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Versicherungsleistungen nach KVG

ZR1 2026 19 · Obergericht Graubünden

Del 15 apr 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-gr/obergericht/zr1-2026-19/de/versicherungsleistungen-nach-kvg

Consultato il 1 set 2026

  1. Documenti
  2. Grigioni
  3. Obergericht Graubünden
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

ZR1 2026 19

Versicherungsleistungen nach KVG

Rubrum

Verfügung vom 25. Februar 2026

mitgeteilt am 25. Februar 2026

Referenz ZR1 26 19

Instanz Erste zivilrechtliche Kammer

Besetzung

Cavegn, Vorsitz

Parteien

A._____ Beschwerdeführer

Gegenstand

fürsorgerische Unterbringung

Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 18. Februar 2026

Erwägungen

dass A._____ am 18. Februar 2026 von Dr. med. B._____, fürsorgerisch für maximal sechs Wochen in die Klinik A._____ eingewiesen wurde,

dass A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) dagegen am 20. Februar 2026 (Eingang am 23. Februar 2026) beim Obergericht des Kantons Graubünden Beschwerde einreichte,

dass der Vorsitzende der Ersten zivilrechtlichen Kammer des Obergerichts am 23. Februar 2026 die Klinik A._____ zur Einreichung eines Berichts aufforderte,

dass die Klinik A._____ den Beschwerdeführer am 24. Februar 2026 aus der fürsorgerischen Unterbringung entliess und dem Obergericht den Entlassungsentscheid am 25. Februar 2026 mitteilte,

dass die Beschwerde damit gegenstandslos geworden ist und am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben werden kann,

dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 beim Kanton Graubünden verbleiben und auf die Gerichtskasse genommen werden,

wird erkannt:

Die Beschwerde wird zufolge Gegenstandslosigkeit am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 verbleiben beim Kanton Graubünden und werden auf die Gerichtskasse genommen.

[Rechtsmittelbelehrung]

[Mitteilungen]