321.916.2
Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Anpassung der Zentralen Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen
vom 28.06.2011 (Stand 28.06.2011)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Oktober 2010 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 11 000 000.– für die Erweiterung und Anpassung der Zentralen Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 11 000 000.–, davon Fr. 4 211 000.– für wertvermehrende Aufwendungen, gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2012 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bedürfen keines Nachtragskredits.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 46–94