Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Gesetz über die Gewaltentrennung

170.100 · Schaffhausen Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/it/docs/ch-sh/shr/170-100/de/gesetz-uber-die-gewaltentrennung

Consultato il 1 set 2026

  1. Documenti
  2. Sciaffusa
  3. Legislazione Sciaffusa
Fonte

170.100

Gesetz über die Gewaltentrennung

Vom 03.12.1967 (Stand 01.01.1969)

(Gesetz auf Grund eines Initiativbegehrens in Form eines eigentlichen Gesetzesentwurfes.)

Art. 1

Mitglieder des Grossen Rates sowie kantonale Funktionäre dürfen nicht Richter sein. Sie können auch nicht der Schätzungskommission für Enteignungen sowie dem Landwirtschaftlichen Schiedsgericht und deren Sekretariaten angehören.

Art. 2

Die vom Grossen Rat gewählten Behörden und ausserparlamentarischen Kommissionen müssen mehrheitlich aus Personen bestehen, die weder dem Grossen Rat noch der kantonalen Verwaltung angehören.

Art. 3

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1969 in Kraft.

Abl. 1973, S. 1444