Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Kantonsratsbeschluss über die Übertragung der Immobilien an das Zentrum für Labormedizin

320.221 · St. Gallen Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/it/docs/ch-sg/sgs/320-221/de/kantonsratsbeschluss-uber-die-ubertragung-der-immobilien-an-das-zentrum-fur-labormedizin

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. San Gallo
  3. Legislazione San Gallo
Fonte

Questo testo non è più in vigore.

320.221

Kantonsratsbeschluss über die Übertragung der Immobilien an das Zentrum für Labormedizin

vom 13.08.2019 (Stand 01.01.2020)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 8. Januar 20191 Kenntnis genommen und

erlässt

in Ausführung von Art. 19 des Gesetzes über das Zentrum für Labormedizin2

als Beschluss:3

Footnotes

  1. [1] ABl 2019, 492 ff.
  2. [2] sGS 320.22.
  3. [3] In Vollzug ab 1. Januar 2020.

Ziff. 1

Dem Zentrum für Labormedizin wird das Grundstück C3789 in St.Gallen zu Eigentum übertragen.

Die Regierung kann weitere Grundstücke bezeichnen, die dem Zentrum für Labormedizin übertragen werden.

Das zuständige Departement bezeichnet die beschränkten dinglichen Rechte sowie die vor- und angemerkten Rechtsverhältnisse, die auf das Zentrum für Labormedizin übertragen werden.

Ziff. 2

Die Übertragung der Grundstücke erfolgt in Form einer Sacheinlage in das Dotationskapital des Zentrums für Labormedizin.

Ziff. 3

Die Gebäude werden unentgeltlich übertragen.

Die Bewertung des Landes erfolgt zum Preis von Fr. 600.– je Quadratmeter.

Investitionen in Grundstücke bis zu 3 Mio. Franken, die nach dem 1. Januar 2018 getätigt wurden, werden zu 90 Prozent der budgetierten Investitionskosten berücksichtigt.

Ziff. 4

Der Aufwertungsgewinn, der im Zusammenhang mit der Übertragung der Grundstücke an das Zentrum für Labormedizin resultiert, wird dem freien Eigenkapital des Kantons zugewiesen.

nGS 2019-095