213.711
Ausführungsbestimmungen über das Schätzungsreglement
vom 04.10.1988 (Stand 01.01.1989)
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden,
gestützt auf Artikel 23 der Schätzungs- und Grundpfandverordnung vom 3. Juli 1986,
beschliesst:
Art. 1 Schätzungsreglement
Es wird ein Reglement für die Schätzung der landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke (Schätzungsreglement) erlassen.
Die im Schätzungsreglement enthaltenen Richtlinien, Normen und Ansätze sind für die Schätzungsorgane verbindlich.
Art. 2 Veröffentlichung
Das Schätzungsreglement wird als Sonderdruck herausgegeben.
Der Sonderdruck kann zum Selbstkostenpreis bei der Staatskanzlei oder beim Sekretariat für Grundstückschätzungen bezogen werden.
Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts
Die Richtlinien über die Schätzung der Grundstücke vom 18. März 1980 werden aufgehoben.
Art. 4 Inkrafttreten
Diese Ausführungsbestimmungen und das Schätzungsreglement treten am 1. Januar 1989 in Kraft.
OGS 1989, 89