571.101.1
Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für ergänzende Kredite in Folge des Coronavirus
vom 04.04.2020 (Stand 08.04.2020)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
in Ausführung von Art. 5 der Verordnung über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus vom 4. April 2020
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Zinssatz für denjenigen Teil der Kredite nach der Verordnung über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus vom 4. April 2020, der vom Kanton verbürgt wird, beträgt 1,25 Prozent.
nGS 2020-021