Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen

325.921 · St. Gallen Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/it/docs/ch-sg/sgs/325-921/de/kantonsratsbeschluss-uber-die-gewahrung-eines-darlehens-an-die-stiftung-ostschweizer-kinderspital-fur-den-neubau-des-kinderspitals-auf-dem-areal-des-kantonsspitals-st-gallen

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. San Gallo
  3. Legislazione San Gallo
Fonte

325.921

Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen

vom 30.11.2014 (Stand 01.01.2015)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 1. Oktober 20131 Kenntnis genommen und

beschliesst:2

Footnotes

  1. [1] ABl 2013, 3015 ff.
  2. [2] Vom Kantonsrat erlassen am 4. Juni 2014; in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 30. November 2014; in Vollzug ab 1. Januar 2015.

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen gewährt der Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen ein Darlehen von Fr. 125 553 000.–.

Ziff. 2

Für das Darlehen wird ein Kredit von Fr. 125 553 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung unter Verzicht auf eine planmässige Abschreibung belastet.

Ziff. 3

Die Regierung wird ermächtigt, mit der Stiftung Ostschweizer Kinderspital die Staffelung der Auszahlung des Darlehens zu vereinbaren.

Ziff. 4

Die Stiftung Ostschweizer Kinderspital zahlt das Darlehen ab dem Jahr 2022 innert 29 Jahren zurück.

Sie entrichtet auf den rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.

Der Zinssatz beträgt für die Jahre 2018 bis 2022 1,5 Prozent und für die Jahre 2023 bis 2027 2 Prozent. Für die Jahre 2028 bis Ende der Rückzahlung legt die Regierung für jeweils fünf Jahre einen der Refinanzierung angepassten Zinssatz fest.

Ziff. 5

... 3

Er wird unter der Bedingung vollzogen, dass der Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen, vom Kantonsrat erlassen am 4. Juni 20144, rechtsgültig wird.

Footnotes

  1. [3] Der Vollzugsbeginn wird nicht aufgeführt.
  2. [4] sGS 321.916.3.

Ziff. 6

Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum5.

Footnotes

  1. [5] Art. 6 RIG, sGS 125.1.

nGS 2015-032