298b
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Hergiswil, Luthern und Willisau zu einem Betreibungskreis
vom 04.01.2011 (Stand 27.02.2011)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,
auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Hergiswil und Luthern sowie des Stadtrates von Willisau über die Vereinigung der Betreibungskreise Hergiswil, Luthern und Willisau per 1. Januar 2010 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
G 2011 53