914.711
Gebührentarif für die amtliche Vermessung
vom 15. Februar 2000 (Stand 1. März 2000)
Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 18 lit. b des Gesetzes über die amtliche Vermessung vom 26. November 19951 als Gebührentarif:2
0. Allgemein
Die Mehrwertsteuer ist in die Gebührenansätze nach diesem Gebührentarif nicht eingerechnet.
1. Nachführung
10.
Gebäude Fr.
101. Aufnahme eines Gebäudes:
101.1
mit Neuwert bis Fr. 1 200 000.– . . . . . . . . . . . . . . . . 350.– bis 1200.–
101.2 mit Neuwert über Fr. 1 200 000.–: 1 Promille des
Neuwertes, im Rahmen von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1201.– bis 3500.–
102.
Aufnahme von An- und Umbauten . . . . . . . . . . . . . 350.– bis 1000.–
103.
Löschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 300.–
Grenz- und Kulturänderungen sowie Hand- 11 änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kosten des Geometers zusätzlich Gebühr nach Nr. 10.07 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung vom 4. Juli 19953
nGS 35–30
2. Bezug von Daten in numerischer Form
20. Investitionskosten
201. Dauerbezüger
201.1 Gesamter Grunddatensatz
Fr. je Hektare bezogene | |
|---|---|
Toleranzstufe | Gebietsfläche |
201.111 Stadtgebiete
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.— |
|---|
201.122
Überbaute Gebiete und Bauzonen . . . . . . . . . . . . 60.—
201.133
Intensiv genutzte Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebiete | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.— |
201.14 4
Extensiv genutzte Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebiete | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . —.50 |
201.15 5
Alpgebiete und unproduktive Gebiete . . . . . . . . . —.50
201.2 Teilbezug
Prozent der Investitions- | |
|---|---|
Informationsebene | kosten nach Ziff. 201.1 |
201.21 Fixpunkte
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 20 Prozent |
|---|
201.22
Liegenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Prozent
201.23 Bodenbedeckung mit Gebäude
. . . . . . . . . . . . . . . . 30 Prozent |
|---|
201.24
Einzelobjekte/Linienelemente und Rohrleitungen . 10 Prozent
201.25 …4
201.26 Nomenklatur, Adressen, administrative Einteilung
(als Einzelbezug oder zusammen, jedoch ohne Ziffern 201.21 bis 201.24)5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Prozent
202. Gelegentliche Bezüger
202.1
Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 201
202.2 Private Verwendung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent der |
|---|
Investitionskosten nach Ziff. 201
21. Betriebskosten
211. Dauerbezüger
211.1
Je Vertragsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 0,5 Prozent der |
Investitionskosten nach Ziff. 201 (wenigstens Fr. 100.–)
212. Gelegentliche Bezüger
Fr. je Bezug
212.1
Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.—
212.2 Private Verwendung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.— |
|---|
22. Daten im Rasterformat
220. Investitionskosten
220.1 Dauerbezüger
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 10.– je |
|---|
Quadratdezimeter nutzbare Planfläche im Originalmassstab
220.2 Gelegentliche Bezüger
220.21
Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 220.1
220.22 Private Verwendung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent der |
|---|
Investitionskosten nach Ziff. 220.1
221. Betriebskosten
221.1 Dauerbezüger
221.11
Je Vertragsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,5 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 220.1 (wenigstens Fr. 100.–)
221.2 Gelegentliche Bezüger
Fr. je Bezug |
|---|
221.21
Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.—
221.22 Private Verwendung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.— |
|---|
23. Provisorisch numerisierte Daten
230. Investitionskosten
230.1 Dauerbezüger
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 50 Prozent der |
|---|
Investitionskosten nach Ziff. 201
230.2 Gelegentliche Bezüger
230.21
Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 230.1
230.22 Private Verwendung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent der |
|---|
Investitionskosten nach Ziff. 230.1
231. Betriebskosten
231.1 Dauerbezüger
231.11
Je Vertragsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,5 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 230.1 (wenigstens Fr. 100.–)
231.2 Gelegentliche Bezüger
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. je Bezug |
|---|
231.21
Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.—
231.22 Private Verwendung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.— |
|---|
3. Bezug von Plänen
Investitions- und Betriebskostenanteil Fr. nach Planformat
31.
Pläne bis und Format A 3 eines nicht zusammenhängenden Gebiets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gebührenfrei
32. Pläne ab Format A3 bis und mit Format A2
. . . . . | 50.— |
|---|
33. Pläne ab Format A2
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.— |
|---|
34. Besondere Planausgaben
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.— |
|---|
46. Bezug von Daten der Informationsebene
Höhen Die nachfolgenden Tarifmodelle gelten für alle Toleranzstufen in Höhenlagen unter 2000 m über Meer.7
41. Tarif Digitales Terrainmodell (roh)
Fr. je Hektare bezogene
Bezugsfläche in Hektaren | Gebietsfläche |
411. für die ersten 1000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 0.80 |
|---|
412. für die weiteren 1000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.75 |
|---|
413. für die weiteren 2000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.70 |
|---|
414. für die weiteren 5000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.65 |
|---|
415. für die weiteren 10 000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.60 |
|---|
416. für die weiteren 20 000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.55 |
|---|
417. für die weiteren 50 000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.50 |
|---|
418. für die weiteren 100 000 bis höchstens 250 000
. . . 0.45 |
|---|
42. Tarif Digitales Terrainmodell (grid2
Fr. je Hektare bezogene | |
|---|---|
Bezugsfläche in Hektaren | Gebietsfläche |
421. für die ersten 1000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 0.600 |
|---|
422. für die weiteren 1000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.565 |
|---|
423. für die weiteren 2000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.530 |
|---|
424. für die weiteren 5000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.495 |
|---|
425. für die weiteren 10 000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.460 |
|---|
426. für die weiteren 20 000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.425 |
|---|
427. für die weiteren 50 000
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.390 |
|---|
428. für die weiteren 100 000 bis höchstens 250 000
. . . 0.350 |
|---|
Schlussbestimmungen
1.
Der Gebührentarif vom 15. Januar 19968 wird aufgehoben.
2.
Dieser Gebührentarif wird ab 1. März 2000 angewendet.
6.
Ganze Ziff. 4 eingefügt durch II. Nachtrag der V zum VermG.
7.
Art. 52 Abs. 1 der V zum VermG, sGS 914.71.
8.
nGS 31–26 (sGS 914.711).
4.
Aufgehoben durch II. Nachtrag zur V zum VermG.
5.
Geändert durch II. Nachtrag zur V zum VermG.