2026.GSI.67
Gesundheitsamt, Produktgruppe Gesundheitsversorgung (Nr. 4442009105). Kreditüberschreitung 2025
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 268/2026 Datum RR-Sitzung: 18. März 2026 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2026.GSI.67 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gesundheitsamt, Produktgruppe Gesundheitsversorgung (Nr. 4442009105); Kreditüberschreitung 2025
Erwägungen
1. Gegenstand
Das Globalbudget der Produktgruppe Gesundheitsversorgung wird um CHF 69,8 Millionen überschritten, weshalb eine Kreditüberschreitung erforderlich ist. Die Hauptursachen für die Überschreitung sind in den gebundenen Ausgaben der stationären Spitalversorgung zu finden. Dies betrifft insbesondere die Produkte «Akutsomatik», «Psychiatrie» sowie «Praktische Aus- und Weiterbildung». Ein Nachkredit von CHF 34,8 Millionen wurde in der Sommersession 2025 bereits gleichzeitig mit der vom Grossen Rat beschlossenen erhöhten Abgeltung der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildung sowie der beiden Kinderkliniken eingeholt. Die erhöhte Nachfrage in der Akutsomatik und in der Psychiatrie führt zu Mehrkosten von rund CHF 35 Millionen, für welche vorliegend eine Kreditüberschreitung beantragt wird Dieser Beschluss ergänzt den RRB 194/2025 vom 26. Februar 2025.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 11 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 49a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vom 18. März 1994 ‒ Art. 9 Abs. 1 der Verordnung vom 30. Juni 2021 über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (Organisationsverordnung GSI, OrV GSI)
3. Kreditsumme und Produktgruppe
3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
Produktgruppe Nr. 4442009105, Gesundheitsversorgung Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2025 1'824'880’239
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2025 1'894'635’112
Bewilligte Nachkredit 2025 mit RRB 194/2025 -34'800’000
Kreditüberschreitung 2025 -34’954’873
3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist
Produktgruppe Nr. 4443006501, Integration und Soziales Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2025 816'065’239
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 767'386’123
Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit 48'679’116
Kompensation gemäss aktuellem Antrag -34’954’873
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2025 nach erfolgter Kompensation 13’724’243
4. Auswirkungen auf die Leistungen
Die Kompensation in der Produktgruppe 4443006501 hat keine Auswirkungen auf das Erreichen der Leistungen.
5. Begründung
In CHF Budget Rechnung Bewilligter Effektive Nachkredit Abweichung (RRB 194/2025)
Betrieblicher Aufwand 1'837'412’054 1'909'739’663 72'327’609
30 Personalaufwand 11'799’555 11'956’107 156’552
31 Sach- und übriger 4'359’100 3'726’770 -632’330 Betriebsaufwand
33 Abschreibungen Ver- 47’770 35’520 12’250 waltungsvermögen
35 Einlagen in Fonds und 0 0 0 Spezialfinanzierungen
36 Transferaufwand 1'821'205’630 1'892'450’618 34'800’000 36'444’988
37 Durchlaufende Beiträge 0 0 0
39 Interne Verrechnungen 0 1'570’649 1'570’649
Betrieblicher Ertrag -12'531’815 -14'131’668 1'599’853
40 Fiskalertrag 0 0 0
41 Regalien und 0 0 0 Konzessionen
42 Entgelte -3'339’000 -4'369’792 1'030’792
43 Verschiedene Erträge 0 0 0
45 Entnahmen aus Fonds 0 -13’490 13’490 und Spezialfinanzierung
46 Transferertrag -9'112’815 -8'785’996 -326’819
47 Durchlaufende Beiträge 0 0 0
49 Interne Verrechnungen -80’000 -962’390 882’390
Ergebnis aus betrieblicher 1'824'880’239 1'895'607’995 70'727’756 Tätigkeit
34 Finanzaufwand 0 0 0
44 Finanzertrag 0 -972’883 972’883
Ergebnis aus Finanzierung 0 -972’883 972’883
Operatives Ergebnis 1'824'880’239 1'894'635’112 69'754’883
38 Ausserordentlicher 0 Aufwand
48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0
Ausserordentliches 0 0 0 Ergebnis
Gesamtergebnis der 1'824'880’239 1'894'635’112 69'754’883 Erfolgsrechnung (Globalbudget)
Kommentierung: CHF 34,8 Millionen sind im oben erwähnten RRB 194/2025 vom 26. Februar 2025 wie folgt begründet: Überschreitung von CHF 10 Millionen im Bereich der ambulanten Kinderklinik sowie von CHF 24,8 Millionen im Bereich der ärztlichen Weiterbildung. Die weitere Überschreitung von CHF 35 Millionen ist hauptsächlich verursacht durch gebundene Ausgaben gemäss Art. 49a KVG der stationären Spitalversorgung. Es besteht deshalb kein Handlungsspielraum. In der Akutsomatik ist eine Kostensteigerung durch leicht höhere Tarife und eine leicht gestiegene Fallschwere zu verzeichnen. Ausserdem gibt es einen Mehrbedarf an psychiatrischen Leistungen, weshalb die Leistungsmenge, die Anzahl Fälle und die Aufenthaltsdauer steigen.
Die Überschreitungen konnten in der Produktgruppe mehrheitlich nicht kompensiert werden. Auf Ebene Direktion ist jedoch eine Kompensation in der Produktgruppe «Integration und Soziales» möglich. In der wirtschaftlichen Hilfe fielen die Kosten infolge einer Abnahme der Dossiers und der Unterstützungsdauer geringer als geplant aus.
Auf die Begründung und Verwendung des bereits bewilligten Nachkredits (CHF 34,8 Mio.) wird auf den RRB 194/2025 verwiesen. Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion ‒ Finanzkommission