2026.BKD.2402
Vernehmlassung des Bundes: Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 385/2026 29. April 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 2. Februar 2026 wurde der Kanton Bern eingeladen, im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum geplanten Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Möglichkeit, sich zum geplanten Vorhaben äussern zu können.
Wir stimmen dem Abkommen ausdrücklich zu. Das geplante Abkommen schafft eine klare und dauerhaft tragfähige gesetzliche Grundlage für die Anerkennung liechtensteinischer Berufsmaturitätszeugnisse. Dies stärkt nicht nur den Bildungsstandort Schweiz, sondern kommt auch dem Kanton Bern zugute, da die Positionierung der Berufsmaturität gefestigt und die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungswegen gefördert wird. Als Standort der Berner Fachhochschule (BFH) hat der Kanton Bern ein besonderes Interesse daran, dass die Zulassungsvoraussetzungen für ein Fachhochschulstudium rechtsklar, gleichwertig und einheitlich geregelt sind.
Der Regierungsrat würdigt, dass das Abkommen auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruht. Als zweisprachiger Brückenkanton misst der Kanton Bern der Mehrsprachigkeit besondere Bedeutung bei und erachtet es als sachgerecht und bildungspolitisch konsequent, dass die Anerkennung des liechtensteinischen Berufsmaturitätszeugnisses künftig an den Nachweis einer zweiten schweizerischen Landessprache (Französisch oder Italienisch) geknüpft wird.
Dass die Prüfung und Bescheinigung des Sprachnachweises durch das liechtensteinische
Schulamt erfolgt, wird begrüsst. Als Mitglied der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) kennt das Amt deren Empfehlungen zu anerkannten Fremdsprachendiplomen.
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Dadurch wird der administrative Aufwand für die Schweizer Behörden reduziert und es sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten.
Zudem wird auch die im Abkommen vorgesehene Informationspflicht bei wesentlichen Anpassungen der Rahmenlehrpläne (Art. 4) begrüsst, da sie die langfristige Aktualität des Abkommens sicherstellt.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber