292e
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Büron und Triengen zu einem Betreibungskreis
vom 13.12.2005 (Stand 25.12.2005)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,
auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Büron und Triengen über die Vereinigung der Betreibungskreise Büron und Triengen per 1. Januar 2005 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
G 2005 485