eine gesetzeskonforme Altlastensanierung und die Erhöhung der Sicherheitsstandards durch technische Sicherungsbauten notwendig.
Die derzeit als Parkplatz, Lagerplatz und Entsorgungsstation genutzte Arealfläche soll saniert und sicherheitstechnisch aufgewertet werden. Dazu sind der Rückbau alter, instabiler Gebäude, die Erstellung von Hangsicherungen, Absturzsicherungen und Begrünungen sowie der Neubau einer vollständig fehlenden Infrastruktur für Entwässerung, Beleuchtung, Sicherheitstechnik und Baugrundstabilisierung vorgesehen. Durch die Asphaltierung und Abdichtung wird eine gesetzeskonforme Altlastensanierung erreicht. Eine klare Trennung und Überwachung des Verkehrs zwischen Mitarbeitenden, Besuchern und Unternehmern soll die Sicherheit im Bereich der Justizvollzugsanstalt weiter erhöhen.
Bei den beantragten Ausgaben von CHF 4 596 000 (Gesamtkosten von CHF 4 941 000 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 345 000) handelt es sich um Unterhaltsmassnahmen, die aus dem Rahmenkredit 2025-2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften finanziert werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0), Art. 59, 372 Abs. 1, 377–379 und 380 Abs. 1 ‒ Verordnung vom 21. November 2007 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV, SR 341.1), Art. 11 ff. ‒ Gesetz vom 23. Januar 2018 über den Justizvollzug (JVG; BSG 341.1), Art. 8 ff. und 54 ff. ‒ Verordnung vom 22. August 2018 über den Justizvollzug (JVV; BSG 341.11), Art. 4 ff. und 146 ff. ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (OrV SID; BSG 152.221.141), Art. 10 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14
‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 6. März 2024 «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen» (2023.BVD.1098)
3. Massgebende Kreditsumme; Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand 1. April 2025, Baupreisindex Espace Mittelland, 143.5 Punkte
Gesamtkosten CHF 4 941 000 bestehend aus ‒ Geländevorbereitung mit Rückbau CHF 257 000 ‒ Grundausbau Infrastruktur CHF 118 000 ‒ Sicherheits- und Elektroanlagen CHF 683 000 ‒ Roh- und Kunstbauten CHF 3 883 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Summe gemäss Art. 34 FHaV CHF 4 941 000 abzüglich am 23. Juli 2025 bewilligte Projektierungskosten – CHF 345 000 Zu bewilligende Ausgaben CHF 4 596 000
Weniger als 4 % der Gesamtkosten betreffen betriebsspezifische Anpassungen, die eng mit den Unterhaltsmassnahmen verbunden sind.
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des «Rahmenkredits 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen». Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 6. März 2024 können Unterhaltsprojekte mit einem Kostenvolumen von maximal CHF 5 Mio. aus diesem Rahmenkredit finanziert werden und gemäss Ziffer 6 ist der Regierungsrat zuständig für Ablösung von Ausgaben ab CHF 2 Mio. bis CHF 5 Mio.
Das Bauvorhaben ist beim Bundesamt für Justiz BJ angemeldet. Das Geschäft wird vom Bund mit Beiträgen im üblichen Rahmen von 35 % der anrechenbaren Kosten mitfinanziert. Das entspricht im vorliegenden Fall etwa 19 % der Gesamtkosten. Der Bundesbeitrag ist noch nicht zugesichert, weshalb gemäss Art. 26 Abs. 1 FHG e contrario die Bruttokosten zu bewilligen sind.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr 314400000 Baulicher, betrieblicher Unterhalt Hochbauten 2026 CHF 225 000 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) bisher CHF 345 000 2026 CHF 3 155 000 2027 CHF 1 216 000 Total CHF 4 941 000
5. Stand des Rahmenkredits «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen»
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 324 000 000 bereits beansprucht (Stand 05.01.2026)* – CHF 85 261 421 Nicht verpflichtete Rahmenkreditsumme CHF 238 738 579 aus abgerechneten Projekten freigewordene Mittel CHF 210 096 Total noch offene Kreditsumme CHF 238 948 675 Investitionsbetrag gemäss vorliegendem Beschluss – CHF 4 596 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 234 352 675
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss
Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Angaben zu den Investitionen
6.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 4 716 000 707 400 4 008 600 0
6.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total bisher 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 4.002 0.345 2.900 0.757 In der GKIP 2025 eingestellt
Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung in der Sammelposition «JUP; Unterhalt Kantonsliegenschaften» enthalten.
