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Beschluss über die Aufteilung des Betreibungskreises Gettnau-Ohmstal in die Betreibungskreise Gettnau und Ohmstal
vom 26.08.2008 (Stand 07.09.2008)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,
auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte Gettnau und Ohmstal über die Aufteilung des Betreibungskreises Gettnau-Ohmstal in die beiden Betreibungskreise Gettnau und Ohmstal per 1. September 2008 wird genehmigt.
Ziff. 2
Der Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Gettnau und Ohmstal zu einem Betreibungskreis vom 23. September 1997 wird auf den Zeitpunkt der neuen Kreiseinteilung aufgehoben.
Ziff. 3
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
G 2008 360