813.120
Beschluss des Kantonsrates betreffend die Übertragung des Areals Kantonsspital an die Spitäler Schaffhausen im Baurecht
Vom 14.09.2015 (Stand 01.01.2016)
Der Kantonsrat Schaffhausen,
beschliesst:
Art. 1
Die Übertragung des Areals Kantonsspital an die Spitäler Schaffhausen im Baurecht wird genehmigt.
Der Übertragung der dem Baurechtsareal zugehörigen Gebäude und Anlagen an die Spitäler Schaffhausen im Rahmen einer Erhöhung des Dotationskapitals um Fr. 20'000'000.00 auf einen neuen Gesamtwert von Fr. 45'000'000.00 wird zugestimmt.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt zusammen mit der Änderung des Spitalgesetzes vom 14. September 2015 in Kraft1.
Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen2 und in die kantonale Gesetzgebung aufzunehmen.
Abl. 2016, S. 453