6.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Justiz und Polizei, Gebäude (Rohbau 1) 1 710 000 80 21 375
Justiz und Polizei, Gebäude (Übriges Gebäude) 3 006 000 25 120 240
Der Rückbau der Gebäude erfordert eine ausserplanmässige Abschreibung in der Höhe der Restbuchwerte im Betrag von 117 144 CHF. Der Rückbau ist geplant für September 2026.
6.4 Weitere Folgekosten
Die baulichen Massnahmen haben keine Auswirkungen auf die Betriebs- oder Personalkosten und verursachen keine direkten Folgekosten.
7. Begründung
7.1 Ausgangslage
Das Amt für Justizvollzug (AJV) hat 2017 die Justizvollzugsstrategie 2017–2032 entwickelt, um den Modernisierungs- und Sanierungsbedarf der kantonalen Haftinfrastrukturen anzugehen. Der darauf basierende, 2019 genehmigte Masterplan definiert eine schrittweise Umsetzung in drei Phasen und bildet die Grundlage für eine langfristige, nachhaltige Entwicklung im Justizvollzug.
Ein wesentlicher Bestandteil ist der Entscheid, die Justizvollzugsanstalt (JVA) Thorberg weiterhin als geschlossene Vollzugseinrichtung zu betreiben. Im Strategiepapier des Amts für Justizvollzug «Thorberg 2032+», das in die nächste Aktualisierung des Masterplans zur Justizvollzugsstrategie einfliessen wird, wurde die künftige Ausrichtung präzisiert. Aktuell wird für den Thorberg von ungefähr 147 Haftplätzen ausgegangen. Die genaue Anzahl der betriebenen Haftplätze wird zurzeit in der strategischen Bedarfsplanung verifiziert und steht in direkter Abhängigkeit zur zukünftigen Ausgestaltung der Berner Regionalgefängnisse. Die Bedarfsplanung für die Regionalgefängnisse wird im Jahr 2026 abgeschlossen.
Die Umgebung der JVA, ausserhalb des Sicherheitsperimeters, befindet sich im kantonalen Kataster für belastete Standorte mit Altlasten. Die Altlasten stammen von Brandruinen aus den Jahren 1948 (Gebäude A) und 1991 (Gebäude B). Das Abbruchmaterial wurde damals in das Couloir unterhalb des Schlosses abgelagert, mit durchlässigem Material überdeckt und partiell versiegelt, wobei auf eine konforme Entwässerung verzichtet wurde. Um die bestehende Situation zu legalisieren, ist eine gesetzeskonforme Altlastensanierung notwendig. Der Zeitraum für die gesetzlich vorgesehene Sanierung wird im Rahmen des Mitberichtsverfahrens zum Baugesuch festgelegt. Weiter befindet sich die Umgebung auch im kantonalen Kataster für Naturgefahren mit Hangrutschungen, weshalb die Erhöhung der Sicherheitsstandards durch technische Sicherungsbauten nötig ist.
Mit den geplanten Massnahmen nimmt der Kanton seine Verantwortung als Eigentümer wahr. Die Unterhalts- und Sanierungsmassnahmen dienen dem Werterhalt der bestehenden Infrastruktur, unter dem Aspekt der denkmalpflegerischen Vorgaben. Sie stellen eine notwendige Voraussetzung für die geplante Gesamterneuerung ab anfangs der 2030er Jahre dar.
