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Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Hohenrain und Lieli
Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Hohenrain und Lieli
vom 15. Mai 2006* (Stand 1. August 2008)
Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 24. Januar 2006 1, 2 beschliesst:
Art. 1 Vereinigung
Die Einwohnergemeinden Hohenrain und Lieli haben mit Vertrag vom 27. November 2005 vereinbart, sich per 1. Januar 2007 zu vereinigen. Die Einwohnergemeinde Lieli schliesst sich als Ortsteil der Einwohnergemeinde Hohenrain an.
Durch ihre Vereinigung mit der Einwohnergemeinde Hohenrain wird die Einwohnergemeinde Lieli aufgelöst.
Art. 2 Änderung von Erlassen
Folgende Erlasse werden gemäss Anhang 3 geändert:
Gemeindegesetz vom 4. Mai 2004 4,
Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 28. Januar 1913 5.
* K 2006 1165 und G 2006 225
GR 2006 643
Fassung des Ingresses gemäss Änderung vom 28. April 2008, in Kraft seit dem 1. August 2008 (G 2008 256).
Die Erlassänderungen, die der Grosse Rat am 15. Mai 2006 zusammen mit dem Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Hohenrain und Lieli beschlossen hat, bilden gemäss § 2 einen Bestandteil dieses Gesetzes. Sie wurden in einem Anhang wiedergegeben, der am 30. September 2006 in der Gesetzessammlung veröffentlicht wurde (G 2006 227). Bei der vorliegenden Ausgabe wird auf die Wiedergabe dieses Anhangs mit den Erlassänderungen verzichtet.
SRL Nr. 150
SRL Nr. 260
Art. 3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Es unterliegt dem fakultativen Referendum. 6 Luzern, 15. Mai 2006 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Guido Müller Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler
Die Referendumsfrist lief am 19. Juli 2006 unbenützt ab (K 2006 1797).