JSD 2013 4
JSD 2013 4
Leitsatz
Die Integration nicht gemeinsamer Kinder spielt im Rahmen von Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG keine Rolle. Ausschlaggebend für die Voraussetzung der erfolgreichen Integration gemäss dieser Bestimmung ist einzig der Integrationsgrad des sich darauf berufenden Ehegatten.