2025.BVD.956
Gemeinde Lyss; Sanierung und Umgestaltung Bürenstrasse zwischen Hirschenplatz und Einmündung Busswilstrasse; 430.10517; Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 848/2025 Datum RR-Sitzung: 20. August 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.956 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Lyss; Sanierung und Umgestaltung Bürenstrasse zwischen Hirschenplatz und Einmündung Busswilstrasse; 430.10517; Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025, GRB vom 8. September 2021
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 785 000 (Gesamtkosten von CHF 935 000 abzüglich bewilligte Projektierungskosten von CHF 150 000) soll die Bürenstrasse (Kantonsstrasse Nr. 22), in Lyss, zwischen dem Hirschenplatz und der Einmündung Busswilstrasse, saniert und umgestaltet werden.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ Strassenplan vom 30. März 2021
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis Juni 2025; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten und Kosten zulasten Kanton CHF 935 000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten – CHF 150 000 Total zu bewilligende Ausgaben CHF 785 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG Beläge, Markierung, Signalisation CHF 220 000 ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG Strassenkofferung, Strassenabschlüsse, Beläge CHF 715 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 935 000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 16. Juni 2025)* – CHF 111 437 755 noch offene Kreditsumme CHF 168 562 245 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 785 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 167 777 245
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen Bis 2024 CHF 92 000 2025 CHF 45 000 2026 CHF 768 000 2027 CHF 30 000 Total CHF 935 000
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 935 000 715 000 220 000
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 0.935 0.092 0.045 0.768 0.030 - - In der GKIP 2025 eingestellt
Das Projekt 430.10517 wird in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» geführt.
7.3 Abschreibungsaufwand
Nutzungs- Anlageklasse Betrag in CHF Jährliche Abschreibung dauer Unter – und Oberbau, Strassenentwässerung 795 000 40 19 875
Deckbelag, Markierung, Strassenbeleuchtung 140 000 12 11 667
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
8. Begründung
Die Bürenstrasse in Lyss ist Teil der Kantonsstrasse 22 zwischen Lyss und Solothurn. Sie gilt als wichtige überregionale Strassenverbindung.
Der Projektperimeter führt vom Hirschenplatz bis zur Einmündung der Busswilstrasse in die Bürenstrasse (s. Abbildung). Das Vorhaben stützt sich auf den behördenverbindlichen Verkehrsrichtplan der Gemeinde Lyss.
Die Bürenstrasse verbindet das Dorfzentrum von Lyss mit den Schulanlagen Grentschel, dem Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ Lyss, der heilpädagogischen Schule Lyss und dem Bildungszentrum Wald Lyss. Sie dient als Schulweg, ist aber auch eine wichtige überregionale Strassenverbindung von West nach Ost. Durchschnittlich verkehren täglich. 8024 Fahrzeuge pro Tag, darunter viele Schülerinnen und Schüler auf Velos, dies bei einem hohen Schwerverkehrsanteil von 8.2 %.
Die Strasseneinmündungen sind teils gefährlich, weil die Sichtweiten nicht eingehalten sind oder der Anschluss an die Kantonsstrasse über das parallel verlaufende Trottoir führt. Für Velos ist der Strassenabschnitt gefährlich, weil sie ohne Radstreifen neben vielen Lastwagen fahren müssen. Lastwagen müssen in der schmalen Kurve bei der Einmündung Rosengasse beim Kreuzen mit einem entgegenkommenden LKW auf die Gegenfahrbahn oder auf den inneren Trottoirrand ausweichen.
Die Strasse ist in einem schlechten baulichen Zustand. Der Deckbelag der Strasse hat viele Risse und in den Kurven Schubverformungen. Zudem liegen in der Unterführung der SBB-Geleise die Strassensammler nicht an tiefsten Punkt, weshalb es nach Regenfällen oder Schmelzwasser über längere Zeit Nassstellen gibt.
Zur Behebung all dieser Mängel muss der Strassenquerschnitt umgestaltet werden. Das nördlich liegende Trottoir soll zurückgebaut werden, um Platz für einen Radstreifen zu schaffen. Bei den Fussgängerstreifen werden Schutzinseln angebracht. Die Fahrbahn wird im engsten Kurvenbereich leicht verbreitert, damit LKWs zukünftig kreuzen können. Die Geschwindigkeit soll auf 30 km/h reduziert werden.
Bei einem Verzicht würden die Sicherheitsdefizite für den Langsamverkehr bestehen bleiben und der Strassenkörper würde sich weiter verschlechtern.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion