217.29
Grossratsbeschluss über den Ergänzungsbau der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
vom 22.09.1985 (Stand 23.09.1985)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17./30. Oktober 1984 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Art. 1
Das Projekt und der Kostenvoranschlag von Fr. 31 675 000.– für den Ergänzungsbau der Hochschule St.Gallen werden genehmigt.
Art. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge ein Kredit von Fr. 12 755 500.– gewährt.
Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer 20jährigen Tilgungsfrist von 1986 bis 2005 belastet.
Art. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Art. 4
Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlages bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Art. 5
Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem obligatorischen Finanzreferendum.
nGS 20–96