281.102
Verordnung des Obergerichts über die Organisation des Betreibungsamts und seiner Regionalstellen
Vom 02.12.2016 (Stand 01.01.2024)
Das Obergericht des Kantons Schaffhausen,
gestützt auf Art. 78 Abs. 4 der Kantonsverfassung und die Änderung vom 14. Juni 2016 der Verordnung über die Betreibungskreise vom 28. April 2009,
beschliesst:
Art. 1 Bezeichnungen
Das «Betreibungsamt Schaffhausen» ist das für den ganzen Kanton Schaffhausen zuständige Betreibungsamt. Es hat seinen Sitz in der Stadt Schaffhausen und bildet zusammen mit dem Konkursamt Schaffhausen eine Dienststelle mit der Bezeichnung «Betreibungs- und Konkursamt Schaffhausen».
Das Betreibungsamt Schaffhausen führt in Neunkirch die Regionalstelle Klettgau.
Art. 2 Organisation und Aufgaben
Die Regionalstelle Klettgau führt als Zweigstelle des Betreibungsamts Schaffhausen im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäss § 3 dieser Verordnung selbständig betreibungsrechtliche Amtshandlungen durch und erteilt Betreibungsauskünfte.
Das Betreibungsamt Schaffhausen ist verantwortlich für die Buchhaltung der Amtsgeschäfte des ganzen Betreibungskreises. Es kann die Führung der Buchhaltung der Regionalstelle an diese delegieren.
Für die Geschäftsdatenverwaltung des ganzen Betreibungskreises besteht ein einheitliches IT-System. Zur Arbeitserfüllung oder zur Sicherstellung der Stellvertretung stehen dem Betreibungsamt Schaffhausen sowie der Regionalstelle die notwendigen Lese- und Schreibrechte auf die Fall-Dokumentationen des ganzen Betreibungskreises zu.
Die Leitung des Betreibungsamts Schaffhausen sorgt für eine einheitliche Praxis im ganzen Betreibungskreis. Sie legt in Zusammenarbeit mit der Regionalstelle die Arbeitsabläufe und die Zuständigkeiten im Detail fest. Dabei achtet sie auf effiziente Abläufe und gewährleistet ein breites Dienstleistungsangebot in der Region.
Art. 3 Zuständigkeit
Die Regionalstelle ist zuständig für ordentliche Betreibungen auf Pfändung und auf Konkurs von Schuldnerinnen und Schuldnern mit Wohnsitz oder Sitz in einer Gemeinde ihrer Region gemäss § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Betreibungskreise.
Für ordentliche Betreibungen von Schuldnerinnen und Schuldnern mit Wohnsitz in den übrigen Gemeinden ist die Abteilung Betreibungen in Schaffhausen zuständig.
Die Abteilung Betreibungen in Schaffhausen ist ausschliesslich zuständig für Betreibungen auf Sicherheitsleistung, Betreibungen auf Pfandverwertung, Wechselbetreibungen, Arreste, Retentionen, Eigentumsvorbehalte und Viehverschreibungen für den ganzen Kanton.
Auszüge aus dem Betreibungsregister können Berechtigte beim Betreibungsamt Schaffhausen oder bei der Regionalstelle einholen.
Art. 4 Wahl der Betreibungsbeamtinnen und ‑beamten
Das Obergericht als Aufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen wählt die Betreibungsbeamtinnen und ‑beamten des Betreibungsamts Schaffhausen und der Regionalstellen sowie deren Stellvertretungen.
Die Amtsleitung des Betreibungs- und Konkursamts Schaffhausen, die Abteilungsleitung Betreibungen Schaffhausen sowie die Regionalstellenleitung bedarf des eidgenössischen Fachausweises «Fachfrau / Fachmann Betreibung und Konkurs» oder einer gleichwertigen Ausbildung.
…
Art. 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
Abl. 2016, S. 2031