111.24
Bereinigung der Gemeindewappen des Kantons Solothurn
Bereinigung der Gemeindewappen des Kantons Solothurn RRB vom 16. Dezember 1941
1.
Der vom Staatsarchiv durchgeführten Bereinigung der Gemeindewappen des Kantons Solothurn wird die Genehmigung erteilt.
2.
Die Arbeit ist in einer speziellen Publikation des Staatsarchivs niederzulegen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
3.
Die Kosten werden vom Staat und den Gemeinden gemeinsam übernommen.