7.2 Projektbeschrieb
Die betroffene Arealfläche wird heute als Fahrzeugparkplatz für Mitarbeitende, Besucher und Unternehmer, als gedeckter und offener Lagerplatz und als Entsorgungsstation mit Containern und Mulden genutzt. Über die Jahre wurden verschiedene Lagergebäude, Unterstände und Anbauten erbaut.
Zur Erreichung einer gesetzeskonformen Altlastsanierung, einer Erhöhung der Gelände- und Anstaltssicherheit sowie einer verbesserten Nutzung auf der beschränkten Arealfläche, sollen folgende Massnahmen umgesetzt werden:
‒ Um Elementarschäden an Menschen, Tieren und Sachwerten vorzubeugen, werden in der Geländetopografie verschiedene Kunstbauten (technische Bauwerke) wie Netze in den Hanglagen erstellet. Gleichzeitig werden Personenabsturzsicherungen bei Arealniveauunterschieden und verschiedene Begrünungen errichtet, damit sich die Neubauten in die Umgebung und in das denkmalpflegerische Gesamtbild des Thorbergs einbetten.
‒ Durch den fachgerechten Rückbau der verschiedenen Lagergebäude und Unterstände auf dem instabilen und belasteten Untergrund, die ohnehin nicht mehr sicher genutzt werden können, wird die begrenzte Nutzfläche vergrössert. Unterstände unterhalb der Sicherheitszentrale werden entfernt, wodurch die Sicherheit der JVA entlang des Perimeters erhöht und der Zugang durch Blaulichtorganisationen verbessert wird.
‒ Die fehlende Arealentwässerung mit grossen Retentionsbecken und gedrosseltem Abfluss, die fehlende Installationsverrohrung für Beleuchtung, Ladestationen und Sicherheitsinstallationen, wie Videoüberwachung, Barrieren und Anmeldesäulen, wie auch die Baugrundstabilisierung werden vollständig neu errichtet. Mit einer vollflächigen Oberflächenversiegelung (Asphaltierung) wird die im Baugrund liegende Altlast gesetzeskonform abgedichtet und ein regelkonformer Parkplatz eingerichtet. Bei der Entsorgungsstation wird die Oberflächenversiegelung mit einer ans Kanalisationsnetz angeschlossenen Betonplatte erstellt. Um Hitzeinseln auf den versiegelten Flächen zu reduzieren, ist eine in die Umgebung eingebettete Begrünung vorgesehen.
‒ Ein kontrollierter, getrennter Verkehrsstrom von Fahrzeugen und Personen wird erstellt, um die Sicherheit entlang des Sicherheitsperimeters zu erhöhen. Die Zufahrt zur Arealfläche unterhalb der Vollzugsgebäude ist den Mitarbeitenden vorbehalten und wird über ein videoüberwachtes Schranken-/Zugangssystem gewährleistet. Für die Besucher und Unternehmer wird auf den tieferen, hangseitig gelegenen Flächen eine Parkmöglichkeit erstellt.
7.3 Alternativen und Folgen eines Verzichts
Sollte der Regierungsrat dem Verpflichtungskredit für die Ausführung nicht zustimmen, können die gesetzlichen Auflagen zum Gewässerschutz nicht eingehalten werden. Dem Gefahrenpotential von Hangrutschungen z.B. durch Starkregenereignisse aufgrund veränderter klimatischer Bedingungen, kann nicht vorgebeugt werden. Alternativen bestehen aufgrund der Rahmenbedingungen wie der begrenzten Nutzfläche, des angrenzenden Sicherheitsperimeters, des 24h-Betriebs der JVA Thorberg und des fehlenden Anschlusses an das öffentliche Verkehrsnetz nicht.
7.4 Weitere Massnahmen auf dem Areal
Auf dem Areal stehen weitere bauliche Massnahmen an, die in keinem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum vorliegenden Vorhaben stehen. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt separat beantragt.
7.5 Termine
Rückbau Mai 2026 Baubewilligung Juni/Juli 2026 Ausführung August 2026 bis Oktober 2027
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion