151.304
Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Wil und Bronschhofen zur Gemeinde Wil
vom 28.06.2011 (Stand 28.06.2011)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 28. September 2010 Kenntnis genommen und
erlässt
gestützt auf Art. 17 ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April 2007
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Wil und Bronschhofen zur Gemeinde Wil Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 14 819 000.–.
Ziff. 2
Zulasten der Verwaltungsrechnung 2011 wird folgender Kredit gewährt: 3150.360 Amt für Gemeinden / Staatsbeiträge Fr. 14 819 000.–.
Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr. 14 819 000.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).
Ziff. 3
Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt:
mittels einmaliger Auszahlung der Entschuldungsbeiträge nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 6 876 000.– an die Gemeinde Wil, Fr. 4 078 000.– an die Gemeinde Bronschhofen);
mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung der vereinigten Gemeinde Wil (Fr. 3 551 000.– an die vereinigte Gemeinde Wil);
mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der jeweiligen Vorhaben für die Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 314 000.– an die vereinigte Gemeinde Wil).
Ziff. 4
Dieser Erlass steht unter der Voraussetzung, dass die politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen ihre Vereinigung zur Gemeinde Wil beschliessen.
Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 46–87