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Gesetz über Strassenreinigungsbeiträge

727.500 · Basel-Stadt Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/it/docs/ch-bs/sg/727-500/de/gesetz-uber-strassenreinigungsbeitrage

Consultato il 31 ago 2026

  1. Documenti
  2. Basilea Città
  3. Legislazione Basilea Città
Fonte

727.500

Gesetz über Strassenreinigungsbeiträge

Vom 8. November 1973 (Stand 1. Januar 1994)

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,

auf den Antrag des Regierungsrates,

erlässt folgendes Gesetz:

Art. 1

Zur Deckung bis etwa der Hälfte der Kosten der Strassenreinigung in der Stadt Basel wird von den Eigentümern der Grundstücke in der Stadt ein Beitrag erhoben.

Art. 2

Gebäude, die unmittelbar der öffentlichen Verwaltung oder Kultuszwecken dienen, sind von der Beitragsleistung befreit.

Art. 3

Der Beitrag beläuft sich auf 0,2‰ des nach dem Gebäudeversicherungsgesetz und der Verordnung hierzu ermittelten Neuwertes.

Art. 4

Weitere Einzelheiten sind durch Verordnung des Regierungsrates zu regeln.

Dieses Gesetz ist zu publizieren; es unterliegt dem Referendum und erwächst mit Eintritt der Rechtskraft auf den 1. Januar 1974 in Wirksamkeit.

KB 10.11.1973