321.915.7
Grossratsbeschluss über die Erneuerung der zentralen Notfallstation im Haus 03C des Kantonsspitals St.Gallen
vom 09.11.1995 (Stand 09.11.1995)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 6. Dezember 1994 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 9 500 000.– für die Erneuerung der zentralen Notfallstation im Haus 03C des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 9 500 000.– gewährt.
Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften, Baubeiträge» mit einer 15jährigen Tilgungsfrist von 1996 bis 2010 belastet.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 30–118