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Verordnung über die Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020 aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19)
vom 02.04.2020 (Stand 02.04.2020)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 56 Absatz 3 der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007,
auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,
beschliessst:
Art. 1 Besondere Schliessungszeiten Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020
Die Verkaufsgeschäfte sind am Abend spätestens zu schliessen:
am Hohen Donnerstag um 18.30 Uhr,
am Samstag vor Ostern um 17 Uhr.
Art. 2 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Die Verordnung tritt sofort in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020. Sie ist zu veröffentlichen.
G 2020-028