153.150
Verordnung betreffend Organisation und Kompetenzen der Departemente und übrigen Verwaltungseinheiten
Vom 28. Juni 1977 (Stand 1. Juli 1977)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
erlässt, gestützt auf das Organisationsgesetz vom 22. April 19761, folgende Verordnung:
Art. 1
Die bestehenden Departemente, Abteilungen und Stabsstellen behalten bis auf weiteres ihre heutige Bezeichnung und Zusammensetzung, mit Ausnahme des Polizeidepartementes, dessen Bezeichnung neu lautet: Polizei- und Militärdepartement2.
Art. 2
Den Departementen und allen übrigen Verwaltungseinheiten kommen weiterhin alle jene Kompetenzen zu, die nicht im Widerspruch zum Organisationsgesetz vom 22. April 1976 stehen, jedoch bisher direkt oder mittelbar auf solche organisationsrechtliche Erlasse gestützt waren, die mit der Inkraftsetzung des Organisationsgesetzes vom 22. April 1976 gemäss dessen § 55 aufgehoben sind.
Diese Verordnung ist zu publizieren und tritt auf den 1. Juli 1977 in Wirksamkeit.
KB 02.07.1977