2025.SIDGS.921
Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision der Verordnung vom 09. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV). Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Regierungsrat
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RRB Nr.: 985/2025 17. September 2025 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifziert
Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision der Verordnung vom 09. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Erwägungen
1. Grundsätzliches
Die vorgeschlagenen Änderungen stellen aus Sicht des Regierungsrates einen bedeutenden Schritt zur Stärkung, Modernisierung und Inklusion im Notrufwesen der Schweiz dar, welcher insgesamt zu einer deutlichen Steigerung der Systemsicherheit des Notrufwesens in der Schweiz führt.
Er begrüsst insbesondere:
die Orientierung am Referenzmodell Notrufe Schweiz;
die Praxistauglichkeit und Einbindung aller Akteure;
die Einführung des Echtzeittextes (RTT) für einen barrierefreien Zugang;
die Trennung von Not-, HiIfs- und Beratungsdiensten;
die Einführung einer Kurznummer für die Opferhilfe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) werden einerseits die Bedürfnisse der Notsuchenden und andererseits der entgegennehmenden Notrufdienste berücksichtigt und zukunftsfähig gestaltet. Dabei bildet das von der Organisation Notrufe in Zusammenarbeit mit dem BAKOM und den Mobilfunkanbietern erarbeitete Referenzmodell Notrufe die Grundlage. Dank der geplanten Massnahmen kann die Resilienz des Notrufwesens wesentlich verbessert werden.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 01.07.2025 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 3098901 Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.921 1/4
Zudem wird sichergestellt, dass die Notdienste von Polizei, Feuerwehr und Sanität insbesondere für Menschen mit einer Hörbehinderung zugänglich werden. Die Funktion ist zudem auch für alle anderen Personen nutzbar, die situationsbedingt nicht sprechen können, etwa aufgrund einer Verletzung oder einer Gefahrensituation.
Die Notrufausfälle in den Jahren 2020 bis 2022 haben zu grossen Anstrengungen von allen Betroffenen (Notdienste von Polizei, Feuerwehr und Sanität, BAKOM, Konzessionärin der Grundversorgung und den Fernmeldedienstanbietern) geführt. Die Organisation Notrufe hat dabei einen wesentlichen Beitrag geleistet, dass der vorliegende Entwurf eine gute Qualität hat und die Bedürfnisse aller Betroffenen berücksichtigt.
Der Regierungsrat befürwortet den vorliegenden Entwurf zur Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) ausdrücklich, da er:
die technologische Entwicklung aufgreift und zukunftsfähige Lösungen bietet;
die Resilienz des Systems verbessert (u. a. gegen Überlast und Fehlkonfigurationen);
sowohl die Bedürfnisse der Notsuchenden als auch der Notrufdienste berücksichtigt.
Der Regierungsrat begrüsst, dass HiIfs- und Beratungsdienste künftig für Anrufende unentgeltlich erbracht sowie auf der Rechnung folglich nicht ersichtlich sein werden, und u.a. so zu einem erhöhten Opferschutz beitragen wird.
2. Anträge
Art. 28a -Absatz 5 FDV
Der Regierungsrat begrüsst ausdrücklich Absatz 5, der den Zugang zu den Notdiensten via Echtzeittext (RTT) sicherstellt. Damit erfolgt ein wichtiger Beitrag zur Barrierefreiheit. Der Regierungsrat beantragt aber die folgende Anpassung: «Die Mobilfunkkonzessionärinnen müssen im Rahmen des öffentlichen Telefondienstes den Zugang zu den Notdiensten auch mittels Echtzeittext (Real Time Text, RTT) gewährleisten.»
Dies ist ein essenzieller Fortschritt in Richtung Barrierefreiheit und somit für die Gleichstellung von Menschen mit einer Hör- und/oder Sprachbehinderung. Der direkte Zugang zu den Notdiensten ist damit auch für diese Personen gewährleistet.
