297b
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Knutwil und Mauensee zu einem Betreibungskreis
vom 21.09.1999 (Stand 26.09.1999)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,
auf Antrag des Justizdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Knutwil und Mauensee über die Vereinigung der Betreibungskreise Knutwil und Mauensee per 1. September 2000 zu einem einzigen Betreibungskreis Knutwil-Mauensee wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
K 1999 2387 | G 1999 283