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Grossratsbeschluss über den Erwerb der Liegenschaft Böschenmühle und die Aufstockung der Parkierungsanlage für das Kantonsspital St.Gallen

321.916.1 · St. Gallen Gesetzessammlung

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Consultato il 4 set 2026

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  2. San Gallo
  3. Legislazione San Gallo
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Questo testo non è più in vigore.

321.916.1

Grossratsbeschluss über den Erwerb der Liegenschaft Böschenmühle und die Aufstockung der Parkierungsanlage für das Kantonsspital St.Gallen

vom 21.06.2002 (Stand 21.06.2002)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 22. Januar 2002 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 5 442 000.– für den Erwerb der Liegenschaft Böschenmühle und die Aufstockung der Parkierungsanlage für das Kantonsspital St.Gallen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 5 442 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert 5 Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 37–58