Art. 30 FDV
Der Regierungsrat befürwortet diesen Artikel grundsätzlich, beantragt aber die folgende Anpassung zum Absatz 1:
«Die Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes müssen bei der Sprachübermittlung über Internet über ihre eigenen Telefonanschlüsse die Leitweglenkung und die Standortidentifikation gewährleisten, sofern es die Technik zulässt. Wo dies weiterhin technisch nicht möglich ist, müssen diese nur bei Anrufen von dem im Abonnementsvertrag bezeichneten Hauptstandort aus gewährleistet sein.»
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 01.07.2025 I Version: 15 I Dok.-Nr.: 528461 I Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.921 2/4
Diese Anpassung ist aus Sicht der Notsuchenden zwingend, damit im Rahmen der Internettelefonie alle Informationen, analog zur Mobilfunktechnologie, übermittelt werden können, was technisch bereits heute möglich ist.
3. Weiteres
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass nach der Umsetzung der Vorgaben durch die Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes gemäss Regulation die Notdienste von Polizei, Feuerwehr und Sanität ebenfalls technische und operative Anpassungen umsetzen müssen. Diese werden auch auf Seiten der Notdienste eine angemessene Zeit in Anspruch nehmen.
Weiter empfehlen wir, allfällige Verweise auf technische Standards in den technischen und administrativen Vorschriften (TAV) abzubilden.
Um den barrierefreien Zugang sicherzustellen, sind bei der Einführung begleitende Massnahmen notwendig. Dazu gehören Information, Einführung und Unterstützung für Betroffene, die mit der RTT-Technologie noch nicht vertraut sind. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass alle Nutzerinnen und Nutzer den Dienst zielgerichtet einsetzen können.
Der Regierungsrat befürwortet, dass zukünftige technologische Entwicklungen, wie zum Beispiel Video-Notrufe (im Sinne einer «Total Conversation»), in einer Überarbeitung des Fernmeldegesetzes (FMG) frühzeitig geprüft und berücksichtigt werden. Ausserdem vertritt der Regierungsrat die Ansicht, dass das gesetzliche und regulatorische Umfeld die künftige Nutzung von fortgeschrittenen elektronischen Diensten zur Unterstützung der Notrufentgegennahme und -bearbeitung fördern bzw. jedenfalls nicht beeinträchtigen sollte. Die Nutzung dieser elektronischen Dienste kann namentlich bei Gross- und Massenereignissen (z.B. zur Triage der Dringlichkeit), bei fremdsprachigen Anrufen (z.B. zur Verständigung zwischen Einsatzzentrale und anrufender Person) oder zur Notrufabsetzung über nichtklassische Telefonie (z.B. via Messaging, Smartphone Apps) von besonderer Bedeutung sein.
Sodann regt der Regierungsrat an, dass das BAKOM die Instanzen der BORS (Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit) in geeigneter Weise in die Weiterentwicklung einbezieht. Dazu gehört auch die frühzeitige Prüfung und Überarbeitung des Fernmeldegesetzes mit Blick auf künftige technologische Entwicklungen, wie zum Beispiel Video- Notrufe. Auch die künftige Nutzung von fortgeschrittenen elektronischen Diensten zur Unterstützung der Notrufentgegennahme und -bearbeitung kann künftig von besonderer Bedeutung sein.
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 01.07.2025 Version: 15 I Dok.-Nr.: 528461 I Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.921 3/4
Im Begleitschreiben zur Eröffnung der Vernehmlassung bitten Sie um Angabe von Kontaktpersonen für inhaltliche Rückfragen. Wir lassen Ihnen die Koordinaten dieser Kontaktpersonen auf Verwaltungsebene zukommen.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christophe Neuhaus Christoph Auer (-3 Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz — Sicherheitsdirektion
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 01.07.2025 I Version: 151 Dok.-Nr.: 528461 I Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.921 4/4