Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Vernehmlassung des Bundes: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026. Stellungnahme des Kantons Bern

2026.WEU.496 · Regierungsrat des Kantons Bern

Del 6 mag 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-be/regierungsrat/2026-weu-496/de/vernehmlassung-des-bundes-landwirtschaftliches-verordnungspaket-2026-stellungnahme-des-kantons-bern

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Berna
  3. Consiglio esecutivo del Cantone di Berna
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2026.WEU.496

Vernehmlassung des Bundes: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Per E-Mail an : gever@blw.admin.ch

RRB Nr.: 425/2026 6. Mai 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen zum grössten Teil in Richtung einer administrativen Vereinfachung für die Bewirtschaftenden, die Kontrollorgane und die Vollzugsstellen. Diese Stossrichtung wird sehr begrüsst und sollte unbedingt weiter vorangetrieben werden. Das System der landwirtschaftlichen Direktzahlungen und der damit verbundene Vollzug bleiben auch so sehr komplex.

Wir weisen zudem darauf hin, dass die Förderung der Biodiversität und des Tierwohls sowie die Verminderung von negativen Umwelteinflüssen durch die Landwirtschaft, ebenfalls gesamtgesellschaftlich relevante Zielsetzungen sind. Entsprechend unterstützten wir administrative Vereinfachungen nur unter der Bedingung, dass diese Zielsetzungen ausgewogen berücksichtigt werden. Falls sich in der Praxis herausstellen sollte, dass dies nicht der Fall ist, erwarten wir zeitnah entsprechende Korrekturen.

Änderungen in der Direktzahlungsverordnung

Die Aufhebung der Pflicht für Bodenproben, die Vereinheitlichung von Brachen und Säumen, der Verzicht auf eine mehrjährige Verpflichtungsdauer für deren Anlegung und die Aufhebung der 60%-Limite für bodenschonenden Anbau sind gute Beispiele für Vereinfachungen. Ebenfalls unterstützen wir den Verzicht auf Förderprogramme, welche in der Praxis wenig Anklang finden. Weiter begrüssen wir die Möglichkeit, im Berggebiet in den Monaten Mai und Oktober die RAUS-Anforderungen via den Laufhof erbringen zu können.

Speziell zum Boclenschutz erlauben wir uns die folgende, zusätzliche Bemerkung: Einerseits sind die geplanten Anpassungen bezüglich Bodenuntersuchungen und Erosion im Lichte der

beschränkten Wirkung dieser Massnahmen und dem damit verbundenen administrativen und finanziellen Aufwand im Sinne der erwünschten Vereinfachungen nachvollziehbar. Andererseits

Kanton Bern Canton de Berne

weisen wir auf die hohe Bedeutung eines wirksamen Bodenschutzes, insbesondere für die Landwirtschaft, hin. Entsprechend muss der Erhalt und die Förderung der Bodenfruchtbarkeit stets ein übergeordnetes Ziel aller entsprechender Vorschriften bleiben. Das gilt insbesondere auch für bodenschutzrelevante Bewirtschaftungsvorgaben in der Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen in der Landwirtschaft (DZV; SR 910.13). Administrative Vereinfachungen dürfen nicht dazu führen, dass Kenntnisse zum Boden resp. zur Erosion von untergeordneter Bedeutung für die Landwirtschaft werden. Eine bedarfsgerechte Düngung sowie die Stabilisierung und Förderung des Humusgehalts von Böden als wirksame Massnahme gegen Erosion und Verdichtung sind für eine langfristige Bodennutzung essenziell. Auch ohne spezifische Vorschriften gibt es aber Möglichkeiten, das Bewusstsein für Bodenschutz zu erhalten und zu fördern: Der Cercle Sol ist deshalb seit längerer Zeit im Austausch mit landwirtschaftlichen Branchenorganisationen, um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit nach der Umweltschutzgesetzgebung und der Verordnung vom 1. Juli 1998 über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) anzugehen. Der Schweizer Bauernverband hat dazu im Jahr 2025 mit der Sensibilisierungskampagne «Boden schonen — Ernten sichern» eine vorbildliche Aktion gestartet. Die Themen Erosion, Verdichtung und Humus sind unserer Ansicht nach geeignet, einvernehmlich und partizipativ nach Lösungen zu suchen. Gerne erwarten wir dazu die Unterstützung durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

Liquidität des Fonds-de-Roulement (FdR)

Die Liquidität des FdR für Investitionskredite ist sehr angespannt, da in den letzten Jahren die neu ausbezahlten Darlehen jeweils deutlich höher als deren Rückzahlungen waren. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Palette an unterstützbaren Massnahmen erweitert und der Teuerung angepasst wurde. Hinzu kommt eine anhaltend hohe Nachfrage der Landwirtschaft nach Darlehen sowie die Tatsache, dass in den letzten Jahren keine zusätzlichen Mittel zur Äufnung des FdR für Investitionskredite zur Verfügung gestellt wurden.

Die vorgesehenen Anpassungen der Verordnung vom 2. November 2022 über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV; SR 913.1) führen zu einer gewissen Entlastung des FdR und werden begrüsst. Gleichzeitig bewirken sie aber eine Belastung der investierenden landwirtschaftlichen Betriebe. Weiter führen sie nicht zu einer dauerhaften Lösung. Um dies zu erreichen, ist es unumgänglich, die Mittel für Investitionskredite insgesamt zu erhöhen. Der Bund stellt den Kantonen gemäss Art. 105 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR 910.1) die finanziellen Mittel für die Investitionskredite zur Verfügung. Entsprechend beantragen wir, den FdR zeitnah mit zusätzlichen Mitteln zur Sicherstellung der Investitionskredite zu äufnen.

Zudem weisen wir auf Folgendes hin: Während positive Zinsen des FdR als Schuld des Kantons gegenüber dem Bund auszuweisen sind, sollen neu die negativen Zinsen durch den Kanton getragen werden. Die Kantone sind zwar bestrebt, keine negativen Zinsen zu generieren. Allerdings können sich trotz seriöser Bewirtschaftung — je nach Zinsumfeld und übergeordneter Vorgaben — in Ausnahmefällen negative Zinsen ergeben. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bund von seiner bewährten Praxis abweicht und positive Zinsen weiterhin beansprucht, hingegen negative Zinsen den Kantonen überlassen will. Diese Praxisänderung lehnen wir ab.

Finanzielle Auswirkungen auf die Kantone

Die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone werden im erläuternden Bericht nicht korrekt dargestellt. Jede Anpassung der Verordnung muss durch die Kantone umgesetzt werden, wobei

Kanton Bern Canton de Berne

die Aktualisierung der Informatiksysteme besonders ressourcenintensiv ist. Aber auch der Rückbau von Programmen, Kontrollpunkten und Anforderungen kostet die Kantone Geld und Zelt. Die Darlegung dieser Aufwände fehlt im erläuternden Bericht.

Zudem stellen wir fest, dass in den letzten Jahren Programme gestartet und dann nach kurzer Zeit wieder abgebrochen wurden. Dies verursachte den Vollzugsbehörden grössere Aufwände. Wir begrüssen daher die Ankündigung des BLW, bis zur Einführung der Agrarpolitik 2030+ auf Neuerungen möglichst zu verzichten. Dieser Verzicht reduziert nicht nur die Kosten für deren Umsetzung, sondern auch die Aufwände der Landwirtinnen und Landwirte.

Weiteres

Unsere detaillierten Anträge und Stellungnahmen finden Sie in beiliegendem Antwortformular.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Finanzdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Beilage — Antwortformular